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Tarifabschluss

Höhergruppierungen in die E 14 – mit Verlusten?

Im Zuge der anstehenden Ausschreibungen der Stellen für Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben beschäftigt einige der potenziellen Bewerber*innen eine Frage: Kann es sein, dass ich dann nach einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E 14 weniger als vorher verdiene?

Diese Frage kann seit dem Tarifabschluss vom März 2019 mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Denn dort wurde von den Gewerkschaften die Vereinbarung erreicht, dass man bei einer nicht stufengleichen Höhergruppierung ab der E 9 ein um mindestens 180 € höheres Tabellenentgelt erhält (sofern man damit nicht mehr hätte als bei stufengleicher Höhergruppierung) – bis 2018 waren es lediglich 64,13 €.

Das hatte „früher“ den Effekt, dass durch die in der E 14 geringere Jahressonderzahlung in der Jahresbilanz ein geringerer Betrag als bei der E 13 mit Amtszulage entstand.

Die aktuelle Regelung mit den Zahlen des Jahres 2020 soll hier für die E 13 Stufe 6 verdeutlicht werden. Dort beträgt das aktuelle Tabellenentgelt 5.798,14 €. Zuzüglich der Amtszulage von 181,05 € ergibt dies einen Wert von 5.979,19 €. Die sich aus der erstgenannten Zahl ergebende Stufenzuordnung in die E 14 Stufe 5 liefert 5.998,76 €.

Da dies nur um 19,57 € über dem vorherigen Betrag lag, wird um 160,43 € aufgestockt und man erhält 6.159,19 € also 180 € mehr als vorher. Der um ca. 15 % geringere Prozentsatz der Jahressonderzahlung in der E 14 (32,86 und 46,95 Prozent) bewirkt bei dieser in der E 14 eine Verminderung um ca. 783 €. Stellt man das den monatlichen Verbesserungen von 180 € gegenüber, so ergibt sich für die Gesamtjahresbilanz in der E 14/5 ein Plus von ca. 1.377€ bzw. 115 € pro Monat.

In diesem Zusammenhang seien noch einige Anmerkungen zu dieser Thematik gemacht. Die Erläuterung basiert auf den derzeitigen Regelungen und den Zahlenwerten von 2020. Die Nichtexistenz der Amtszulage in der E 14 ist dabei ebenso zu benennen wie deren Fixierung im Besoldungsgesetz. Aktuell stehen dort für das laufende Jahr 181,05 € und das kommende 183,58 € niedergeschrieben.

Alles Weitere ist spekulativ und unterliegt den Planungen des sächsischen Landeshaushaltes. Und Funktionsstelleninhaber*innen, deren Höhergruppierung von der E 13/6 in die E 14/5 bereits im Jahr 2018 erfolgte, profitieren wegen des damals geringeren Garantiebetrages nicht von diesen Regelungen. Sie werden – sofern sich andere Rahmenbedingungen nicht ändern – erst nach dem Stufenaufstieg in die E 14/6 ein verdientes Plus zu verzeichnen haben.

Wolfram Dütthorn
Referatsleiter Tarif- und Beamtenpolitik

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Wolfram Dütthorn
Referatsleiter Tarif- und Beamtenpolitik
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