Schule
Infoveranstaltungen zu Beurteilungen
Wie laufen Beurteilungen ab? Was habe ich zu beachten? Die GEW Sachsen lädt alle interessierten Kolleg*innen zu Infoveranstaltungen ein. Wir erklären die rechtliche Situation, geben Tipps und beantworten Fragen.
Während für die meisten Lehrkräfte in Sachsen das Beurteilungsverfahren bisher keine Rolle im eigenen Berufsleben spielte, ist das Thema durch die Verbeamtung und die dadurch notwendigen Probezeit- sowie Regelbeurteilungen nun stärker im Fokus. Die GEW hat zur geplanten Neufassung der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Beurteilung der verbeamteten Lehrkräfte bereits eine Stellungnahme abgegeben. Das Infoblatt der GEW-Fraktion des Lehrer-Hauptpersonalrats ist bei den Downloads in der Seitenleiste zu finden. Für eine beabsichtigte Übernahme von Funktionen, bspw. als Fach- oder Schulleiter*in, ist ein Beurteilungsverfahren schon seit jeher notwendig. Die entsprechende VwV wird ebenfalls überarbeitet, doch diese liegt aktuell noch nicht vor.
Die GEW Sachen lädt alle interessierten verbeamteten, aber auch tarifbeschäftigten Kolleg*innen zu Infoveranstaltungen zum Beurteilungsverfahren ein. Wir erklären, wie dieses abläuft, stellen die geplanten Änderungen für die Beamt*innen vor, geben Tipps und beantworten Fragen. Folgende Veranstaltungen bieten wir an:
Leipzig: 23. September 2019, 15 bis 17 Uhr
Universität Leipzig, Hörsaalgebäude, Hörsaal 1, Augustusplatz 10, 04109 Leipzig
Chemnitz: 30. September 2019, 16 bis 18 Uhr
Haus der Gewerkschaften, Erdgeschoss, Augustusburger Str. 33, 09111 Chemnitz
Dresden: 8. Oktober 2019, 16 bis 18 Uhr
TU Dresden, ABS Hörsaalgebäude, Raum E11, August-Bebel-Str. 20, 01219 Dresden
Wir bitten um Anmeldung bis eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung über den jeweiligen Veranstaltungslink (Klick auf die Veranstaltung).
Probezeitbeurteilung
Auf Dringen der GEW Sachsen werden Vordienstzeiten als Lehrer*in (ausgenommen Referendariat) auf die Probezeit angerechnet und diese entsprechend verkürzt (s. Artikel „Probezeitverkürzung möglich“). Infolge dessen finden bald die ersten Probezeitbeurteilungen drei Monate vor Ende der jeweiligen Probezeit statt. Diese erfolgen von Amts wegen und müssen daher nicht beantragt werden. Das Kultusministerium hat die Schulleitungen entsprechend informiert.
04229 Leipzig