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Schule

Gewalt gegen Lehrkräfte

Ein erstes Fazit unserer Veranstaltungsreihe mit der GdP Sachsen

(Foto: Carsten Müller)

Gemeinsam mit unseren Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kamen wir vom November 2019 bis Juni 2019 mit zahlreichen Kolleg*innen zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“ ins Gespräch.

Dabei ging es uns vorrangig darum, ein Bild von den Erfahrungen unserer Kolleg*innen zu bekommen und (wenn möglich) sofort fachlich fundierte Hilfe bzw. Auskunft geben zu können.

Für letzteren Teil haben wir mit Hagen Husgen (Landesvorsitzender der GdP Sachsen) und Rene Schütze (Polizeihauptkommissar/Lehrer an der Polizeifachschule Leipzig) kompetente Partner gewinnen können. Wir erfuhren viel Interessantes über Kriminalstatistiken und deren Zustandekommen und konnten aus einem kurzen Exkurs in das Strafrecht lernen.

Was haben diese Veranstaltungen gezeigt?

Zunächst einmal war festzustellen, dass wir Lehrkräfte tatsächlich oft große Wissenslücken im Bereich des Strafrechts besitzen. Das beginnt bei der rechtlichen Einschätzung von Krisensituationen im Schulbereich, geht über die Unterscheidung von Antrags- und Offizialdelikt bis hin zur inhaltlichen Trennung von Strafanzeige und Strafantrag.

Zudem wurden wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch im Schulbereich jederzeit möglich ist, dass die Lehrkräfte bei strafrechtlich relevanten Vorfällen natürlich selbst Strafanzeige oder Strafantrag stellen können.

Ein Abwiegeln seitens der Schulleitungen oder anderer Personen bzw. Institutionen ist nicht möglich bzw. rechtlich gesehen problematisch. Denkt dabei immer daran, nicht nur eine Strafanzeige sondern einen Strafantrag zu stellen!

Des Weiteren wurde betont, dass wir Lehrkräfte natürlich auch aufgrund unserer Garantenstellung eine Einschreitpflicht (unter Wahrung des Eigenschutzes) innehaben, wonach wir im Ernstfall versichert und abgesichert sind. In diesem Zusammenhang ist zudem an die Fürsorgepflicht unseres Arbeitgebers zu erinnern!

Die dritte Schlussfolgerung aus unseren Veranstaltungen ist, dass Lehrkräfte dringend ein Kommunikations- bzw. Handlungstraining benötigen, um in Krisensituationen angemessen und deeskalierend reagieren zu können.

In diesem Sinne ist geplant, die Veranstaltungsreihe gemeinsam mit unseren Partnern der GdP in naher Zukunft fortzusetzen bzw. zu vertiefen und hier auch die Erzieher*innen von Horten, BTAs und Kindertagesstätten einzubeziehen. Wir werden Euch zeitnah über die Planungen informieren.

An dieser Stelle möchte ich noch auf ein konkretes Problem eingehen. Wiederholt kam in unseren Veranstaltungen zur Diskussion, dass Lehrer*innen am Telefon oder per Mail von Erziehungs- oder Sorgeberechtigten oder anderen Bezugspersonen beleidigt bzw. bedroht werden.
Es sei an dieser Stelle die grundsätzliche Frage gestellt, ob private Telefon- bzw. Mobilnummern (auch Mailadressen) an Eltern bzw. Sorgeberechtigte überhaupt herausgegeben werden sollten.

Wenn es zu einem Vorfall kommt, bei dem eine Kolleg*in beleidigt, bedroht oder genötigt wird, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

  • Wenn es zu einer Beleidigung am Telefon kommt, weist auf Euer Empfinden hin und beendet ggf. das Gespräch höflich aber konsequent.
  • Protokolliert den Vorfall und leitet ihn umgehend an die Schulleitung weiter. Lasst Euch den Eingang bestätigen.
  • Weist Eure Schulleitung darauf hin, dass es zukünftig keinen telefonischen Kontakt mit den Betreffenden mehr geben wird, sondern ausschließlich per Dienstpost bzw. per persönlichem Gespräch nach Terminabsprache.
  • Weist die betreffenden Personen darauf hin, dass es persönliche Gespräche zukünftig nur im Beisein einer dritten Person (Schulleitung/Vertrauenslehrer usw.) geben wird.

Generell gilt außerdem: Seit konsequent in Eurem Handeln! Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, aufgrund des Vorkommnisses Strafanzeige und Strafantrag zu stellen.

Falls es im Zusammenhang mit dem Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“ weitere Fragen gibt oder Ideen, welche thematischen Aspekte wir dringend bearbeiten müssen, dann nehmt bitte Kontakt mit mir auf!

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