Zum Inhalt springen

TV-L / Beamt*innen

Corona-Sonderzahlung kommt

Am 29. November 2021 wurde nach langen Verhandlungen der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder erzielt. Wie von uns gefordert, soll das Ergebnis nun auch auf die sächsischen Beamt*innen übertragen werden.

(Foto: GEW)

Während die Zahlung aufgrund des Tarifabschlusses an die Tarifbeschäftigten rechtsverbindlich bis März erfolgen muss und mittlerweile für Ende Februar angekündigt wurde (geä. 3.2.22), ist die Übertragung auf die Beamt*innen in Sachsen zunächst gesetzlich zu regeln.

Dabei folgt die Übertragung nun in zwei Schritten. Zunächst wird im Eilverfahren ein Gesetz zur Corona-Sonderzahlung für Beamt*innen behandelt, zu dem die GEW Sachsen über den DGB bereits Stellung genommen hat. Das Gesetz, welches inhaltlich im Prinzip dem abgeschlossenen Tarifvertrag folgt, liegt als Drucksache dem Landtag vor. Demnach sollen auch die Beamt*innen (Stichtag 29.11.2021) eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro erhalten. Bei Teilzeit reduziert sich die Höhe entsprechend. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, sowohl verbeamtet als auch im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, erhalten 650 Euro steuerfrei. Da die Steuerfreiheit für Corona-Sonderzahlungen gemäß der bundesweiten Regelung im Einkommensteuergesetz bis März 2022 befristet ist, muss die Auszahlung bis spätestens 31. März erfolgen. So sieht es auch der Gesetzentwurf vor, der am 9./10. Februar vom Landtag beschlossen werden soll.
Ergänzung vom 9. Februar 2021: Der Landtag hat das Gesetz für die Corona-Sonderzahlung für die Beamt*innen nun beschlossen. Die Auszahlung erfolgt bis März 2022.

Der zweite Schritt der Übertragung ist die lineare Erhöhung der Besoldung und der Versorgung. Es ist davon auszugehen, dass hier analog zum Tarifabschluss eine Erhöhung um 2,8 % ab 1. Dezember 2022 erfolgen wird. Die gesetzliche Regelung soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen. In diesem Zuge wird Sachsen vermutlich auch Anpassungen aufgrund der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation vornehmen.

Wir werden für euch weiter dranbleiben, eure Interessen vertreten und euch informieren, sobald es dazu Neuigkeiten gibt.

Bei Rückfragen können sich GEW-Mitglieder gern an uns wenden: referat-tarife(at)gew-sachsen(dot)de.

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Fax:  0341 4947-406