Zum Inhalt springen

Recht

Krankschreibungen ohne Praxisbesuch bis 31.05.2022 verlängert

Die Regelung sich bei leichten Erkältungskrankheiten auch telefonisch krankschreiben lassen zu können, wurde noch einmal durch den Gemeinsamen Bundesausschuss verlängert.

Am 18.03.2022 verlängerte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten für weitere zwei Monate. Dies ist also weiterhin bis zum 31.5.2022 möglich. Dabei können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Damit soll das Infektionsgeschehen in der Pandemie auch in Arztpraxen verringert werden. Patienten und Patientinnen sowie die Mitarbeiter und Mittarbeiterinnen in Arztpraxen sollen so durch unnötige Kontakte geschützt werden. Die bisher bereits geltende Sonderregelung wäre am 31.03. ausgelaufen.