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Genug der leeren Worte - geleistete Mehrarbeit jetzt bezahlen!

Am 26. Oktober 2016 wurde im Rahmen des Maßnahmenpaketes öffentlichkeits-wirksam verkündet, dass ab dem 01. Januar 2017 Mehrarbeitsstunden im Zeitraum eines Monates ab der ersten tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunde vergütet werden.

Die GEW Sachsen hat das Kultusministerium nunmehr aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass diese Zusage umgehend erfüllt wird.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bezahlung von Mehrarbeit verschoben wird, weil die beamtenrechtlichen Vorschriften noch nicht geändert wurden. Die notwendigen Haushaltmittel stehen mit dem verabschiedeten Doppelhaushalt seit dem 01.01.2017 zur Verfügung. Allein für die Vertretung während der Einstiegsfortbildung der Seiten-einsteiger*innen hält dieser jährlich mehrere Millionen Euro bereit. Diese Arbeit wird derzeit von den Lehrkräften in hoher Stundenzahl zusätzlich geleistet. Eine Umsetzung der Zusage, die damit verbundenen Mehrarbeitsstunden zeitnah zu vergüten, ist mehr als überfällig.

Im Vorgriff auf die noch zu treffenden gesetzlichen Regelungen kann die Bezahlung der Mehrarbeitsstunden ab der ersten Stunde zunächst übertariflich erfolgen.

Individuelle Geltendmachungen der Vergütung der Mehrarbeit ab der ersten Stunde müssen derzeit nicht erfolgen. Sie würden ins Leere laufen. Da die gesetzlichen Neuregelungen noch nicht beschlossen wurden, liegt noch keine Fälligkeit des Anspruches vor. Einer Geltendmachung bedarf es jeweils nach Fälligkeit innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten eines Anspruches. Man sollte sich die Mehrarbeitsstunden aber (kalendermonatlich getrennt) notieren und vom Schulleiter/ der Schulleiterin bestätigen lassen.

Gesetzliche Regelungen existieren hingegen für Mehrarbeitsstunden ab der 4. Stunde. Wenn diese nicht durch Freizeit ausgeglichen wurden und keine Vergütung erfolgt, sind Geltendmachungen nötig. Nur so wird der Verfall des Anspruches auf Vergütung verhindert. Gleiches gilt für Mehrarbeit, die von Teilzeitbeschäftigten bis zum Umfang der Vollbeschäftigung geleistet wird.