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Tarifrunde

Ländertarifrunde 2021

Wer, wie, was, … wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt … ist entweder sehr gut informiert oder sucht sich geeignete Informationsquellen! Aus diesem Grund soll der folgende Artikel über einige Fakten und Hintergründe rund um die in Fahrt kommende Ländertarifrunde 2021 informieren.

Wen betrifft die Tarifrunde?
Hier geht es zunächst erst einmal um die Tarifbeschäftigen in (fast) allen Bundesländern. Wir reden dabei über eine Zahl von ca. 1,16 Millionen, von denen jeweils ca. 25 % im Schulbereich und im Hochschulbereich tätig sind. Fast alle Bundesländer deshalb, weil Hessen seit einigen Jahren nicht mehr zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gehört.

Im Landesdienst sind aber natürlich auch jede Menge Beamt*innen tätig – bundesweit ca. 1,3 Millionen und damit mehr als Tarifbeschäftigte. Unter Sachsens Lehrer*innen haben wir mit ca. 8.500 Beamt*innen mittlerweile auch ca. ein Viertel mit diesem Status in den Schulen. Bei den Wasserstandsmeldungen würde man diese Angabe wohl noch mit dem Zusatz „Tendenz stark steigend“ versehen.

Bei den Tarifverhandlungen verhandelt die TdL als Arbeitgebervereinigung der Bundesländer mit den Gewerkschaften natürlich nur für die Gruppe der Tarifbeschäftigten mit dem bundesweit geltenden Tarifvertrag der Länder (TV-L). Für die Landesbeamt*innen ist alles rund um ihre Besoldung Landesrecht und damit kein Thema bei den Verhandlungen in Berlin bzw. Potsdam.
Es sei an den völlig unterschiedlichen Status dieser beiden Beschäftigtengruppen erinnert. Schließlich werden die Beamt*innen von ihren Dienstherren alimentiert, erhalten entsprechend ihre Besoldung und unterliegen nicht irgendwelchen Tarifverträgen. Aber Achtung: Es gibt wichtige Zusammenhänge – daher folgen auch für die Beamt*innen im Artikel noch wichtige Hinweise!

Worum geht es in dieser Tarifrunde?
Ende August haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Tarifforderungen für den Länderbereich beschlossen, wir haben vor einigen Tagen ganz aktuell auf unserer Website darüber informiert (s. Termine und Link im Infokasten).
Diesen Entscheidungen der Bundestarifkommissionen gingen vielfältige Diskussionen in den Ländern voraus. Die GEW Sachsen hatte dementsprechend im Juni zu mehreren (Online-) Mitglieder­versammlungen eingeladen – sowohl im Schul- als auch im Hochschulbereich.
Dort sprachen wir zunächst über Rahmenbedingungen der Tarifrunde. Während der konjunkturelle Einbruch „dank“ Corona beim ersten Lockdown im März 2020 wirtschaftlich erhebliche Folgen hatte und in der Folge auch die Staatskassen stark angefasst werden mussten, blieben Wirtschaft und damit auch steuerliche Einnahmen im weiteren Verlauf der Pandemie in Deutschland nur mit geringen Einbrüchen zum Jahreswechsel 2020/21 wieder im deutlichen Aufwärtstrend.

Damit übersteigen die wirtschaftlichen Rahmendaten, wie Bruttoinlandsprodukt, mittlerweile sogar das Vorkrisenniveau. Entsprechend ist auch die Preisentwicklung im deutlichen Aufwärtstrend. Schon allein daraus ergibt sich die Entgeltsteigerung, um nicht am Ende trotz steigender Einnahmen einen Reallohnverlust zu erleiden.

Neben der Entgelterhöhung wurden in den Mitgliederversammlungen viele weitere Erwartungen und Wünsche geäußert, die dann sowohl im Landesvorstand der GEW Sachsen als auch in der bundesweiten Diskussion ihren Widerhall fanden. Insbesondere ist hier das Thema Arbeitszeitabsenkung zu nennen.
Weitere Themen und Forderungen der verschiedenen Bereiche sowie tariflicher Regelungen wurden ebenso diskutiert. Zum genauen Inhalt der beschlossenen Tarifforderungen sei wegen des redaktionellen Vorlaufs dieser Zeitung auf unsere Website verwiesen.
Nachfolgend zu diesen Mitgliederversammlungen erarbeitete dann das Referat für Tarif- und Beamtenpolitik auf seiner Sitzung eine Beschlussvorlage für den Landesvorstand. Diese wurde dann am 2./3. Juli vom Landesvorstand auf seiner (Präsenz-!) Sitzung beschlossen und floss mit in die erwähnte Sitzung der Bundestarifkommission ein.

Termine der Länder-Tarifrunde 2021:

  • Ende August: Forderungsbeschlüsse der Gewerkschaften
  • 8. Oktober: 1. Verhandlungsrunde in Berlin
  • 1./2. November: 2. Verhandlungsrunde in Potsdam
  • 27./28. November: 3. Verhandlungsrunde in Potsdam

www.gew.de/troed2021

Worum geht es in dieser Tarifrunde nicht (direkt)?
Auch darüber sprachen wir in den o. g. Mitgliederversammlungen – abgeleitet vom bundesweiten Bezug und der den Schul- und Hochschulbereich weit übersteigenden Ausdehnung der Tarifrunde. Die viele bewegenden Themen wie Klassenleiterstunde, Pflichtstundenzahlen, Klassengrößen, Anrechnungsstunden, Lehrverpflichtung an Hochschulen und, und, und – sie alle sind wichtig, aber bei ehrlicher Betrachtung überhaupt kein Thema der TdL, sondern der Schul- und Hochschulpolitik in Sachsen.

Dass aber ein geschlossenes und energisches Auftreten der sächsischen Landesbeschäftigten Eindruck auf sächsische Beteiligte machen könnte, ist dann eine mögliche indirekte Folgewirkung der Tarifverhandlungen. Außerdem lassen sich im Fahrwasser von Tarifverhandlungen auch häufig Arbeitsbedingungen thematisieren, die nur mittelbar im Tarifvertrag, aber unmittelbar über Landesgesetze und -verordnungen geregelt werden – wie zum Beispiel das Thema Arbeitsentlastung.
Sollte die TdL im Stile vergangener Jahre verhandeln, erscheint auch die Notwendigkeit eines Streiks nicht ausgeschlossen (Hinweis des Rechenlehrers: Man unterscheidet in der Mathematik zwischen „ein“ und „genau ein“…). Die TdL hat bisher immer sehr spät ein erstes, verhandelbares Angebot vorgelegt. Offenbar wollte sie zunächst sehen, wie mobilisierungsfähig die Gewerkschaften sind und haben damit die Warnstreiks im Vorfeld einer weiteren Verhandlungsrunde im Grunde bewusst provoziert.
Wenn zu einem solchen aufgerufen wird und auf dem Streikaufruf meist nur eine lineare Entgelterhöhung auftaucht, gibt es regelmäßig enttäuschte Anfragen von Kolleg*innen, warum wir denn nicht auch für dieses oder jenes andere streiken. Der eine Grund könnte eben sein, dass dies wie dargestellt inhaltlich dort wirklich kein Thema ist. Viel häufiger ist der Grund aber ein anderer: Streikfähig sind nur gekündigte Teile des Tarifvertrages, und das sind häufig nur die Entgelttabellen. (Das ist übrigens auch der hypothetische Ausgangspunkt dieses Artikels!).
 
Deshalb sind Streikaufrufe rechtlich besonders sensibel, denn in der Vergangenheit gab es in anderen Bereichen bereits erfolgreiche Klagen von Arbeitgeberseite gegen unrechtmäßige Streikaufrufe. Über viele andere Dinge wird aber natürlich begleitend trotzdem gesprochen oder verhandelt. Und ein Blick auf die Papiere vergangener Verhandlungsrunden bestätigt, dass dies auch nicht immer ergebnislos bleibt. Aber wenn dies nicht gekündigte Teile des TV-L betrifft, dürfen jene eben nicht auf einem Streikaufruf erscheinen.
Das ist übrigens auch die Erklärung dafür, dass in bundesweiten Beschlüssen vor der Tarifrunde von Forderungen (streikfähig) und Erwartungen (nicht streikfähig und nicht auf dem Streikaufruf) an die TdL zu lesen ist.

Sind die Beamt*innen damit bedeutungslos für bzw. in der Tarifrunde?
Diese Frage kann mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Denn nach einem Tarifabschluss geht es dann gewöhnlich auf Länderebene weiter und es folgen Gespräche bzw. Verhandlungen mit dem Finanzminister über eine sich am Tarifabschluss orientierende Besoldungserhöhung, die dann der Landtag beschließt.
Daraus lässt sich ableiten, dass Beamt*innen ein beträchtliches Interesse an einem möglichst guten Tarifergebnis haben sollten. Wenn man sich dann vor Augen hält, wie solche Tarifverhandlungen ablaufen, steigt diese Bedeutung noch mehr. Mit schöner Regelmäßigkeit – wobei sich hier über das „schön“ streiten ließe – verweisen die Herren Finanzminister von der TdL darauf, in welchem Maße sie die Tarifforderungen spürbar in ihren Ländern vernommen haben. Wenn sich ein Finanzminister an einem Blick aus seinem Fenster daran orientiert, wieviel Teilnehmer*innen bei einer entsprechenden Kundgebung vor Ort waren, dann sind bei diesem Blick die Statusunterschiede nicht erkennbar und Beamt*innen, die in ihrer Freizeit von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen, dabei auch hilfreich.

Dürfen sich Beamt*innen in der Tarifrunde engagieren?
Das kann mit einem ganz klaren „JA“ beantwortet werden. Das einzige, was sie nach aktueller Rechtsprechung nicht dürfen, ist die Beteiligung an einem ggf. notwendigen Streik. Aber selbstverständlich darf eine Beamtin  oder ein Beamter klar und deutlich zum Ausdruck bringen, wie gut und wichtig sie die aufgestellten Tarifforderungen findet.
Das beginnt damit, dass sie den im Lehrerzimmer mit Skeptikern Diskutierenden den Rücken stärkt oder im Gespräch mit schimpfenden Eltern ihre Kolleg*innen verteidigt und setzt sich mit der Teilnahme an eventuellen Kundgebungen fort, sofern diese außerhalb ihrer eigenen Unterrichtszeit liegen. Sollte ihr die Teilnahme an der Streikkundgebung nicht möglich sein – wie wäre es mit der „Delegierung“ eines Familienangehörigen, der gerade Zeit hat?
Und dann sei auch schon mal vorsorglich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 verwiesen. Dort wurde klar ausgeführt, dass Beamte nicht der Einsatz auf einem bestreikten Arbeitsplatz angeordnet werden darf. Übertragen auf den Schulbereich bedeutet dies, dass sie nicht zur Vertretung einer streikbedingt ausfallen Unterrichtsstunde verpflichtet werden dürfen.

Gemeinsam gestalten statt spalten
Die Beamt*innen sollten – auch unter Einbeziehung ihrer persönlichen Folgewirkungen – solidarisch mit den Tarifbeschäftigten auftreten. Und die Tarifbeschäftigten sollten im Nachhinein eventuell auftretende Neidgedanken verdrängen: Die Beamt*innen können nichts für die ihnen angebotene Möglichkeit und etliche von uns Älteren hätten vor einigen Jahren diese Option vermutlich auch genutzt. In der Tarifrunde gilt das Gleiche wie von der GEW Sachsen schon im Dezember 2018 mit dem entsprechenden Appell verkündet: „Wir lassen uns nicht spalten“!In der Gewissheit, dass die in der Fortführung des nahezu 50 Jahre alten Eingangszitates aus der Sesamstraße auftauchende „Dummheit“ bei uns allen keine Chance hat, sollten wir uns – besonders in den Wochen nach den Herbstferien – gemeinsam, entschlossen und tatkräftig für die Durchsetzung unserer Forderungen in der Tarifrunde einsetzen!

Wolfram Dütthorn, Leiter des Referates Tarif- und Beamtenpolitik

Kontakt
Wolfram Dütthorn
Referatsleiter Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse (Lehrer am Gymnasium St. Augustin in Grimma,
Mitglied im Lehrer-Hauptpersonalrat)
Adresse -
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Mobil:  0172 7758803