Die GEW Sachsen begrüßt, dass im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention und in den zwischenzeitlich von einigen Hochschulen beschlossenen Aktionsplänen zur Inklusion konkrete Maßnahmen hinsichtlich Inklusion an den Hochschulen enthalten sind. Gleichzeitig kritisiert die GEW, dass die Finanzierung zahlreicher Maßnahmen im Landesaktionsplan offen bleibt.
Die GEW fordert daher den Haushaltsgesetzgeber auf, den Hochschulen, über die befristete Projektförderung hinaus, genügend Mittel zur Umsetzung der Inklusion zur Verfügung zu stellen.
Inklusion an sächsischen Hochschulen
Beschluss GT/2019/12 - 3. Bildungspolitik