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Freistellung für Örtliche Personalräte an Schulen

  1. Die GEW Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Arbeit der Örtlichen Personalräte an Schulen durch eine höhere Freistellung unterstützt wird. 
  2. Der derzeit in § 67 Abs. 8 Satz 1 SächsPersVG geregelte Freistellungsumfang ist auf eine Unterrichtsstunde je Woche für jeweils angefangene 10 Beschäftigte zu erhöhen. 
  3. Der Landesvorstand wird beauftragt, diese Forderung offensiv in die Diskussion um die von der Staatsregierung angekündigte Novellierung des SächsPersVG einzubringen.

Beschluss GT/2015/09 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik