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Recht

Entschädigung für schwerbehinderte Arbeitnehmer bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes

Das BAG hat am 02.06.2022 (BAG Az.: 8 AZR 191/21) festgestellt, dass die Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen ohne die Zustimmung des Integrationsamtes eine Diskriminierung vermuten lässt.