Die GEW Sachsen erhebt zusätzlich zu den für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes gültigen Positionen folgende hochschulspezifische Forderungen zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz:
- Die Regelung bezüglich Vertretung von studentischen Beschäftigten sowie wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen nur auf deren Antrag wird gestrichen. Solange diese Regelung gilt, werden die Personalverwaltungen verpflichtet, die Betroffenen bei Abschluss ihres Arbeitsvertrags hierüber zu informieren und ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung zu stellen.
- Längerfristig wird die Möglichkeit eigener Personalvertretungen für studentische Beschäftigte nach dem Vorbild der für die Berliner Hochschulen geltenden Regelungen angestrebt.
- Durch eine Verkürzung der Wahlperiode oder die Schaffung von Nachwahlmöglichkeiten werden die Möglichkeiten zur Kandidatur und Mitwirkung von studentischen Beschäftigten und befristet angestellten Mitarbeiter*innen verbessert.