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Schule

Große Bedenken: Vor Schulöffnung müssen viele Fragen geklärt werden

Die GEW Sachsen hat große Bedenken zur schrittweisen Öffnung der Schulen. Wie wünschenswert die Rückkehr zur Normalität auch sein mag: Dem Gesundheitsschutz aller Beteiligten in den Bildungseinrichtungen ist oberste Priorität einzuräumen!

In Reaktion auf die Ankündigung der Landesregierung vom Gründonnerstag zur Durchführung der Abiturprüfungen und zur Teilöffnung für Abschlussklassen haben wir uns deshalb mit folgendem Schreiben an das Kultusministerium gewandt:


Sehr geehrte Damen und Herren, 

vor der Eröffnung der Schulen - egal welcher Schulart - müssen aus Sicht der GEW Sachsen mindestens die folgenden Fragen zufriedenstellend beantwortet werden. Sollte das nicht möglich sein, sind aus unserer Sicht die bisher getroffenen Entscheidungen dringend zu überprüfen.

  1. Wird geklärt, dass Kontakte von Schüler*innen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben und enge Kontakte ganz vermieden werden?
  2. Ist gesichert, dass an Prüfungen/ am Unterricht keine Personen mit Krankheitssymptomen teilnehmen?
  3. Ist die Benutzung von bereitgestellten Desinfektionsmitteln, Schutzmasken, Einweghandschuhen beim Betreten des Schulgebäudes und im Verlauf des Schultages dauerhaft sichergestellt?
  4. Ist eine Zugangskontrolle gesichert, die auch prüft, ob Schüler*innen oder Lehrkräfte respiratorische Symptome aufweisen?
  5. Ist der Mindestabstand von zwei Metern zwischen allen Schüler*innen und zu den Lehrkräften in Prüfungs-/ Unterrichtsräumen bzw. in Wartebereichen und an anderen Orten, an denen sich Schüler*innen aufhalten, durchgehend gewährleistet?
  6. Werden folgende weitere durch das Robert Koch-Institut empfohlene Maßnahmen umgesetzt:
    • angemessene Belüftung
    • aktive Information der Schüler*innen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
  7. Ist geklärt, dass Prüfungen sowie die Korrektur der Prüfungen bzw. der Unterricht in Abschlussklassen Priorität vor der parallelen Durchführung der Unterrichtung der Schüler*innen in ihrer häuslichen Umgebung haben?
  8. Ist geklärt, dass Infektionsschutz für alle Beteiligten Vorrang gegenüber der Prüfungsdurchführung bzw. der Durchführung von Unterricht hat?
  9. Ist vorgesehen, dass Prüfungs- bzw. Unterrichtsabläufe unter diesem Gesichtspunkt ggf. angepasst werden müssen?
  10. Ist vorgesehen, dass sich die Schulen bei Unsicherheiten mit den örtlichen Gesundheitsbehörden beraten?
  11. Ist geregelt, dass sich in der Schule nur unmittelbar am Prüfgeschehen/ am Unterricht beteiligte Personen aufhalten?
  12. Ist geklärt, dass sofort nach der Prüfung/ nach dem Unterricht die Schüler*innen das Gelände verlassen?
  13. Wie werden Ansammlungen von Schüler*innen auf dem Schulgelände und außerhalb des Schulgeländes vermieden?
  14. Ist vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, die Schule durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und in einem eigenen Prüfungsraum die Prüfung absolvieren?
  15. Welche Regelungen gibt es für Schüler*innen, die zu einem der vorgesehenen Termine akute respiratorischen Symptome aufweisen?
  16. Wann müssen Atteste vorgelegt werden?
  17. Wie wird mit Beteiligten umgegangen, die während der Prüfung/ während des Unterrichts akute respiratorische Symptome aufweisen (vor allem Husten, Halskratzen bzw. Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Muskel- bzw. Gelenkschmerzen)?
  18. Welche Lehrkräfte sollen bei der Prüfungsdurchführung/ beim Unterricht ggf. zusätzlich mitwirken?
  19. Gibt es eindeutige landesweite Schutzregelungen für Lehrkräfte, die selbst oder deren Angehörige zu den Risikogruppen (z.B. ab einem Alter von 55 Jahren und/oder bei Vorliegen relevanter Grunderkrankungen usw.) zählen?
  20. Wie wird die Aufsicht auf dem Schulgelände jederzeit sichergestellt?
  21. Wie wird die Beschlussfähigkeit der Prüfungskommissionen vor allem in Hinblick auf die Nichtanwesenheit der Risikogruppe sichergestellt?
  22. Gibt es Regelungen bei Mitwirkung weiterer Personen (z.B. Schulbegleitung)?
  23. Wie erfolgt die Überreichung von Aufgaben bzw. Materialien?
  24. Wie werden die Schulräume einschließlich der Sanitäranlagen und insbesondere der Tische täglich mit desinfizierenden Reinigungsmitteln eingehend professionell gereinigt und wie wird die Benutzung von Türklinken vermieden?
  25. Sind für die Toilettenbenutzung Laufwege durch die Schule ausgewiesen, die Begegnungen von Schüler*innen verhindern?
  26. Ist in Toilettenräumen die Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln, Seife und Papiertüchern dauerhaft sichergestellt und ist vor dem Zugang zu den Toilettenbereichen ein Wartebereich eingerichtet worden, der durch Beaufsichtigung sicherstellt, dass sich Schüler*innen bei den Toilettengängen nicht begegnen?
  27. Sind Hinweisschilder zum Infektionsschutz ausgehängt, die z.B. über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand sowie Husten- und Nies-Etikette informieren?
  28. Sind die notwendigen hygienischen Vorsorgemaßnahmen durchgängig für die Schülerbeförderung realisierbar?
  29. Stehen genügend Fahrzeuge und Fahrer*innen zur Verfügung, um abzusichern, dass die Schüler*innen nicht zu dicht in den Fahrzeugen sitzen müssen?
  30. Die Fahrpläne sind bei nicht wenigen Linien (mindestens im ländlichen Raum) mit der normalen Stundentafel an den Schulen abgestimmt. Für den zu erwartenden Fall, dass davon abgewichen wird: Ist (ggf. durch zusätzliche Fahrten) abgesichert, dass für die Schüler*innen nicht unnötige Wartezeiten vor Unterrichtsbeginn und/ oder nach Unterrichtsende entstehen?
  31. Werden die ÖPR vor Ort zeitnah in die Planung des Unterrichts/ der Prüfungen einbezogen?

    Darüber hinaus bedarf es schulspezifischer Klärungen:
     
  32. Sind mit dem Begriff „Abschlussklassen“ nur die schulischen Abschlussklassen gemeint oder auch die Klassen, die von den zuständigen Stellen geprüft werden?
  33. Gelten BGJ und BVJ als Abschlussklassen, da beide Bildungsgänge zwar abgeschlossen werden, aber nicht durch eine Prüfung im eigentlichen Sinne?
  34. Wie ist mit Länderfachklassen bzw. länderübergreifenden Fachklassen umzugehen? Den Schüler*innen sind vor Aufnahme des Unterrichts in diesem Fall Schulbescheinigungen zu erstellen, zumal es unterschiedliche Ausgangsbeschränkungen in den Bundesländern gibt. 
  35. Mit allen Wohnheimen ist schnellstmöglich die Wiederaufnahme des Betriebes zu klären. Nach unserer Information sind die Wohnheime derzeit geschlossen, werden aber prinzipiell ab dem 19.04.2020 (möglicher Anreisetag) wieder benötigt.

    Sowie Klarstellungen zur Durchführung der Abiturprüfungen:
     
  36. Es bedarf einer verbindlichen Klarstellung, ob man beim Schreiben der ersten Prüfung zum Ersttermin bei der nächsten anstehenden Prüfung immer noch ohne Attest auf den Zweittermin ausweichen kann. Können Schüler*innen durchgängig zwischen den Prüfungsterminen wechseln oder ist die zunächst gegebene Erklärung bindend?
  37. Für Streitfälle soll eine im Blog vorgestellte „Beratungsstelle“ eingerichtet werden. Wie ist die Beratungsstelle zusammengesetzt und mit welchen Bewertungs- oder Entscheidungskompetenzen ist diese insbesondere bei Änderungen von Prüfungsnoten ausgestattet, zumal im Unterricht nicht vermitteltes Wissen berücksichtigt werden soll?
  38. Im Blog des SMK werden die Schüler*innen durchgehend aufgefordert, den Ersttermin zu nutzen. Warum ist der Haupttermin besser für den Infektionsschutz? Das Risiko würde nicht sinken, sondern steigen, wenn besonders viele Schüler*innen anwesend sind. Auch mit Blick auf die Infektionszahlen ist das Ansteckungsrisiko bei den Erstterminen vermutlich höher als einige Wochen später. 

Ich bedanke mich schon vorab für die Beantwortung dieses umfangreichen Kataloges. Möglicherweise werden sich in den kommenden Tagen weitere Fragen ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Uschi Kruse