Tarif
Häufige Beratungsanfragen aus dem TVöD (Teil 3)
Beschäftigte im TVöD aufgepasst! Im dritten Teil unserer Reihe zu den häufigsten Beratungsanfragen zum TVöD beschäftigten wir uns mit dem Verdienst und folgender Frage: Was bedeutet Stufenzuordnung im TVöD?
Die Stufenzuordnung bestimmt, wie hoch das Gehalt innerhalb einer bestimmten Entgeltgruppe ist. Jede Entgeltgruppe ist in fünf bzw. sechs Stufen unterteilt – je höher die Stufe, desto höher das Gehalt.
Wie erfolgt die Stufenzuordnung bei Einstellung?
Die Stufenzuordnung hängt von der Berufserfahrung ab. Bei der Einstellung wird die Berufserfahrung nach Einschlägigkeit überprüft. Im Rahmen des TVöD bedeutet „einschlägige Berufserfahrung“ eine Berufserfahrung, die in der übertragenen oder einer auf die jeweilige Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit erworben wurde. Diese Erfahrung muss relevant sein für die zu besetzende Stelle und das erforderliche Können und Wissen in der vorherigen Tätigkeit erworben worden sein. Wenn keine oder keine einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist, folgt die Stufenzuordnung in die Stufe 1.
Höhere Stufen werden anerkannt, wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr führt zu einer Stufenzuordnung zu Stufe 2, einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren zu Stufe 3.
Im TVöD gibt es zudem noch ein paar besondere Regelungen. Nicht einschlägige, aber förderliche Zeiten könnengemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD aus personalwirtschaftlichen Gründen auch berücksichtigt werden. Darauf besteht aber leider kein Anspruch, es handelt sich um eine sog. Kann-Regelung. Gleiches gilt für § 16 Abs. 2a TVöD. Demnach kannauch die Stufe eines unmittelbar vorhergehenden Beschäftigungsverhältnisses aus dem öffentlichen Dienst ganz oder teilweise übernommen werden. Bitte denken Sie daran, diese Möglichkeiten vor Vertragsunterzeichnung abzufragen.
Achtung: Die Stufenzuordnung ist von der Stufenlaufzeit abzugrenzen. Diese beschreibt die Zeit, die Angestellte in einer Stufe verbringen, um dann in die nächste Stufe aufzusteigen.
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