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Studium

Verordnung zur Verlängerung der Regelstudienzeit angekündigt

Auch im laufenden Wintersemester gibt es für viele Studierende erschwerte Studienbedingungen u. a. durch überwiegend online stattfindende Lehrveranstaltungen. Am 10.12.2021 kündigte der sächsische Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow „in enger Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz“ eine Verordnung an, mit der die individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/22 verlängert wird.

... erschwerte Studienbedingungen u. a. durch überwiegend online stattfindende Lehrveranstaltungen. Am 10.12.2021 kündigte der sächsische Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow „in enger Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz“ eine Verordnung an, mit der die individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester 2021/22 verlängert wird. Damit wird eine auch von der GEW erhobene Forderung erfüllt.

Mit der Verordnung, deren Inkrafttreten für Februar 2022 in Aussicht gestellt worden ist, soll eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um ein weiteres halbes Jahr ermöglicht und damit auch die Voraussetzung zur Verlängerung des Anspruchs auf den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um die Dauer des Semesters geschaffen werden.

Torsten Steidten 
Referent für Hochschule und Forschung

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