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Landeshaushalt

Doppelhaushalt 2021/2022

Wenn die Folge der Corona-Pandemie noch größere Gruppen und Klassen sind, wenn sich die Auswechselung maroder Fenster noch weiter verschiebt, wenn der endlich wahrgenommenen Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen nicht entgegenwirkt wird, wenn Wohnheimplätze für Studierende noch weniger zur Verfügung stehen, wenn sich die Bildungsbedingungen nicht verbessern, sondern verschlechtern – dann hat die Gesellschaft die Signale des vergangenen Jahres nicht verstanden.

Aber der Reihe nach:

1. Das parlamentarische Verfahren

Nachdem im Dezember 2020 mit der Einbringung des Entwurfes das parlamentarische Verfahren begonnen hat, soll in der zweiten Maihälfte dieses Jahres im Landtag die Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2021/22 und die dazugehörigen Gesetze stattfinden. Bis dahin sind Änderungen am vorliegenden Entwurf und in den Plänen der einzelnen Ministerien möglich. Diese hält die GEW Sachsen für dringend erforderlich.

2. Der Gesamtetat

Der Doppelhaushalt orientiert sich an Gesamtetats der letzten Jahre. Die Einigung auf dieses Finanzvolumen war schwierig. Um es sicherzustellen, müssen auch in Sachsen erhebliche Kredite aufgenommen werden. Dass ein Haushalt vorliegt, der ohne drastische Einsparungen auskommt, ist keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Die kleinen Koalitionspartner Bündnis90/Die Grünen und SPD mussten hart dafür kämpfen.
Dennoch würden sich ohne Änderungen viele der dringenden Bedarfe nicht ausreichend decken lassen. Ohne zusätzliche Mittel und ohne die bundesweite Bereitschaft, mehr Geld für Bildung auch durch Umverteilung zur Verfügung zu stellen, wird sich die Mangelwirtschaft unter schwierigeren Vorzeichen fortsetzen.

3. Die Schuldenbremse

Erschwerend kommt hinzu, dass die Sächsische Verfassung eine Tilgung der im Zusammenhang mit der Pandemie aufgenommenen Schulden innerhalb von acht Jahren vorsieht. Während andere Bundesländer mehrere Jahrzehnte Zeit haben, müssten in Sachsen nicht nur die bisher notwendigen Kredite, sondern jeder Cent, der jetzt zusätzlich aufgenommen – beginnend mit dem Doppelhaushalt 2023/24 – bis Ende 2028 abgetragen werden. Die Einschnitte, die damit auch im Bildungsbereich verbunden wären, wären massiv und würden auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bedrohen. Nicht nur mit Blick auf die folgenden Doppelhaushalte, sondern auch, um im jetzt vorliegenden Entwurf Spielräume zu eröffnen, thematisiert die GEW Sachsen bereits jetzt die Änderung der bestehenden Vorgaben der Sächsischen Verfassung.

4. Einige der vielen Probleme

  • Der derzeitige Entwurf sieht in der frühkindlichen Bildung keinerlei Schritte hin zu einem Personalschlüssel vor, der Ausfall wegen Krankheit, Fortbildung und Urlaub sowie die Abgeltung von Vor- und Nachbereitungszeiten stärker berücksichtigt.
  • Die Lehrerstellenzahl soll nach dem Plan zwar in zwei Schritten um 600 steigen. Die Personalausstattung verschlechtert sich allerdings, weil die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen lt. der aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes so stark steigt, dass ein Aufwuchs von ca. 1.500 Stellen im öffentlichen Schuldienst erforderlich wäre, um wenigstens die Standards des Jahres 2020 zu halten.
  • Es fehlt an Stellen und finanziellen Mitteln, um den entstandenen Defiziten entgegenwirken und Kinder und Jugendliche gezielt fördern zu können. Weder für die vollständige Ausreichung des Ergänzungsbereichs, weder für das von der GEW geforderte gesonderte Programm, weder für die gerade jetzt unverzichtbare Klassenleiterstunde noch für die Entlastung der Schulleitungen, wären ausreichend Ressourcen vorhanden.
  • Der Freistaat würde sich beim Kita- und Schulhausbau weitgehend zurückziehen. Angesichts ihrer außerordentlich schwierigen Haushaltssituation sind die Kommunen nicht in der Lage, die entstehende Lücke auszugleichen und müssten Sanierungsmaßnahmen (mindestens) verschieben.
  • Die Zuschüsse für die Investitionen der Studierendenwerke würden bei Umsetzung der Planung im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt drastisch gekürzt werden. Die hier bisher vorgesehenen Mittel würden selbst den Abschluss begonnener Investitionsmaßnahmen gefährden.

Weil wir bessere Arbeits- und Lernbedingungen brauchen und mit Kürzungen massive und langanhaltende Einschnitte verbunden wären, bringt sich die GEW Sachsen aktiv und sachkundig in die laufende Haushaltsgesetzgebung ein.
Wir haben nicht nur im Haushalts- und Finanzausschuss zum Entwurf Stellung genommen, uns mit Politiker*innen in Verbindung gesetzt sondern uns auch vor der Befassung in den Fachausschüssen an deren Mitglieder gewandt.
Auch in den kommenden Wochen werden wir uns engagieren. Da angesichts der mit der Pandemie verbundenen Probleme der Entwurf des Doppelhaushaltes nur wenig Aufmerksamkeit erfährt, ist Aufklärung über die Wirkungen von möglichen Finanzentscheidungen ein wichtiger Schritt.

Uschi Kruse
Landes­vorsitzende