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Schule

FAQs rund um die Arbeitszeitstudie des SMK

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Arbeitszeitstudie des SMK haben wir hier zusammengetragen.

Die GEW Sachsen hat diese weitere Arbeitszeitstudie nicht initiiert und dafür mit den bereits vorliegenden Daten (u.a. der Arbeitszeitstudie der Uni Göttingen mit Unterstützung der GEW) auch keine zwingende Notwendigkeit gesehen. Es gibt bereits viele belastbare Belege für eine übergroße Beanspruchung der Lehrkräfte.

Das SMK ist auf der dringenden Suche nach Möglichkeiten, die Unterrichtsversorgung zu verbessern, kennt aber natürlich auch die vorangegangenen Untersuchungen wie z.B. jene von 2022 mit den bilanzierten im Durchschnitt übergroßen Belastungen. Allerdings betrachtet es jene als nicht repräsentativ. Die in der Zukunft möglicherweise geplanten Maßnahmen für eine zumindest phasenweise höhere Unterrichtsverpflichtung sollen somit wohl bezüglich ihrer Durchsetzungsmöglichkeit rechtlich abgesichert werden. 

Das ist jenes Unternehmen, welches bei der (zweiten) Ausschreibung der Arbeitszeitstudie den Zuschlag erhielt. Sie ist die ausschließliche Empfänger*in aller Eintragungen und wird diese in zusammengefasster Form auswerten. Es erfolgt keine Weitergabe von Einzeldaten der Lehrer*innen.

Kurzgefasst: Dürfen ja, müssen nein.

Ansprechpartner dafür ist die Prognos AG. Diese unterstützt mit Handreichungen sowie mit Erklärvideos und Webinaren. Außerdem gibt es eine telefonische Hotline (030 587089199) und eine Nachfragemöglichkeit per Mail: arbeitszeituntersuchung(at)prognos(dot)com

Durchschnittlich wurde ca. jede*r Achte ausgelost – was aber natürlich nicht bedeutet, dass jede*r Achte im Bekanntenkreis dabei ist. Mancher wird sich vielleicht an die Berechnung von Wahrscheinlichkeiten bei einer Binomialverteilung mit einer „Erfolgs“wahrscheinlichkeit von 12 % erinnern – so kann es z.B. auch bei 10 Kolleg*innen mehrere (33 %) oder bei 20 gar keine (8 %) Teilnehmer*innen geben.

Ja, dazu ist das SMK im Rahmen seines Weisungsrechtes befugt.

Ja, denn es ist ja ebenfalls eine „Zeit, in welcher der oder die Beschäftigte in Ausübung dienstlicher Aufgabenerfüllung handelt“ (vgl. Schreiben der Prognos AG zur Frage „Was ist Arbeitszeit?“).

Die enttäuschende Antwort heißt: aktuell niemand! Die GEW Sachsen hat u.a. im Gespräch mit dem Kultusminister direkt auf dieses Problemfeld der signifikanten zeitlichen Mehrbelastung hingewiesen und das SMK nun schriftlich aufgefordert, allen Teilnehmenden der Studie eine Gegenleistung  anzubieten. Diese kann aufgrund der Anonymität und um Studienergebnisse nicht zu verfälschen nur im Nachhinein erfolgen – nach Vorschlägen der GEW beispielsweise durch einen finanziellen Ausgleich oder eine zeitliche Entlastung im nachfolgenden Schuljahr für all jene, die sich dann bezüglich ihrer Teilnahme „outen“ wollen.

Das ist ausschließlich die durchführende Prognos AG. Das SMK hat keinerlei Kenntnis über Umfang und Inhalte der Rückmeldungen einzelner Teilnehmer*innen.

Empfänger dieser Nachrichten sind ausschließlich die im SMK für die Arbeitszeituntersuchung und damit auch für die Stichprobenziehung Zuständigen. Diese Mailadresse ist daher – wie im Schulportal dargestellt - bei Rückfragen rund um die Teilnahme nutzbar und nicht für Schulleitungen sichtbar.

*geändert am 26.07.2024

Wenn die betroffene Person über einen Zeitraum von 14 Kalendertagen trotz Erinnerung durch die Prognos AG keine Eintragung von Tätigkeiten und/oder Arbeitszeiten oder ausschließlich Eintragungen von nicht plausiblen Daten vorgenommen hat, dann übermittelt die Prognos AG dem SMK die betreffenden personenbezogenen Daten.

Zunächst einmal zusätzliche Arbeit! Aber wenn die Studie erneut den Beleg dafür liefert, dass die vereinbarte Arbeitszeit insgesamt überschritten wird, dann steht das SMK in den Folgejahren in der Pflicht, für entsprechende Entlastungen zu sorgen.

Jetzt, da nun diese Studie kommt, ist ein vollständiges Erfassen aller das Arbeits- oder Dienstverhältnis betreffenden Tätigkeiten wichtig. Mit Blick auf die möglichen Folgen (Pflichtstundenerhöhung?) von nicht dokumentierten übergroßen Arbeits(zeit)belastungen kann damit jede dauerhafte Studienteilnehmer*in ein Stück mit dazu beitragen, ggf. in der Folge Verschlechterungen zu vermeiden und im Idealfall zu Verbesserungen beitragen.

Wenn sich die Teilnehmerzahl zu stark verringert, müsste nach einigen Monaten eine entsprechende Nachziehung statistisch vergleichbarer Personen erfolgen.

Wenn die inhaltlichen Angaben über die jeweiligen Tage nicht alle ausgeführten Tätigkeiten beinhalten, könnte das SMK anschließend den Eindruck bekommen, dass bei den zu übertragenden Aufgaben „noch Luft nach oben“ wäre. Daher ist es wichtig, wirklich alle Tätigkeiten, die nur ausgeführt werden, weil diese durch die Beschäftigung an Schule notwendig sind, anzugeben (z.B. Anrufe bei/ Gespräche mit Eltern, Wohngemeinschaften, Ämtern, Beratungsstellen, jede klassen- oder schulorganisatorische Recherche, jede Konferenz, jeder Elternbrief, jede Mail etc.).

Kontakt
GEW Sachsen
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-412
Fax:  0341 4947-406