- Die GEW Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Arbeit der Örtlichen Personalräte an Schulen durch eine höhere Freistellung unterstützt wird.
- Der derzeit in § 67 Abs. 8 Satz 1 SächsPersVG geregelte Freistellungsumfang ist auf eine Unterrichtsstunde je Woche für jeweils angefangene 10 Beschäftigte zu erhöhen.
- Der Landesvorstand wird beauftragt, diese Forderung offensiv in die Diskussion um die von der Staatsregierung angekündigte Novellierung des SächsPersVG einzubringen.
Freistellung für Örtliche Personalräte an Schulen
Beschluss GT/2015/09 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik