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Gutachten zum „Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz"

Am 25. September 2013 wurde ein im Auftrag der SPD-Fraktion erstelltes Gutachten des Juristischen Dienstes im Landtag zum Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz vorgestellt.

An mehreren Stellen taucht darin die Formulierung „verfassungsrechtlich bedenklich" auf, darunter bei den Gebühren für Langzeitstudierende. Die GEW Sachsen fühlte sich durch das Gutachten in ihrer Kritik an diesem Gesetz bestätigt (siehe Pressemitteilung unter „Downloads").