Die GEW Sachsen setzt sich dafür ein, dass zur Sicherstellung der Arbeit der Personalräte
- die Freistellungsumfänge denen im BetrVerfG und dem derzeit geltenden PersVG von NRW angeglichen, d. h., angehoben werden.
- eine Kompensation im Umfang der Freistellung festgeschrieben werden.