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Schule

Anerkennung und Gleichstellung von im Ausland ausgebildeten Lehrkräften endlich verbessern!

Die Schulen in Sachsen bewältigen seit einigen Jahren einen rasanten Generationswechsel. Die Herausforderungen dabei sind enorm. In den Standorten des Landesamtes werden zweimal jährlich Tausende Bewerbungen geprüft und Einstellungen vorgenommen. Hunderte Seiteneinsteiger*innen absolvieren wissenschaftliche Lehramtsausbildungen und erwerben berufsbegleitend das zweite Staats-examen. An den Schulen übernehmen erfahrene Lehrkräfte zusätzlich zum Unterricht mit viel Engagement die Einarbeitung der neuen Kolleg*innen. Trotz dieser Herausforderungen und Belastungen zeigen die Schulen in Sachsen immer wieder Spitzenergebnisse bei nationalen Leistungsvergleichen. Das ist eine großartige Leistung.

Bereits jetzt können an etlichen Schulstandorten 30 Prozent und mehr der Stellen nicht mit ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden.
Auch in den nächsten zehn Jahren werden in Sachsen jährlich etwa 1.300 Lehrkräfte altersbedingt aus dem Schuldienst ausscheiden. Zudem ist mit einem merkbaren Anstieg der Schüler*innenzahlen zu rechnen. Bereits jetzt können an etlichen Schulstandorten 30 Prozent und mehr der Stellen nicht mit ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden. Insbesondere an den Förderschulen und an den Oberschulen zeichnet sich keine Verbesserung der Personalsituation ab.
Andererseits haben allein von 2016 bis 2018 in Sachsen circa 700 Personen mit ausländischen Lehramtsabschlüssen bzw. Lehrkräfte mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Anerkennung ihres Abschlusses gestellt. Es handelt sich bei diesen vielfach um berufserfahrene Pädagog*innen, die nicht selten Qualifikationen in Mangelfächern wie Naturwissenschaften, Fremdsprachen und Deutsch als Zweitsprache nachweisen können. Viele dieser Personen haben sich bereits ein- oder mehrmals erfolglos für eine Einstellung in den sächsischen Schuldienst beworben.

Bis 2019 war unter Beachtung der geltenden Gesetzeslage für migrierte Lehrkräfte mit einem Fach auch der Seiteneinstieg nicht möglich.
In der Vergangenheit gab es formelle Hürden, aufgrund derer, Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen, nicht in den Schuldienst eingestellt werden konnten. So wurden – und werden – in Sachsen ausländische Lehramtsabschlüsse nur beim Nachweis einer Ausbildung in zwei Fächern anerkannt. Jedoch war für migrierte Lehrkräfte mit einer Ausbildung in nur einem Fach bis 2019 auch der Seiteneinstieg nicht möglich. Da eine Ausbildung in zwei Fächern außerhalb Deutschlands sehr selten ist, hätten die migrierten Lehrkräfte ein zweites Fach auf eigene Kosten nachstudieren müssen, um die Voraussetzung für eine Einstellung in den Schuldienst zu erreichen. Dazu waren die wenigsten in der Lage. Dies führte zu der paradoxen Situation, dass Jahr für Jahr Hunderte berufsfremde Bewerber*innen ohne ein auf Lehramt studiertes Fach eingestellt wurden, während ausgebildete und berufserfahrene Lehrkräfte mit einem anerkannten Fach, eine Ablehnung erhielten.
Zum 1. August 2019 sah der Einstellungserlass erstmals vor, dass auch Personen mit einem ausländischen Abschluss in nur einem anerkannten Fach eingestellt werden können, und zwar über die sogenannte Liste A2 und mit Vorrang gegenüber den berufsfremden Bewerber*innen der Liste B. Da in der aktuell gültigen Lehrer-Qualifizierungsverordnung (QualiVO) jedoch keine Qualifizierungswege für Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen vorgesehen sind, wurden von den Standorten des LASUB kaum Einstellungen über die Liste A2 vorgenommen. Stattdessen wurden die Bewerber*innen der Liste B vorgezogen, da für diese in der noch gültigen QualiVO die Qualifikationswege geregelt sind.
Auf der Grundlage verschiedener kleiner Anfragen der Grünen und der AfD im Sächsischen Landtag lässt sich in der nachstehenden Übersicht die Entwicklung der Anzahl von Lehrkräften mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft bzw. mit ausländischen Abschlüssen, die im sächsischen Schuldienst arbeiten, seit 2013/14 nachvollziehen:

Lehrkräfte mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft/Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen

SJ

Grund-schulen

Ober-schulen

Gymnasien

Förder-schulen

berufsbildenden
Schulen

Gesamt

Differenz

13/14

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.  105

 

14/15

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.  132

+27

15/16

31

25

48

9

8

121  143

+12

16/17

55

60

48

10

20

193  206

+72  +63

17/18

74

89

57

14

19

253  264

+60  +58

18/19

105

108

66

16

16

311

+58

19/20

109

114

63

18

16

320

+9

Datenquellen: Antworten auf kleine Anfragen an den Sächsischen Landtag, Drucksachen 6/10796, 6/14034, 7/140, 7/749
Anmerkung: Die in der letzten Spalte angegebene Differenz entspricht nicht notwendig der Zahl der Neueinstellungen. Diese könnte höher liegen, wenn früher eingestellte Lehrkräfte mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft/ausländischen Abschlüssen den Schuldienst wieder verlassen haben.

Über drei Schuljahre (2016–2018) hinweg wurden jährlich etwa 60 bis 70 Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen bzw. nichtdeutscher Staatsbürgerschaft eingestellt. Zum Einstellungstermin August 2019, als im Einstellungserlass erstmals eine rechtssichere Regelung gegeben war, wurden nach Aussage des SMK dagegen nur 22 Lehrkräfte mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft eingestellt (13 aus EU-Staaten, sieben aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion und zwei aus Syrien). Beworben über die Liste A2 hatten sich 84 Personen mit ausländischen Lehramtsabschlüssen. Zugleich wurden 202 Personen ohne Lehramtsabschluss über den Seiteneinstieg unbefristete in den Schuldienst eingestellt.
Besonders wenige Einstellungen gab es von Lehrkräften aus Nicht-EU-Staaten. Laut der Antwort auf eine kleine Anfrage (Drucksache 6/10796) waren 2017/18 im sächsischen Schuldienst nur 26 Lehrkräfte aus Nicht-EU-Staaten beschäftigt. Davon kamen 19 aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die anderen sieben Lehrkräfte aus den USA, aus Kanada, der Schweiz, der Türkei und Ägypten.

In Sachsen bekommen die meisten der HSU-Lehrkräfte weder Urlaubsanspruch noch Absicherung im Krankheitsfall und müssen Einzelstunden an unterschiedlichen Schulen unterrichten.
Erklärungsbedürftig sind auch die Zahlen in Bezug auf die Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht (HSU). Während im Schuljahr 2010/12 noch 54 Lehrkräfte in diesem Bereich beschäftigt waren, waren es 2017/18 nur noch 46 Personen. Besonders belastend für die Lehrkräfte ist die Art und Weise der vertraglichen Bindung. Anders als beispielsweise in Rheinland-Pfalz werden in Sachsen die HSU-Lehrkräfte nicht entsprechend der TVL-Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert und unbefristet beschäftigt. In Sachsen bekommen die meisten von ihnen einen Honorarvertrag ohne Urlaubsanspruch und Absicherung im Krankheitsfall und müssen Einzelstunden an unterschiedlichen Schulen erteilen, was mit teilweise hohem Fahraufwand verbunden ist.
Es ist ein außerordentlich positives Signal, dass in der Neufassung der Lehrer-Qualifizierungsverordnung die Qualifizierungswege von Lehrkräften mit ausländischen Abschlüssen, die nur unter Auflagen anerkannt worden sind, aufgenommen wurden und sie damit den Lehrkräften im Seiteneinstieg gleichgestellt worden sind. Mit der Einführung der Liste A2 im Einstellungserlass seit 2019/20 und der geplanten Regelung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Lehrkräften mit ausländischen Abschlüssen, sind zwei wichtige Voraussetzungen geschaffen worden, um migrierten Lehrkräften einen gleichberechtigten Zugang zum sächsischen Schuldienst zu ermöglichen.

Bestehende Hürden müssen erkannt und abgebaut sowie zielgerichtete Unterstützungssysteme aufgebaut werden.
Allerdings drängt nicht nur für die von Personalmangel betroffenen Schulen die Zeit, sondern auch für die migrierten Lehrkräfte. Denn pädagogische Qualifikationen und Erfahrungen gehen genauso wie andere berufliche Kenntnisse nach einigen Jahren wieder verloren. Das Bildungssystem in Sachsen sollte ein Interesse daran haben, dass sich diese pädagogischen Fachkräfte für den Schuldienst im Freistaat bewerben und dass sie bei entsprechender Qualifizierung auch ein Anstellungsangebot erhalten. Dazu müssen bestehende Hürden erkannt und abgebaut sowie zielgerichtete Unterstützungssysteme aufgebaut werden. Schwerpunkte hierbei sollten sein:

  1. Erhöhung der Personalressourcen in der Anerkennungsstelle des Landesamtes für Schule und Bildung (LASUB), damit die Bescheide innerhalb der gesetzlichen Drei-Monats-Frist erfolgen (§ 4 Abs. 2 Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer)
  2. Parallele, fristgerechte Bearbeitung der Anerkennungsanträge von Lehrkräften, die sich für das laufende Einstellungsverfahren beworben haben
  3. Erstellung transparenter Ranglisten aller Bewerber*innen der Listen A1, A2 und B nach den Kriterien des Einstellungserlasses, die den Personalräten zur Verfügung gestellt werden
  4. Absagen von Bewerbungen unter Nennung des konkreten Grundes, ggf. ergänzt um einen Hinweis auf die nötigen Schritte für eine wirksame Bewerbung
  5. Verknüpfung der Schulassistenzstellen für Sprach- und Kulturmittler*innen (SIM) mit beruflich-sprachlichen Qualifikationsangeboten für Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen (Schulassistenz Q)
  6. Ausschreibung unbefristeter Stellenangebote für den herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) gemäß TVL-Entgeltordnung Lehrkräfte Abschnitt 4
  7. Anerkennung der Herkunftssprachenfächer als reguläre Unterrichtsfächer im Sinne der sächsischen Lehramtsprüfungsordnung
  8. Proaktive Umsetzung von § 13 AGG durch Ausschreibung einer Beschwerdestelle und Schaffung eines formalen Beschwerdeverfahrens für Beschäftigte und Bewerber*innen im Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung

Juri Haas
E-Mail: Juri.Haas(at)gew-sachsen(dot)de
Referat Antidiskriminierung, Migration und Internationales (REFAMI)
Mitglied des LHPR

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Die nächste REFAMI-Sitzung findet am 3. April 2020 von 15:30 bis 18:30 Uhr in Chemnitz statt.

An der Referatsarbeit Interessierte sind sehr herzlich eingeladen. Fahrtkosten können für GEW-Mitglieder erstattet werden.

Anmeldungen bitte unter: refami.kontakt(at)gew-sachsen(dot)de