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Hochschulfreiheitsgesetz

Forderungen von GEW Sachsen, KSS, LAMS und ver.di zur Novellierung des SächsHSFHG

Die GEW Sachsen, die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), die Landesvertretung Akademischer Mittelbau Sachsen (LAMS) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) stellen gemeinsam die folgenden Forderungen für die Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes.

Foto: Kay Herschelmann

1. Demokratisierung der Hochschulen

Als zentrale Forderung ist uns die Demokratisierung der Hochschulen ein besonders wichtiges Anliegen. Die Mitbestimmung aller Mitglieder der Hochschule muss auf allen Ebenen gestärkt werden. 

Deswegen brauchen Senat, Erweiterter Senat und Fakultätsrat gegenüber dem Rektorat und den Dekanaten deutlich mehr Kompetenzen, auch um die exekutiven Kräfte besser kontrollieren zu können. Zusätzlich müssen diese Gruppengremien (viertel)paritätisch besetzt werden, um so alle Interessen gleichberechtigt einbeziehen zu können und ihnen gerecht zu werden. Der Hochschulrat muss ebenfalls Kompetenzen an die direkt gewählten Gruppengremien abgeben und sollte höchstens beratende Funktionen einnehmen. Es braucht zusätzlich mehr institutionalisierten Austausch und Mitsprache aller Statusgruppen in den Rektoraten sowie mit der Landesrektor*innenkonferenz und generell mehr Transparenz bei Beschlüssen der Hochschulleitungen.

Zur Demokratisierung gehört ebenfalls, dass der akademische Mittelbau sowie Promovierende gesetzlich verankerte Interessenvertretungen bekommen und die Austrittsoption aus der Studierendenschaft abgeschafft wird. Hinzu kommen die Forderungen, die Amtszeit der wissenschaftlichen Mitarbeitenden in Gremien zu verkürzen, um Vertragslaufzeiten von Mitgliedern dieser Gruppe gerecht zu werden, sowie die erweiterte Zuerkennung des Status Hochschulangehörige z.B. für Lehrbeauftragte, Promovierende und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen.

Abschließend ist uns wichtig, dass das Konzept der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen überdacht wird, sodass das Ministerium diese bei Uneinigkeit nicht weiter diktieren kann und sie durch den Senat der Hochschule bestätigt werden müssen.

2. Bessere Studierbarkeit und Studienqualität

Alle Studierende müssen gleiche Aussichten auf ein möglichst selbstbestimmtes und flexibles Studium mit hoher Studienqualität haben. Daher fordern wir zunächst die Abschaffung aller Studiengebühren sowie die Möglichkeit jeden Studiengang in Teilzeit studieren zu können, um Chancengerechtigkeit im Studium zu sichern. Darüber hinaus braucht es für eine gesicherte hohe Studienqualität auch in Sachsen eine Akkreditierungspflicht. Für ein möglichst selbstbestimmtes Studium und weniger externen Leistungsdruck sprechen wir uns außerdem dafür aus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall ausreicht und die Möglichkeit besteht, die Begrenzung der Prüfungsversuche aufzuheben.

3. Moderne Personalpolitik

Eine transparente und nachvollziehbare Personalpolitik ist unverzichtbar. Entscheidungen zur Personalstruktur müssen im Einvernehmen mit den Gremien der akademischen Selbstverwaltung getroffen werden und es ist die Möglichkeit der Einrichtung von Departmentstrukturen zu schaffen. Langfristige Karrieren in der Wissenschaft brauchen adäquate Personalkategorien sowie transparente und leistungsgerechte Aufstiegschancen. Auch bei Drittmittelfinanzierung muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag möglich sein. Gute Forschung und Lehre braucht eine klare Unterscheidung zwischen den Tätigkeiten von Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Lehrkräften für besondere Aufgaben. Die Überarbeitung der DAVOHS sehen wir als alternativlos an. Ebenso sind klare Regelungen zum Einsatz von Lehrbeauftragen und eine angemessene Vergütung ihrer Tätigkeiten notwendig. Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte sind ausschließlich studienbegleitend in Forschung und Lehre mit Arbeitsverträgen von mindestens zwei Semestern Befristungsdauer einzusetzen.

4. Gerechte Hochschulen

Chancengerechtigkeit bleibt an den sächsischen Hochschulen noch zu häufig auf der Strecke und muss mit entsprechenden Regelungen im neuen SächsHSFG deutlich voran gebracht werden.

Es braucht die Verpflichtung zur aufgabengerechten Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten mit genügend finanziellen und organisatorischen Mitteln. Außerdem müssen Inklusionsbeauftragte mit gleicher Ausstattung und analogen Rechten im Gesetz verankert werden. Notwendig sind ebenso verpflichtende Regelungen für Nachteilsausgleiche sowohl für Studierende als auch entsprechende Unterstützungen für Beschäftigte.

Der Anteil von Frauen muss sowohl in den Hochschulgremien als auch in verschiedenen Personalkategorien gesteigert werden. Wir schlagen dazu eine Frauenquote von 50% in allen gewählten Gremien, dem Rektorat und dem Hochschulrat vor. Im Kontext der Personalentwicklung muss das Kaskadenmodell zur Gleichstellung von Frauen auf allen Karrierestufen und entsprechende Regelungen zur Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen an den Hochschulen verbindlich festgeschrieben werden.

5. Stärkere gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen

Für die derzeitigen Entwicklungen und großen gesellschaftlichen Herausforderungen spielen die Hochschulen eine besondere Rolle.Folglich müssen sie auch entsprechend Verantwortung übernehmen können. Deswegen fordern wir die Erweiterung der Aufgaben der Hochschulen, der Studierendenschaft und des Studienziels um gesellschaftliche Fragen, insbesondere Nachhaltigkeit, Klimawandel, Gleichstellung, Digitalisierung, Inklusion und Gesundheit. Außerdem muss das neue SächsHSFG eine Selbstverpflichtung enthalten, nach der sich Hochschulen selbstbestimmt eine Zivil- und Transparenzklausel geben. Um der bedeutungsvollen gesellschaftlichen Rolle der Hochschulen gerecht werden zu können, braucht es einen gesetzlich formulierten Auftrag zu Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer sowie Forschung in diesem Bereich.

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Torsten Steidten
Referent Hochschule und Forschung
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