Im Sächsischen Schulgesetz heißt es
in § 1 Absatz 1 Satz 1:
„Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen.“
in § 1 Absatz 5 Nr. 4:
„[Die Schüler sollen insbesondere lernen,] allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten,“
In Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) wird bestimmt:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
In der Verfassung des Freistaates Sachsen ist in Artikel 101 Abs. 1 festgelegt:
„Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Lehrkräfte, die ihre Aufgabe und die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen, sind verpflichtet, sich im Unterricht kritisch mit den Positionen der AfD auseinanderzusetzen,
- solange die AfD eine politische Programmatik verfolgt, die sowohl dem Grundgesetz als auch den allgemeinen Menschenrechten widerspricht,
- solange die AfD unter anderem diskriminierende, fremdenfeindliche, rassistische, frauenfeindliche Positionen vertritt und versucht, diese in der gesellschaftlichen Mitte zu verankern.
Dem steht der „Beutelsbacher Konsens“ nicht entgegen. Im Gegenteil:
„Menschenverachtende Positionierungen klar als solche zu benennen und zurückzuweisen. Das ist dann keine Überwältigung, sondern Einsatz für die Demokratie.“
(Drücker, Ansgar (2016): Der Beutelsbacher Konsens und die politische Bildung in der schwierigen Abgrenzung zum Rechtspopulismus, in: Widmaier, Benedikt/Zorn, Peter (Hrsg.): Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung, Bonn, S. 123-130)
Siehe auch:
Die GEW Sachsen sichert ihren Mitgliedern umfassende Information und Unterstützung zu und wird im politischen Raum sich gegen diese Plattform mit aller Kraft zur Wehr setzen.
Gefragt ist nicht weniger politische Bildung, sondern mehr!