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Doppelhaushalt 2015/2016 für Freistaat Sachsen

Die sächsische Staatsregierung stellte am 14. Januar 2015 den Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 vor.

Für den Hochschulbereich waren u.a. ein neues Programm „Talente für Sachsen" sowie für die Finanzierung von Großgeräten und Baumaßnahmen an Hochschulen (beides finanziert aus durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund frei werdenden Landesmitteln) sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Zuschüsse für die Studentenwerke vorgesehen. Die erste Lesung des Haushaltsgesetzes im Sächsischen Landtag fand am 5.2. statt. Nach den Ausschußberatungen gab es am 28.4. die abschließende Beratung des Haushalts des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und am 29.4. des Doppelhaushalts 2015/16 des Freistaats insgesamt im Landtagsplenum. Die GEW Sachsen hatte im Vorfeld ihre Forderungen in die Debatten eingebracht.