Befristungen an Hochschulen
Der Worte sind genug gewechselt ...
Seit Jahren steht die Problematik der Dominanz der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ganz oben in den hochschulpolitischen Debatten in der Bundesrepublik. Was in vielen anderen Ländern selbstverständlich ist – Dauerstellen für Daueraufgaben auch ohne eine Professur – ist für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bundesweit und so auch in Sachsen noch immer die Ausnahme. Leider gab es in den letzten Jahren auch für die Beschäftigten im wissenschaftsunterstützenden Bereich zunehmend befristete Verträge.
Die GEW fordert seit vielen Jahren einen Kulturwandel bei den hochschulpolitisch Verantwortlichen wie bei den Personalverwaltungen der Hochschulen weg von möglichst problemlosen Befristigung(smöglichkeit)en hin zu deutlich mehr unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. 2020 blicken wir auf zehn Jahre Templiner Manifest der GEW zurück. In dieser Zeit konnten Erfolge erreicht werden auf Bundes- (z. B. Verbesserungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz) wie auf Länderebene, die aber noch längst nicht ausreichen.
In diesem Jahr gibt es gleich mehrere Chancen für Fortschritte. So ist der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ zwischen Bund und Ländern, der den Hochschulpakt ablöst, im Unterschied zu diesem nicht befristet. Dadurch können sich die Personalverantwortlichen der Hochschulen nicht mehr damit herausreden, dass die Mittel nur befristet zur Verfügung stehen und man daher (leider) keine unbefristeten Verträge vergeben kann. Am 15.01. war Termin für das Einreichen der Verpflichtungen der Länder zur Umsetzung des Zukunftsvertrages (siehe dazu die Webseite der GEW Sachsen). Der Vertrag sieht „bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte insbesondere beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals an den Hochschulen” vor.
Im Koalitionsvertrag für Sachsen (siehe Ausgabe 1/2020 der “E&W Sachsen”) ist dieses Ziel ebenfalls formuliert, ebenso wie die Fortschreibung des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an Sachsens Hochschulen. Die GEW Sachsen wird all dies begleiten und aktiv unterstützen und erwartet, dass die Hochschulen die sich bietenden Chancen (endlich) nutzen.
Schließlich ist ebenfalls im Koalitionsvertrag für 2020 die (aus Sicht der GEW Sachsen überfällige, in der letzten Wahlperiode durch Widerstände aus der CDU leider nicht mögliche) Novellierung des „Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes” angekündigt. Explizit wird die Streichung der Regelung versprochen, dass überwiegend aus sogenannten Drittmitteln finanzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristete Verträge erhalten dürfen. Auch damit wird ein seit langem kritisiertes Hindernis für bessere Beschäftigungsbedingungen hoffentlich bald endlich beseitigt – und auch hier sind dann die Hochschulen gefordert, die neuen Möglichkeiten auch wirklich zu nutzen. Die „Bayreuther Erklärung zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal in Universitäten“ der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten aus dem Vorjahr hat gezeigt, dass hier bei einigen Verantwortlichen noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Die GEW ruft alle Betroffenen auf, sich an Aktionen zu beteiligen, die hierzu beitragen.
Der Worte sind genug gewechselt ...
Torsten Steidten
Referent für Hochschule und Forschung
01067 Dresden