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Schule

GEW zur Debatte um „Kopfnoten“ in Sachsen

Erneut ist die mediale Aufregung um die Vergabe der sog. Kopfnoten in Sachsen groß. Dabei hat das Verwaltungsgericht in Dresden dieser Tage lediglich festgestellt, dass das Kultusministerium deren Vergabe nicht allein- also ohne Beteiligung des Landtages- anordnen kann.  

Weil die Benotung von Betragen, Fleiß, Ordnung und Mitarbeit weitreichende Auswirkungen haben kann, ist ein ordentliches parlamentarisches Verfahren einem kultusministeriellen Erlass in jedem Fall vorzuziehen. In diesem wäre ein sachliches Abwägen des Für und Wider überhaupt erst möglich. 

Es wird Zeit, dass sich der Landtag in dieser und in anderen bildungspolitischen Fragen seine Befugnisse zurückholt. Ob „Kopfnoten“, Arbeitszeit der Lehrkräfte oder Lehrerausbildung- Entscheidungen des Parlamentes sind allemal demokratischer als die zahlreichen Ermächtigungen im Schulgesetz, mit denen dem SMK die alleinige Entscheidungsbefugnis zu unterschiedlichsten Themen übertragen worden ist.