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Beamtinnen und Beamte

GEW Sachsen setzt sich für pauschale Beihilfe ein

Die Landesvorsitzende der GEW Sachsen, Uschi Kruse, hat in der gestrigen Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags eine Stellungnahme zu einer der geplanten Änderungen des Sächsischen Beamtengesetzes abgegeben.

Die Einführung einer pauschalen Beihilfe für Beamt*innen wurde zum Schwerpunkt der Diskussion. Diese würde ihnen eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse erlauben. Das Beihilferecht ist an dieser Stelle bislang nicht neutral ausgestaltet. Der sächsische Dienstherr lässt im Fall einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse die betroffenen Beamt*innen den kompletten Beitragssatz einschließlich Arbeitgeberanteil alleine zahlen. Aktuell ist deshalb die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse für viele finanziell die einzig vernünftige Option.  

Uschi Kruse machte deutlich, dass sich viele verbeamtete Lehrkräfte mit guten Gründen einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse wünschen. Sie betonte vor den Ausschussmitgliedern, dass die Wahlmöglichkeit auch zur Steigerung der Attraktivität des Freistaates bei der Werbung um Nachwuchs beitragen kann.  Nachdem die pauschale Beihilfe in anderen Bundesländern ermöglicht wurde, fordert die GEW Sachsen in Übereinstimmung mit dem DGB, dass sie nun auch in Sachsen auf den Weg gebracht wird. Damit würde nicht nur dem Koalitionsvertrag und den Ansprüchen von Beamt*innen Rechnung getragen werden. Einhergehen würde auch mehr Gerechtigkeit und Solidarität durch die Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen. 

In den nächsten Wochen werden weitere Änderungen bei beamtenrechtlichen Regelungen im Landtag beraten. Dann wird auch über die pauschale Beihilfe entschieden.

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Matthes Blank
Pressesprecher / Referent für Öffentlichkeitsarbeit
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