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GEW empfiehlt Geltendmachung

Stufenverlust bei Höhergruppierungen auf Grund besoldungsrechtlicher Vorgaben

In den vergangenen Jahren wurden tarifbeschäftigte Lehrkräfte auf Grund von Änderungen in der Sächsischen Besoldungsordnung höhergruppiert, so z. Bsp. Grundschullehrer*innen zum 01.01.2019. Dabei erfolgte die Stufenzuordnung in Anwendung des § 17 Abs. 4 TV-L, was für viele Kolleg*innen bedeutete, dass sie einer niedrigeren Stufe, als in der sie zuvor in der niedrigeren Entgeltgruppe waren, zugeordnet wurden.