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Landtagswahl 2024

Bildungspolitische Positionen der sächsischen Parteien

Im Vorfeld der Landtagswahl am 1. September haben wir die demokratischen Parteien gefragt, wie sie zu den bildungspolitischen Positionen der GEW Sachsen in den Bereichen Kita, Schule sowie Hochschule und Forschung stehen. Dies sind die Antworten.

Kita

Mit den sinkenden Kinderzahlen sollte die personelle Ausstattung von Kitas verbindlich und dauerhaft verbessert werden. Dafür muss der Personalschlüssel im Sächsischen Kita-Gesetz verändert werden. Werden Sie sich für so eine Reform, die schnellstmöglich erfolgen sollte, einsetzen?

 

CDU:

Ja. Wir wollen, dass auch bei rückläufigen Kinderzahlen der Bestand an fachlich gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften mit unterschiedlichen Professionen erhalten bleibt, um mit multiprofessionellen Teams auf wachsende Heterogenität und zunehmende soziokulturelle Problemlagen gut reagieren zu können. So werden wir die Qualität der Bildung und Betreuung der Kinder weiter verbessern.

 

DIE LINKE:

Ja. Den Rückgang der Geburtenzahl im Freistaat Sachsen sehen wir als Chance, die Bildungsqualität und die Arbeitsbedingungen an den sächsischen Kitas zu verbessern. Er darf nicht dazu missbraucht werden, die Mittel im Landeshaushalt für den Landeszuschuss zu kürzen, der den Kindertageseinrichtungen zugutekommt! Den Spielraum, den uns die demografische Entwicklung gibt, wollen wir nutzen, um den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern (Kinder im Alter von

0-3 Jahren 1:4, für Kinder im Alter von 3-6 Jahren 1:10 und für Kinder im Alter von 7-10 Jahren 1:16).

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Einem Moratorium für den Kita-Landeszuschuss (siehe Frage 5) muss aus BÜNDNISGRÜNER Sicht zügig eine gesetzlich fixierte Verbesserung der Personalausstattung in sächsischen Kitas folgen.

 

SPD:

Ja. Aktuelle Herausforderung für die frühkindliche Bildung sind die zurückgehenden Kinderzahlen. Es muss daher gelingen, wohnortnahe Kitas zu erhalten sowie die bestehenden Ressourcen im System zu halten, um Eltern und pädagogischen Fachkräften Sicherheit zu geben. Unter Nutzung der demografischen Dividende sowie weiterer Mittel ist eine weitere Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation und somit Steigerung der Betreuungsqualität zu erreichen.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit setzt sich für eine verbindliche und dauerhafte Verbesserung der personellen Ausstattung von Kitas ein, insbesondere durch eine Anpassung des Personalschlüssels im Sächsischen Kita-Gesetz. Hier sind unsere Positionen und geplanten Maßnahmen:

  1. Anpassung des Personalschlüssels: Wir unterstützen eine Reform des Sächsischen Kita-Gesetzes, die eine verbindliche Verbesserung des Personalschlüssels vorsieht. Dies ist notwendig, um eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung der Kinder sicherzustellen, unabhängig von den aktuellen Schwankungen der Kinderzahlen.

     

  2. Bedarfsorientierte Betreuung: Es ist wichtig, dass der Personalschlüssel nicht nur auf die reinen Kinderzahlen abzielt, sondern auch die individuellen Betreuungsbedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Dazu gehören auch die Förderung von Inklusion und die Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf.

     

  3. Qualitätssicherung und Fachkräfteförderung: Wir setzen uns dafür ein, dass die erhöhte Personalausstattung mit einer entsprechenden Qualifizierung der Fachkräfte einhergeht. Fort- und Weiterbildungen sollen gefördert werden, um die pädagogische Qualität in den Kitas kontinuierlich zu verbessern.

     

  4. Frühkindliche Bildung und Entwicklung: Eine angemessene personelle Ausstattung ist entscheidend für die frühkindliche Bildung und Entwicklung. Wir streben an, dass jede Kita in Sachsen über genügend Personal verfügt, um den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und eine optimale Betreuungsqualität zu gewährleisten.

     

  5. Kooperation und Dialog: Wir setzen auf einen konstruktiven Dialog mit Trägern von Kitas, Elternvertretungen, Fachkräften und Bildungsexperten, um gemeinsam die besten Lösungen für eine verbesserte personelle Ausstattung zu erarbeiten und umzusetzen.

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit ist entschlossen, sich für eine schnellstmögliche Reform des Personalschlüssels im Sächsischen Kita-Gesetz einzusetzen, um die Betreuungsqualität in Kitas nachhaltig zu verbessern und den Bedürfnissen der Kinder und Familien gerecht zu werden.

Wir schlagen für diese Reform die Verbesserung des Schlüssels nach wissenschaftlichen Empfehlungen, den Ausbau der Personalreserve auf 10 %, die Einbeziehung von Urlaub, Krankheit und Weiterbildung bei der Berechnung sowie mehr Leitungspersonal vor. Werden Sie sich für diese Maßnahmen einsetzen?

 

CDU:

Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

 

DIE LINKE:

Ja. Sie sind unverzichtbar, um das Personal zu entlasten und die Betreuung zu verbessern.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja, jedoch schrittweise. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen mit einem Stufenplan bis 2035 die Fachkraft-Kind-Relation spürbar verbessern, um Kinder individuell zu fördern und pädagogische Fachkräfte zu entlasten. Als Zwischenschritte wollen wir die Vor- und Nachbereitungszeit für das Kita-Personal erhöhen, Fehlzeiten durch Urlaub, Krankheit und Weiterbildung umfassender im Personalschlüssel berücksichtigen und die Praxisanleitung regelhaft anrechnen. Mittelfristig wollen wir die vielen Teilpersonalschlüssel in einem Gesamtpersonalschlüssel pro Einrichtungsart zusammenführen und lediglich den Leitungsanteil gesondert ausweisen. Es ist unser Ziel, eine auskömmliche Grundfinanzierung für alle Einrichtungen zu sichern und die Lasten fair zwischen Land, Kommunen und Eltern zu verteilen.

 

SPD:

Ja. Mit einer hohen Betreuungsquote, gut qualifizierten pädagogischen Fachkräften und einer verbesserten Fachkraft-Kind-Relation legen wir den Grundstein für gelingende Bildungsprozesse. Mehr Zeit der Pädagog:innen für Kinder in den Kinderkrippen sowie der Kindertagespflege, Kindergärten und Horten ist unser Ziel. Dafür setzen wir den schrittweisen Aufbau einer Personalreserve fort, entsprechend ist das Kita-Gesetz zu novellieren, wobei dabei die demografische Rendite – also bislang bestehende Ressourcen – im System der frühkindlichen Bildung gehalten werden sollen.

Bei einer umfassenderen Kita-Gesetz-Novelle streben wir die Trennung des bisherigen Personalschlüssels in einen Finanzierungsschlüssel und in einen pädagogischen Mindeststandard an. So können unter anderem gezielt zusätzliche Ressourcen für besondere soziale Bedarfe oder den Übergang vom Kindergarten zur Schule bzw. die Schulvorbereitung bereitgestellt werden.

Durch die verschiedenen Maßnahmen möchten wir die Fachkraft-Kind-Relation in den Kita-Einrichtungen weiter verbessern. Den Weg hin zu unseren Zielmarken 1:3 für die Krippe und Kindertagespflege, 1:7,5 für den Kindergarten und 1:12 für den Hort setzen wir Schritt für Schritt fort und halten deshalb auch bei sinkenden Kinderzahlen die Ausbildungskapazitäten konstant.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich für diese Maßnahmen einsetzen. Allerdings halten wir es für sinnhaft den Anteil auf 15 Prozent zu steigern und dies um den Bereich Schule zu erweitern und dauerhaft diesen Prozentsatz zu etablieren.

Zur Verbesserung der Qualität schlagen wir zudem den Ausbau der mittelbaren pädagogischen Tätigkeit und die Einführung eines tagesgenauen (maximalen) Betreuungsschlüssels vor. Werden Sie sich für diese Maßnahmen einsetzen?

 

CDU:

Konkrete Zusagen können ohne die Kenntnis der finanziellen Lage und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen schwer gemacht werden.

 

Wir haben in der auslaufenden Legislaturperiode bereits eine entsprechende Verbesserung auf den Weg gebracht und tragen für deren Gesamtfinanzierung Sorge.

In der kommenden Legislaturperiode werden wir diesbezügliche weitere Verbesserungen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes prüfen. Unser Ziel ist es, in diesem Rahmen auch zum Abbau bürokratischer Verfahren beizutragen und bei der Berechnung auch die Aufgaben des Leitungspersonals zu berücksichtigen.

 

DIE LINKE:

Ja. Der Betreuungsschlüssel muss die Realität der erzieherischen Tätigkeit realistisch abbilden. Dazu muss einberechnet werden, welche Arbeit neben der unmittelbaren Tätigkeit „am Kind“ außerdem noch geleistet wird. Auch ein tagesgenauer Betreuungsschlüssel ist unabdingbar, zumal die Kitas ja nicht vorab planen können, an welchen Tagen die Eltern ihre Kinder in die Kita schicken – trotz der vereinbarten Stundenzahlen ist stets eine gewisse Fluktuation vorhanden. Wir wollen Belastungsspitzen beim Personal vermeiden.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Teilweise. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Vor- und Nachbereitungszeit für das Kita-Personal erhöhen. Bei Einführung eines tagesgenauen (maximalen) Betreuungsschlüssels ergeben sich für uns Fragen mit Blick auf die Realisierung vor Ort: Wie soll in Abhängigkeit der vielfältigen Faktoren ein kontinuierlicher Fachkraft-Kind-Schlüssel eingehalten werden – und was passiert, wenn dies nicht gelingt? Es besteht aus unserer Sicht die Gefahr für sehr kurzfristige Änderungen des Betreuungsumfangs bis hin zum Ausschluss „überzähliger“ Kinder. Im Interesse der Kinder und Familien lehnen wir dies ab. Stattdessen konzentrieren wir uns auf einen guten, auskömmlichen „Anstellungsschlüssel“, um durchgängig ein angemessenes Fachkraft-Kind-Verhältnis zu gewährleisten.

 

SPD:

Ja. Wie in Antwort zu Frage 2 ausgeführt, strebt die SPD Sachsen bei einer umfassenderen Kita-Gesetz-Novelle die Trennung des bisherigen Personalschlüssels in einen Finanzierungsschlüssel und in einen pädagogischen Mindeststandard an. Im Zuge dessen muss auch das Verhältnis von unmittelbarer und mittelbarer pädagogischer Tätigkeit angepasst werden, bislang bestehende Vor- und Nachbereitungszeiten gilt es zu erhalten und weiter zu erhöhen.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit verfolgt das Ziel, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in sächsischen Kitas nachhaltig zu verbessern. Zu diesem Zweck unterstützen wir konkrete Maßnahmen, um die mittelbare pädagogische Tätigkeit auszubauen und einen tagesgenauen (maximalen) Betreuungsschlüssel einzuführen:

 

  • Ausbau der mittelbaren pädagogischen Tätigkeit: Wir setzen uns dafür ein, dass mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zur Verfügung steht. Dazu gehören Vor- und Nachbereitungszeiten, Dokumentationsaufgaben sowie die individuelle Förderung und Planung für die Kinder. Dies ist entscheidend für eine ganzheitliche Betreuung und Bildung der Kinder.
  • Einführung eines tagesgenauen (maximalen) Betreuungsschlüssels: Wir unterstützen die Einführung eines Betreuungsschlüssels, der die tagesgenaue Betreuung der Kinder festlegt. Dies bedeutet, dass der Personalschlüssel nicht nur anhand der Gruppenstärke, sondern auch anhand der tatsächlichen Anwesenheit der Kinder berechnet wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit ausreichend qualifiziertes Personal für die Betreuung zur Verfügung steht.

 

Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Qualität in den sächsischen Kitas weiter zu verbessern und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte zu stärken. Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich aktiv dafür einsetzen, diese Reformen voranzutreiben und sicherzustellen, dass alle Kinder in Sachsen eine optimale frühkindliche Bildung und Betreuung erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Die GEW Sachsen fordert, die Kita-Sozialarbeit auf gesetzlicher Basis mit zusätzlichen Mitteln über den Personalschlüssel hinaus zu verstetigen und auszubauen. Setzen Sie sich ebenso dafür ein?

 

CDU:

Unser Ziel ist eine wirksame Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des ESF-Projektes

„Kinder stärken 2.0“. Eine gesetzliche Basis betrachten wir hierfür nicht als erforderlich und

im Übrigen für förderschädlich.

 

DIE LINKE:

Ja. Gute Bildung beginnt schon in den Kitas. Für inklusive Kitas braucht es zusätzliche Unterstützung. Wir wollen, dass multiprofessionelle Teams in den Kitas eine Selbstverständlichkeit werden, so wie wir es für die Schulen vorsehen.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Neben einer auskömmlichen Grundfinanzierung wollen wir sozialindizierte und einrichtungsspezifische Landeszuschüsse zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung einführen, um Bedarfe angemessen abzudecken. Dies kann über Budgets oder zusätzliche Stundenkontingente erfolgen. Die Kita-Sozialarbeit wollen wir auf diesem Weg auch nach dem Ende des ESF-Programms „KINDER STÄRKEN 2.0“ verstetigen und ausweiten. Das Landesprogramm „Alltagsintegrierte sprachliche Bildung“ wollen wir etablieren und landesweit umsetzen.

 

SPD:

Ja. Mit dem Programm „Kinder stärken“ erhalten jene Kinderkrippen, Kindergärten und Horte zusätzliches Personal, in denen viele Kinder mit Schwierigkeiten in ihrer Lebenssituation zu kämpfen haben. Wir werden diesen Ansatz und somit die Kita-Sozialarbeit sowie die Familienzentren weiter ausbauen und die Daten der Sozialberichterstattung dafür nutzen. Im neuen Finanzierungsschlüssel wollen wir gezielt zusätzliche Ressourcen für besondere soziale Bedarfe dauerhaft bereitstellen.

 

BSW:

Ja.

Bis zur Gesetzesreform sollten die Gesamtlandesmittel für Kitas ab 2025 auch bei sinkenden Kinderzahlen mindestens auf dem Niveau von 2023/24 gehalten werden, um den Abbau von Personal, das zur Qualitätsverbesserung benötigt wird, zu verhindern. Setzen Sie sich für so ein Moratorium ein?

 

CDU:

Eher ja. Einem entsprechenden Moratorium stehen wir mit Blick auf angestrebte Qualitätsverbesserungen grundsätzlich positiv gegenüber. Über die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung wird zu Beginn der kommenden Legislaturperiode gemeinsam mit den Trägern der frühkindlichen Bildung noch intensiver zu sprechen sein. Unsere Erwartungshaltung ist es, dass diese Aufgabe gemeinsam mit den Kommunen erörtert werden muss.

 

DIE LINKE:

Wir fordern grundsätzlich mehr Investitionen für Kitas. Wir kämpfen daher schon lange für ein kostenfreies Mittagessen und wollen die Kita-Beiträge schrittweise abschaffen. Die Kosten für alle Verbesserungen im Kita-Bereich wollen wir nicht den Städten und Gemeinden aufbürden, sondern sie komplett aus dem sächsischen Landeshaushalt finanzieren. Für uns ist klar, dass es bei der Kita-Finanzierung keine Kürzungen geben darf.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die sogenannte „demografische Rendite“ in ein pädagogisches Plus verwandeln: Wo sinkende Kinderzahlen weniger pädagogische Fachkräfte nach sich ziehen, muss das „überzählige“ Personal gehalten werden. Die Nutzung der demografischen Rendite setzt voraus, dass der Landeszuschuss auf dem Niveau des Jahres 2024 verbleibt, weshalb wir ein Fortschreiben i. H. v. min. 920 Millionen Euro bei der Haushaltsaufstellung fordern.

 

SPD:

Ja. Die SPD Sachsen ist bereit, mit einem Moratorium sofort zum Erhalt der demografischen Rendite beizutragen, um bestehende Ressourcen im System der frühkindlichen Bildung zu halten und in ein pädagogisches Plus zu verwandeln.

 

BSW:

Ja.

Zur Verbesserung der Fachkräftegewinnung sollte aus unserer Sicht die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) gesetzlich verankert und ausgebaut werden. Werden Sie sich dafür einsetzen?

 

CDU:

Neutral. Sachsen verfügt aus unserer Sicht über ein gutes und leistungsfähiges System der Berufsausbildung, auch im Bereich praxisbegleitender Angebote. Wir sehen daher derzeit keinen Grund, die Einführung des Projektes „PiA“ in Sachsen voranzutreiben.

 

DIE LINKE:

Ja, wir wollen der Ausbildung eine besondere Priorität einräumen. Wir wollen mehr junge Menschen, gerade auch Männer, für diesen Beruf gewinnen – durch attraktive Ausbildungsbedingungen, mit einer Vergütung der Ausbildung und durch gute Berufsperspektiven. Den Zugang zur Ausbildung wollen wir erleichtern, um kurzfristig die Situation zu verbessern.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Neben der akademischen und der vollzeitschulischen Ausbildung, in der inzwischen zumindest kein Schulgeld mehr zu entrichten ist, sowie der berufsbegleitenden Ausbildung, stellt die praxisintegrierte Ausbildung, wie sie etwa in der Stadt Leipzig angeboten wird, eine attraktive Form der Erzieher*innen-Ausbildung dar. Diese sollte bei der Fachkräftestrategie Frühkindliche Bildung (auf Basis des Fachkräftemonitorings) umfangreicher als bisher berücksichtigt werden. Wo notwendig, sind die rechtlichen Grundlagen (FSO, SächsQualiVO) entsprechend zu ändern.

 

SPD:

Teilweise. Eine gesetzliche Verankerung einer bestimmten Ausbildungsart erscheint nicht zweckmäßig und könnte zur Überregulierung führen. Als SPD Sachsen setzen wir uns für eine weitere Novellierung der „Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte“ (SächsQualiVO) ein, um verschiedene Zugänge zur Qualifikation als pädagogische Fachkraft zu schaffen. Uns ist wichtig, dass die Aus- und Weiterbildung von Erzieher:innen auch künftig auf Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens abschließt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in einigen Bundesländern verkürzte praxisintegrierte Ausbildung eingeführt wurden, die nicht zur gegenseitigen Anerkennung als pädagogische Fachkräfte führen und in niedrigeren Eingruppierungen (bspw. als Assistenzkräfte) resultieren.

Die berufsbegleitende Ausbildung – gern praxisintegriert und vergütet – ist eine Option, um kontinuierlich Fachkräfte zu gewinnen. Die Förderung über einen Personalkostenzuschuss sowie die Qualifizierung von Praxisanleiter:innen wollen wir fortsetzen.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit sieht die PiA als zentralen Baustein zur Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung und wird sich aktiv für deren gesetzliche Verankerung und Ausbau einsetzen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Betreuungsqualität und zur Förderung der Bildungschancen aller Kinder in Sachsen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026 bietet die Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit. Dafür müssen Schulen und Horte konzeptionell, personell und finanziell enger verzahnt werden. Setzen Sie sich für eine intensive Vorbereitung des Ganztags unter Beteiligung der Gewerkschaften ein?

 

CDU:

Ja. Wir werden ein beitragsfreies letztes Kita-Jahr als verpflichtendes Vorschuljahr einführen. Hierzu werden wir den Bildungsplan in einen Lehrplan umwandeln und im engen Austausch mit den Trägern die Schrittfolge besprechen. Damit wollen wir den Übergang zur Grundschule intensiver und enger begleiten und für eine konzentrierte Schulvorbereitung, vor allem im letzten Kindergartenjahr, sorgen. Den Sächsischen Bildungsplan werden wir überarbeiten und mit einem noch deutlicherem Bildungsauftrag sowie verbindlichen Bildungszielen gestaffelt nach Altersgruppen versehen – mit einem besonderen Augenmerk auf die gesundheitliche, sprachliche und soziale Entwicklung.

 

Wir wollen die Rolle des Hortes neu fassen, um eine engere Verknüpfung von Grundschule, Hort und Ganztagsangeboten zu erreichen und die Weiterentwicklung hin zum rhythmisierten Ganztag zu ermöglichen. Den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 setzen wir gemeinsam mit den Trägern um.

 

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag ab dem Jahr 2026 stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Das Ziel, Schule und Horte enger zu verzahnen und die pädagogischen Konzepte zu harmonisieren sowie die personellen und finanziellen Ressourcen aufeinander abzustimmen erfordert eine umfassend abgestimmte Strategie, welche insbesondere durch die Träger nachvollzogen und akzeptiert wird. Wir sehen die gewerkschaftliche Beteiligung der GEW im Rahmen des Dialoges mit den Trägern und deren Personalverantwortung als gegeben und gewährleistet an.

 

DIE LINKE:

Ja. Der Rechtsanspruch lässt sich nur mit schnellen und erheblichen Investitionen und einem Aufwuchs an Personal einlösen, damit die Chance auf mehr Bildungsgerechtigkeit nicht vertan wird.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Dem Grundsatz „Ein Kind – ein Tag“ folgend, setzen wir uns für gebundene, rhythmisierte Ganztagsschulen ein, deren Aufbau wir durch mehrjährige Pauschalen, statt über schuljahresbezogene Mittel für Ganztagsangebote (GTA) unterstützen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten bei der Gestaltung des Ganztags. Ein abgestimmtes Konzept zur rechtskreisübergreifenden, ganzheitlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag im Grundschulalter unter Beteiligung der Gewerkschaften, Fachverbände und Träger ist unbedingt notwendig.

 

SPD:

Ja. Wir werden die rhythmisierte Ganztagsschule ausbauen, um Unterricht, Lernförderung, Pausen und Erholungsphasen sowie frei gestaltbare Zeit besser auf den Vor- und Nachmittag zu verteilen. Die Erfahrungen aus dem „Ganztagspiloten” nutzen wir, um das Zusammenwachsen von Grundschule, Hort, Ganztagsangeboten sowie außerschulischen Lernorten und Vereinen zu beschleunigen. Wir wollen mehrjährige Zuschüsse zur Verfügung stellen, den Hort beitragsfrei stellen sowie Kooperationszeiten und gemeinsame Qualifikation und Entwicklungsprozesse absichern. Bei der Überarbeitung des Sächsischen Bildungsplans werden wir den Hort besonders berücksichtigen – auch mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. 

Uns ist bewusst, dass ein solcher Prozess dialogorientiert ablaufen muss. Dabei sind sowohl Gewerkschaften als auch Interessensvertretungen von Eltern oder Schüler:innen unsere Partner:innen.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich aktiv dafür einsetzen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsschulen ab 2026 sinnvoll vorbereitet wird, um Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Dies schließt eine intensive Vorbereitung unter Einbeziehung der Gewerkschaften ein, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Qualität der Ganztagsbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen zu gewährleisten.

Schule

Statt immer neuer, kurzfristiger Maßnahmen in der Ausbildung, im Seiteneinstieg und in der Professionalisierung von Lehrkräften, fordern wir ein langfristiges und verbindliches Personalentwicklungskonzept des Kultusministeriums. Werden Sie sich für dieses einsetzen?

 

CDU:

Das Kultusministerium verfolgt die Sicherung der Unterrichtsversorgung bereits heute auf der Basis verlässlicher Daten und über einen sinnvollen Planungszeitraum. In diesem Rahmen werden auch die bestehenden Maßnahmen zur Ausbildung und Gewinnung von Lehrkräften umfassend betrachtet. Dies ist ein fachlich fundiertes Personalentwicklungskonzept.

 

DIE LINKE:

Ja. Wir fordern darüber hinaus einen Zukunftsstaatsvertrag zur verstärkten Zusammenarbeit der Länder im Bereich Bildung. Dieser Zukunftsstaatsvertrag sollte die folgenden Regelungen zur Kooperation und Vereinheitlichung enthalten: Der Bedarf an Lehrkräften für die beteiligten Bundesländer sollte über standardisierte Prognosen ermittelt werden. Alle Bundesländer verpflichten sich, Lehrkräfte in einer Zahl und Art auszubilden, die dem Bedarf gerecht wird. Gemeinsame Standards werden eingeführt und umgesetzt.

Für die Ausbildungskosten wird ein gerechter Bildungsländerfinanzausgleich eingeführt. Für Länder, aus denen vor Ort ausgebildete Lehrkräfte in andere Bundesländer abwandern, muss es einen finanziellen Ausgleich geben.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Neben einer regelmäßigen Aktualisierung (und Veröffentlichung) der Lehrkräftebedarfsprognose fordern wir ein Personalentwicklungskonzept, das auch Lehrkräfte und nicht nur, wie bisher, den Verwaltungsbereich des SMK umfasst. Außerdem werden wir als BÜNDNISGRÜNE unseren Vorschlag für ein Lehrkräftebildungsgesetz erneut auf den Tisch legen, um eine Lehrkräftebildung aus einem Guss durch den Gesetzgeber zu ermöglichen, statt dieses wichtige Feld allein dem Verordnungsgeber zu überlassen.

 

SPD:

Ja. Wir unterstützen die Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes für das sächsische Schulwesen. Mit einer langfristigen Bildungsplanung wird eine vorausschauende Politik möglich: Neben regelmäßigen Schülerzahl- und Lehrerbedarfsprognosen und einem Lehrkräftebildungsgesetz ist ein Personalentwicklungskonzept der dritte wichtige Baustein für die zukünftige Steuerung.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit setzt sich für eine langfristige und verbindliche Personalentwicklung im Bildungsbereich ein, insbesondere für Lehrkräfte. Wir unterstützen die Forderung nach einem umfassenden Personalentwicklungskonzept des Kultusministeriums, das nachhaltige Lösungen für die Ausbildung, den Seiteneinstieg und die Professionalisierung von Lehrkräften bietet.

Wir schlagen die Weiterentwicklung der Schulassistenz zum Programm Multiprofessionelle Teams (MPT) vor, zunächst mit mind. einer Stelle pro Schule zzgl. weiterer Mittel per Sozialindex und inkl. Aufgabendefinition und einer adäquaten Bezahlung. Werden Sie sich dafür einsetzen?

 

CDU:

Die Entwicklung multiprofessioneller Teams an Schulen unterstützen wir mit Blick auf die Entlastung der Lehrkräfte und die Verbesserung der Aufgabenerfüllung ausdrücklich.

Unter diesem Vorzeichen setzen wir uns auch für entsprechende Globalbudgets für die sächsischen Schulen ein, um diese Aufgabe auch vor Ort entsprechend bedarfsgerecht ausgestalten zu können. Hierzu können Sie auch Aussagen in unserem Regierungsprogramm im Bildungskapitel finden.

 

DIE LINKE:

Ja. Die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte hat enorm zugenommen. Sie müssen lange arbeiten und haben auch in den Ferien kaum Zeit, sich ausreichend zu erholen. Im Schuljahr 2022/2023 fielen 1,6 Millionen Unterrichtsstunden aus, auch wegen des hohen Krankenstandes. Wir wollen, dass Lehrkräfte sich wieder mehr auf die Bildung der Kinder und Jugendlichen konzentrieren können. Dafür müssen sie entlastet werden, indem bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Aufgaben, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben, sollten durch multiprofessionelle Teams übernommen werden, in denen Fachkräfte für Verwaltung, Informationstechnik, Schulsozialarbeit und Psychologie arbeiten.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. An einem Ausbau des Assistenz- und Unterstützungssystems und der Etablierung multiprofessioneller Teams an Schulen führt aus unserer Sicht kein Weg vorbei. Es soll zeitnah an jeder Schule in Sachsen mindestens eine*n Schulassistent*in geben sowie eine Schulverwaltungsassistenz mindestens an größeren Schulen. Für diese Fachkräfte wollen wir im Haushalt des Freistaates eigene Stellen schaffen, anstatt sie auf nicht besetzten Stellen für Lehrkräfte führen. Zu den multiprofessionellen Teams sollten ferner Praxisberatung, Inklusionsassistenz, Schulpsychologie und Schulsozialarbeit gehören, einen Ausbau nach sozialindizierten Kriterien begrüßen wir. Wir legen Wert auf eine klare Aufgabendefinition, eine fortlaufende Qualifizierung und Professionalisierung sowie eine angemessene Bezahlung. Wir unterstützen ferner Team-Schulleitungen aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Fachkräften.

 

SPD:

Ja. Die SPD arbeitet seit langem daran, dass in unseren Bildungseinrichtungen multiprofessionelle Teams tätig sind und für die Vergabe von zusätzlichen Ressourcen ein Sozial-Index entwickelt wird. Mit der Schulsozialarbeit und der Schulassistenz haben wir zwei wichtige Säulen geschaffen, darüber hinaus gibt es Praxisberatung und Inklusionsassistenz. Wir wollen die Multiprofessionalität weiter stärken. Wir wollen mehr Personal sowie mehr Unterstützung und Entlastung. Unser Ziel ist es, die Bildungsqualität weiter zu verbessern. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir die Schulassistenz und die Schulsozialarbeit flächendeckend ausbauen.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich aktiv dafür einsetzen, die Schulassistenz weiterzuentwickeln und multiprofessionelle Teams an Schulen zu etablieren. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der individuellen Förderung, zur Stärkung der Schulsozialarbeit und zur Schaffung inklusiverer Bildungsmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen. Lehrer müssen sich endlich wieder auf ihre Arbeit, das Unterrichten konzentrieren können.

Der enorme zeitliche Mehraufwand der Klassenleitungstätigkeit findet seit vielen Jahre keine Berücksichtigung. Die Einführung der längst versprochenen Klassenleiterstunde ist deshalb überfällig. Werden Sie sich für diese einsetzen?

 

CDU:

Die Arbeit von Klassenleiterinnen und Klassenleitern schätzen wir außerordentlich und erkennen die daraus resultierenden Aufwand und das zusätzliche Engagement ausdrücklich an. Gleichwohl sehen wir die Möglichkeit entsprechender Entlastungsmaßnahmen immer vor dem Hintergrund der vordringlichsten Aufgabe der Unterrichtsabsicherung und der dafür erforderlichen Personalgewinnung. Sofern sich diese Situation in den kommenden Jahren deutlich bei Wirksamwerden der Personalentwicklung im Rahmen des Maßnahmeplans zur Unterrichtsversorgung entspannt, werden wir weitere Attraktivitätssteigerungen für den Lehrerberuf über beispielswiese die Höhergruppierungen, Referendarzuschläge und die Verbeamtung von Lehrkräften hinaus in den Blick nehmen können.

 

DIE LINKE:

Ja, es ist notwendig, das Regelstundenmaß abzusenken oder zusätzliche Anrechnungsstunden für Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer einzuführen.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Am Ziel, allen Klassenleiter*innen zeitnah eine Anrechnungsstunde zu gewähren, halten wir fest. Die nunmehr angestrebte fachunterrichtsfreie Klassenratsstunde für jede Schulklasse unter Anrechnung im Regelstundenmaß für die jeweilige Klassenleitung ist in diesem Zuge sehr zu begrüßen (Bildungsland Sachsen 2030).

 

SPD:

Ja. Die sinkenden Schülerzahlen bieten die Perspektive, die Klassenleiterstunde zur Entlastung der Lehrkräfte einzuführen.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich aktiv für die Einführung einer Klassenleiterstunde einsetzen, um Lehrkräfte zu entlasten und die Qualität der Bildung in Sachsen nachhaltig zu stärken. Die Einführung einer zweiten Klassenleiterstunde wäre ebenfalls angezeigt.

Um den Teufelskreis aus Lehrkräftemangel und Überlastung nicht zu verschlimmern, müssen Altersermäßigung sowie schul- und personenbezogene Anrechnungsstunden erhalten bleiben. Der zeitliche Ausgleich für zusätzliche Aufgaben muss ausgebaut werden. Werden Sie sich ebenso dafür einsetzen?

 

CDU:

Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Ausführungen zu Frage 3.

 

DIE LINKE:

Ja.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja – wobei uns die schwierige Abwägung zwischen bestmöglicher Unterrichtsabsicherung und der Notwendigkeit entlastender Maßnahmen für das pädagogische Personal bewusst ist. Wir erhoffen uns weitere Ansatzpunkte für Entlastung und sinnvolle Arbeitsteilung im multiprofessionellen Team durch die Arbeitszeitstudie des SMK. Fest steht für uns, dass die Übernahme besonderer Aufgaben durch Lehrkräfte angemessen zu honorieren ist. Dies ist auch eine Frage der Anerkennung und Wertschätzung.

 

SPD:

Ja. Die SPD setzt sich für eine Stellenausstattung ein, die den Lehrkräften mehr Zeit für ihre pädagogische Tätigkeit gibt. Die derzeit laufende Arbeitszeitstudie wird weitere Erkenntnisse zur Verteilung der unterschiedlichen Tätigkeiten von Lehrkräften liefern. Auf Basis dieser Ergebnisse sind dann Rückschlüsse für mögliche Entlastungen zu ziehen. Wir wollen Lehrkräfte unterstützen und weiter entlasten, auch deshalb streben wir den Ausbau der Schulassistenz sowie die Stärkung der multiprofessionellen Teams an.

Das Thema „Altersermäßigung“ muss sich auch im geforderten Personalentwicklungskonzept wiederfinden. Die SPD Sachsen setzt auf ein gutes Miteinander zwischen dem Freistaat und den Beschäftigten, daher wollen wir das Modell eines freiwilligen Lebensarbeitszeitkontos einführen.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich nachhaltig für eine angemessene Entlastung der Lehrkräfte einsetzen. Dies beinhaltet die Sicherstellung der Altersermäßigung, schul- und personenbezogenen Anrechnungsstunden sowie einen erweiterten zeitlichen Ausgleich für zusätzliche Aufgaben. Dies ist notwendig, um die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen, den Lehrkräftemangel zu bekämpfen und eine hochwertige Bildung für alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen zu gewährleisten.

 

Das BSW ist der Überzeugung, dass durch den Ausbau der MPT es zu einem Abbau von zusätzlichen Aufgaben der Lehrkräfte kommt und dies somit insgesamt zu einer Verbesserung der Situation führt. Dies kann jedoch nur der erste Schritt sein.

Viele Lehrkräfte wollen u.a. aufgrund der hohen Belastung nicht in Vollzeit arbeiten. Für den Gesundheitsschutz und die Steigerung der Attraktivität des Berufs darf die Gewährung von Teilzeit nicht mehr eingeschränkt werden. Werden Sie sich dafür einsetzen?

 

CDU:

Der Gesundheitsschutz stellt für uns eine wichtige Aufgabe dar, der sich der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber entsprechend widmen muss. Hier werden bereits entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umgesetzt und durch den Freistaat Sachsen abgesichert. Entsprechende Mittel haben wir auch im laufenden Doppelhaushalt bereitgestellt und werden dies auch weiterhin sichern.

 

Die Gewährung von Teilzeit ist an klare Bedingungen geknüpft, die von der Kultusverwaltung entsprechend umgesetzt werden. Wir sehen hier aktuell keinen Änderungsbedarf.

 

DIE LINKE:

Ja. Wir setzen uns vor allem auch dafür ein, dass keine „Zwangsteilzeit“ für Lehrkräfte eingeführt wird, auch wenn es künftig weniger Schülerinnen und Schüler geben sollte, kommt, wie vorhergesagt wird. Im Gegenteil: Wenn sich das Zahlenverhältnis zwischen Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern ändert, muss das unbedingt dafür genutzt werden, die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Es sollte die maximale Größe von Klassen (Klassenteiler) gesenkt werden, damit sich die Lehrkräfte intensiver um ihre Schülerinnen und Schüler kümmern können.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Die Arbeitszeit von Lehrkräften ist wie gesetzlich vorgesehen zu erfassen, Arbeitszeitmodelle müssen zur Lebensphase der Lehrkräfte passen, dazu zählt auch die Option auf Teilzeit. Insbesondere die Berufseinstiegsphase von Lehrer*innen ist so zu gestalten, dass Teilzeitverträge auch ohne Rechtsanspruch zugänglich sind, damit Lehrer*innen möglichst (langfristig) im Beruf bleiben. Daneben setzen wir uns für bessere Arbeitsbedingungen, ein gutes Gesundheitsmanagement und einen attraktiven Arbeitsplatz in der Schule ein.

 

SPD:

Ja. Wer in Zeiten des Personalmangels Arbeitskräfte gewinnen und behalten will, der muss ein attraktiver Arbeitgeber sein. Wir wollen in den nächsten fünf Jahren die Schulassistenz und die Schulsozialarbeit flächendeckend ausbauen, um zur Entlastung der Lehrkräfte beizutragen. Eine Erhöhung des Regelstundenmaßes wie in anderen Bundesländern eingeführt, wird es mit der SPD nicht geben. Wir setzen auf Freiwilligkeit und Anreize: Mit einem Lebensarbeitszeitkonto wird es für viele Lehrkräfte attraktiver, heute etwas mehr zu geben, um künftig etwas kürzer treten zu können. 

Bei der Gewährung von Teilzeit legen wir weiterhin die gleichen Maßstäbe wie für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigte an, hierbei sind insbesondere familiäre Gründe ausschlaggebend. Zu guter Arbeit gehört die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Forderungen, länger zu arbeiten oder Teilzeit zu streichen, lehnen wir ab. Wir setzen auf positive Anreize und alternative Arbeitszeitmodelle, um Teilzeit aufzustocken oder länger zu arbeiten. 

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit setzt sich für die Gewährung von Teilzeitmöglichkeiten für Lehrkräfte ein, um den Gesundheitsschutz zu verbessern und die Attraktivität des Berufsstands zu steigern. Es ist wichtig, dass Lehrkräften flexiblere Arbeitszeitmodelle angeboten werden, die ihren individuellen Bedürfnissen und Belastungen gerecht werden.

 

  • Gesundheitsschutz: Teilzeitmöglichkeiten sind ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz der Lehrkräfte. Sie ermöglichen eine bessere Work-Life-Balance und helfen, Überlastung und Burnout vorzubeugen.
  • Attraktivität des Berufsstands: Flexible Arbeitszeitmodelle erhöhen die Attraktivität des Lehrerberufs, insbesondere für junge Menschen und Quereinsteiger, die sich aus unterschiedlichen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung entscheiden möchten.
  • Entwicklung von Arbeitszeitmodellen: Wir unterstützen die Entwicklung und Umsetzung von Arbeitszeitmodellen, die es Lehrkräften ermöglichen, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten, ohne dass dies ihre Karrierechancen beeinträchtigt.
  • Gespräche und Zusammenarbeit: Wir werden den Dialog mit Lehrkräften, Gewerkschaften und Bildungsexperten suchen, um die Bedürfnisse und Anliegen der Lehrkräfte zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zur Förderung von Teilzeitmöglichkeiten zu entwickeln.

 

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich aktiv dafür einsetzen, dass Lehrkräften in Sachsen die Möglichkeit gegeben wird, in Teilzeit zu arbeiten, um ihre Gesundheit zu schützen und den Beruf attraktiver zu gestalten. Dies ist ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherstellung einer hochwertigen Bildung und zur Förderung der Arbeitszufriedenheit im Bildungsbereich.

Schulsozialarbeit soll nach Auffassung der GEW Sachsen stufenweise bis 2030 zur Vollfinanzierung des Landes zu einer Vollzeitstelle pro 300 Schüler*innen an allen Schularten ausgebaut werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind dafür schnellstmöglich zu schaffen. Werden Sie sich dafür einsetzen?

 

CDU:

Der bedarfsgerechte Ausbau der Schulsozialarbeit sowie der Einsatz von Schulpsychologen gewinnt auch aus unserer Sicht mehr und mehr an Bedeutung. Zuständig für diese Aufgabe sind die Träger der örtlichen Jugendhilfe. Misslich ist, dass im laufenden Doppelhaushalt durch entsprechende tarifliche Entwicklungen personelle Einschränkungen notwendig wurden und dass das zuständige Staatsministerium für Soziales sich nicht in der Lage sah, dieser Entwicklung gegenzusteuern.

 

In den kommenden Haushaltsberatungen werden wir die Problematik im Hinblick auf die Unterstützung der kommunalen Ebene erneut diskutieren. Eine Flächendeckung sehen wir als schwierig an. Hier steht der Bedarf für uns im Vordergrund. Auch stellt sich die Verfügbarkeit von entsprechendem Fachpersonal mehr und mehr als Hürde dar. Eine gesetzliche Regelung, wie von der GEW angestrebt, lehnen wir daher ab.

 

DIE LINKE:

Ja. Schulsozialarbeit muss es verpflichtend an allen Schulen geben, den Grund- und Oberschulen, den Gymnasien sowie den Gemeinschafts- und Förderschulen und auch an Berufsschulen. Wir streben an, dafür für jede Schule mindestens eine Fachkraft zur Verfügung zu stellen. Für sie muss zudem der Verwaltungsaufwand verringert werden.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Teilweise. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für eine Verstetigung, einen Ausbau und eine qualitative Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit ein. Eine Vollfinanzierung durch das Land war und ist dabei nicht das Ziel. Schulsozialarbeit ist eine originär kommunale Aufgabe der Landkreise bzw. kreisfreien Städte und Teil der Jugendhilfe und sollte deshalb fachlich bei den örtlichen Jugendämtern angesiedelt bleiben. Dennoch sollten Wege zur Finanzierungsbeteiligung durch das SMK geprüft werden. Wir drängen beim (notwendigerweise sukzessiven) Ausbau der Schulsozialarbeit auf eine sozialindizierte Steuerung, um die tatsächlichen Bedarfe vor Ort stärker zu berücksichtigen – anstelle allein die Schulart oder Trägerschaft einer Schule. Darüber hinaus sind mit Blick auf die Ausbildungskapazitäten bei der Planung und Umsetzung die Personalbedarfe anderer Jugendhilfebereiche zu berücksichtigen.

 

SPD:

Ja. Die SPD Sachsen setzt sich für den flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit ein. Priorität haben beim Ausbau Schulen mit besonderen Bedarfen.

 

BSW:

Das BSW unterstützt diese Forderung. Wir sind jedoch der Auffassung, dass es eine Stelle pro 100 Schüler geben sollte.

Für die Schule der Zukunft fordern wir die Entschlackung der Lehrpläne mit stärkerem Fokus auf Kompetenzentwicklung der Schüler*innen: Kreativität, Kommunikation, Teamfähigkeit, Selbstwirksamkeit und Verantwortungsbereitschaft. Werden Sie sich für so eine Lehrplanreform einsetzen?

 

CDU:

Die Frage der Fortentwicklung der Lehrpläne mit dem Fokus auf die Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern findet ihre Entsprechung im Strategieprozess „Bildungsland Sachsen 2030“. Dieses wollen wir in diesem Sinne in den kommenden Jahren unter Mitwirkung aller Beteiligten und unter wissenschaftlicher Begleitung konsequent umsetzen.

 

DIE LINKE:

Ja. Die Lehrpläne müssen entschlackt werden, um mehr Raum für kreativen und praxisbezogenen Unterricht zu schaffen. Wir wollen politische Bildung und Demokratieförderprojekte schulisch sowie außerschulisch fördern. Mit einem neuen Fach „Medienkunde“ wollen wir zudem die Medienkompetenz der jungen Menschen verbessern.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Wir setzen uns für schlanke, kompetenzorientierte Rahmenlehrpläne auf Basis der bundesweiten Bildungsstandards und mit hohem Lebensweltbezug ein. Die angestrebte feste Verankerung fächerverbindenden Unterrichts und die regelmäßige Aktualisierung der Lehrpläne begrüßen wir (Bildungsland Sachsen 2030), wenngleich eine Entschlackung noch aussteht.

 

SPD:

Ja. Mit beharrlichem Einsatz für neue Lehrpläne, mehr praktisches Lernen und eine moderne Schulkultur haben wir den Prozess „Bildungsland Sachsen 2030“ angestoßen. Denn wenn sich die Welt verändert, muss sich auch ändern, wie in der Schule gelernt wird. Mehr Selbstständigkeit, fächerverbindendes Lernen und jahrgangsübergreifender Unterricht machen junge Menschen fit für die Zukunft. Ausgehend von den Vorschlägen zum „Bildungsland Sachsen 2030“ ist eine Weiterentwicklung geboten. Der Landesgesetzgeber hat dabei den rechtlichen Rahmen im Schulgesetz und mit einem Lehrkräftebildungsgesetz abzustecken sowie Grundzüge des sächsischen Bildungswesens festzulegen. Zudem braucht es eine Überarbeitung der Stundentafel und Lehrpläne. Insbesondere bei der Überarbeitung der Lehrpläne ist die Perspektive aus Schulpraxis und Bildungsforschung von besonderer Bedeutung, weshalb dieser Prozess weiterhin Lehrplankommissionen vorbehalten bleiben soll. Die Gründung eines Landesinstituts für Schulentwicklung soll einen Beitrag zur Schulentwicklung leisten, es soll die Schulen begleiten und zum wechselseitigen Transfer neuester Erkenntnisse in Bildungsforschung, Schulpraxis und Lehrer:innenbildung beitragen.

Unser Ziel ist, dass mit einer Reform der Stundentafel und Überarbeitung der Lehrpläne die Lehrkräfte mehr Freiheiten erhalten, ihren Unterricht zu gestalten und den Schulstoff mit lebenspraktischen Fragen zu verbinden. Gelernt wird für das Leben, nicht für Klausuren oder die Schule. Es braucht eine breite Bildung: mehr Fächerverbindung, mehr Projekte, mehr praktisches Lernen. Und gelernt wird nicht nur in der Schule, auch außerschulische Akteur:innen sichern Praxis und Lebensweltbezug.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich nicht für eine derartige Reform einsetzen, da wir der Überzeugung sind, dass Fachinhalte mit Lebensweltbezug und Lebensnähe und Schülerorientierung wieder in den Fokus rücken sollten. Natürlich müssen auch Kompetenzen (Kreativität, Kommunikation, Teamfähigkeit, Selbstwirksamkeit usw.) vermittelt werden, diese aber unterrichtsimmanent, fachübergreifend /fächerverbindend und seit der 1. Klasse (ggf. vorschulischer Bereich) und nicht als besonderen Aspekt in einer speziellen Klasse oder einen besonderen Fach und benötigen aus unserer Sicht keine gesonderte / vertiefte Darstellung in den Lehrplänen.

Um der steigenden Bildungsungerechtigkeit entgegenzuwirken, fordern wir zusätzliche Unterstützung der Schulen über einen Sozialindex sowie den Ausbau inklusiver Beschulung und des längeren gemeinsamen Lernens. Werden Sie sich ebenso dafür einsetzen?

 

CDU:

Die zusätzliche Unterstützung von Schulen in sozialen Brennpunkten im Rahmen eines sozialindexbasierten Systems verfolgen wir ebenso. In diesem Sinne werden wir das Startchancenprogramm des Bundes in Sachsen ausgestalten und umsetzen.

 

DIE LINKE:

Ja. Wir wollen eine „Schule für alle“, an der alle Kinder gemeinsam lernen können, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Migrationsgeschichte oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. So lassen sich Vorurteile abbauen und Solidarität kann erlernt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gemeinschaftsschule zum Standard im sächsischen Bildungssystem wird.

Gemeinsames Lernen wirkt nachweislich positiv auf den Lernerfolg, wenn es richtig konzipiert und fachlich unterstützt wird. Eine inklusive Gesellschaft beginnt in der Kita und setzt sich in einer inklusiven Schule fort. In der Klassenbildungsverordnung ist die Schwelle der Anerkennung von Kindern mit besonderem Förderbedarf zu hoch, die Förderung sollte erleichtert werden. Sachsen hält an einem Förderschulwesen fest, das nicht mit der UN- Behindertenrechtskonvention vereinbar ist und immer wieder international kritisiert wird. Das Recht auf inklusive Beschulung wollen wir im Schulgesetz verankern.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Wir BÜNDNISGRÜNE stellen Bildungsgerechtigkeit konsequent in den Fokus unserer Bildungspolitik. Wir wollen mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, echte Ganztagsschulen sowie die Anwendung eines Sozialindex’, um Ressourcen evidenzbasiert zuzuweisen. Die eingerichteten Kooperationsverbünde wollen wir verstetigen und wohnortnah in allen Förderschwerpunkten eine inklusive Beschulung absichern. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass inklusiv arbeitende Schulen pauschale Zuweisungen erhalten, die sie nach Bedarf vor Ort in ergänzende räumliche oder personelle Kapazitäten investieren können, um mehrdimensionale Barrierefreiheit zu schaffen.

 

SPD:

Ja. Mit mehr Ganztags- und Gemeinschaftsschulen sowie sozialindexbasierten Zusatzressourcen wollen wir mehr Chancengerechtigkeit schaffen.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass das Startchancenprogramm ein dauerhaftes Bund-Länder-Programm wird. Mit Investitionsmitteln für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen wird für eine zeitgemäße Lernumgebung und Raum für Kreativlabore gesorgt. Das Chancenbudget eröffnet Schulen und ihren Schüler:innen zusätzliche Entwicklungsperspektiven. Und mit einer gestärkten Schulsozialarbeit wird Unterstützung vor Ort sichergestellt.

 

Wir wollen Bildung und Lernorte kontinuierlich inklusiv weiterentwickeln und schreiben die Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fort, bauen die personellen und sächlichen Ressourcen zur Unterstützung aus und stärken die Kooperationsverbünde, damit jede Schule Kinder aus dem Wohnumfeld aufnehmen und individuell nach deren Bedürfnissen fördern kann.

 

Und wir wollen mehr längeres gemeinsames Lernen. Für die Gemeinschaftsschulen bauen wir gesetzliche Hürden ab. Wir ermöglichen die Einrichtung von dreizügigen Gemeinschaftsschulen. Längeres gemeinsames Lernen wird auch an ein- oder zweizügigen Oberschulen+ im ländlichen Raum ermöglicht. Dies soll zukünftig auch in Mittelzentren möglich werden, um das Schulnetz zu verdichten und ein flächendeckendes wohnortnahes Angebot vorzuhalten.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich konsequent für zusätzliche Unterstützung der Schulen durch einen Sozialindex, den Ausbau inklusiver Beschulung und des längeren gemeinsamen Lernens einsetzen. Diese Maßnahmen sind zentral, um Bildungsungerechtigkeit zu bekämpfen und allen Kindern und Jugendlichen eine faire Bildungschance zu bieten.

Wir fordern, Ausnahmen der Mitbestimmung von Personalräten im Schulbereich zu streichen: Aktuell gibt es keine Mitbestimmung bei Einstellungen nach einer einschlägigen Ausbildung sowie bei Abordnungen innerhalb eines Schuljahres. Werden Sie sich für die Streichung dieser Ausnahmen einsetzen?

 

CDU:

Wir sehen keinen Bedarf, die bereits bestehenden Rahmenbedingungen bei Einstellungen zu verändern. Unser Anliegen ist es, Lehrerinnen und Lehrer, welche wir dringend, besonders auch in Bedarfsregionen, benötigen, möglichst schnell und unkompliziert unterrichtswirksam werden zu lassen.

 

DIE LINKE:

Ja. Wir wollen die Mitbestimmung ausweiten und dazu müssen auch gute Bedingungen geschaffen werden, d.h. auch Ausnahmen entfallen.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. Wir haben entsprechende Änderungen im Personalvertretungsgesetz angemahnt, jedoch ist dies am Widerstand eines Koalitionspartners gescheitert.

 

SPD:

Ja. Bereits bei der letzten Novelle des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes hat die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag den Vorstoß unternommen, hier Verbesserungen zu erwirken, wie sie die GEW Sachsen vorgeschlagen hat. Wir werden uns weiterhin für die Streichung dieser Ausnahmen einsetzen.

 

BSW:

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit wird sich aktiv für die Streichung der Ausnahmen bei der Mitbestimmung von Personalräten im Schulbereich einsetzen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte der Beschäftigten und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bildungsbereich.

Im Zuge der stärkeren Eigenverantwortung von Schulen sollte die Freistellung von örtlichen Personalräten deutlich erhöht werden. Wir fordern außerdem, eine mit eigenen Rechten ausgestattete Referendariatsvertretung an den Ausbildungsstandorten einzurichten. Werden Sie sich dafür einsetzen?

 

CDU:

Nein.

 

DIE LINKE:

Ja. Die Personalratsarbeit ist eine wichtige Aufgabe und dafür sollten alle Personalrätinnen und -räte freigestellt werden können. Die Probleme der Referendarinnen und Referendare an den sächsischen Schulen sind vielfältig – leider haben sie keine Möglichkeit, diese mit Hilfe einer eigenen Vertretung zu thematisieren bzw. sich zu vernetzen und zusammen für bessere Bedingungen einzusetzen. Das wollen wir ändern.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ja. In den Verhandlungen zum Personalvertretungsgesetz haben wir auch eine Referendariatsvertretung an den Ausbildungsstandorten angeregt, konnten dies aus o.g. Gründen (siehe Frage 9) allerdings nicht durchsetzen. Für die Freistellung von örtlichen Personalräten befürworten wir den Richtwert von 0,5 Wochenstunden pro sieben, max. acht Beschäftigten.

 

SPD:

Ja. Bereits bei der letzten Novelle des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes hat sich die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag für diese Aspekte eingesetzt und wird dies weiterhin tun. Für uns basiert Eigenverantwortung der Schulen auch auf einer demokratischen Schulkultur, wozu ohne Zweifel eine starke örtliche Personalvertretung gehört.

 

BSW:

Über diese Forderung kommen wir gern nach der Wahl mit Ihnen ins Gespräch, damit wir uns gemeinsam darüber austauschen können.

Hochschule und Forschung

Die GEW fordert mit Ihrem Entwurf zum WissZeitVG die Befristung von Stellen nach der Promotion an eine zwingende Anschlusszusage bei Zielerreichung nach sechs Jahren zu knüpfen. Würden Sie dies in Sachsen anstreben?

 

CDU: 

Nein

 

Die Linke:

Ja. Die Linke setzt sich für planbare Karrierewege in der Wissenschaft auch

neben der Professur ein.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir setzen uns für die Anschlusszusage ein, damit wissenschaftliche Karrieren planbar sind.

 

SPD:

Die SPD setzt sich für eine weitere Aufhebung der Tarifsperre in der Wissenschaft ein, damit tarifvertragliche Regelungen zur Anschlusszusage zwischen Arbeitsgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden können. Da das WissZeitVG ein Bundesgesetz ist, muss die laufende Novellierung abgewartet werden, um konkrete Aussagen zur sächsischen Ausgestaltung zu treffen.

 

BSW:

k.A.

Wie hoch sollte Ihrer Meinung nach der Gesamtanteil in Vollzeitäquivalenten der befristeten Stellen inklusive Drittmittelstellen beim akademischen Personal ohne Professor*innen sein?

 

CDU:

Dies sollte die Hochschule in ihrer eigenen Zuständigkeit im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre selbst regeln.

 

Die Linke:

Hochschulen und andere Einrichtungen, die in den Geltungsbereich des WissZeitVG fallen, sollen zu unbefristeter Beschäftigung verpflichtet sein, wenn dem betreffenden Personal überwiegend Daueraufgaben übertragen werden und kein Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Eine prozentuale Angabe ist nicht ziel- und sachgerecht, die anfallenden Aufgaben sollen im Rahmen guter und planbarer Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt werden können.

 

SPD:

Die SPD möchte 450 zusätzliche Dauerstellen an Hochschulen schaffen und die Quote der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse bei den hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter:innen (ohne drittmittelfinanziertes Personal) auf über 45 Prozent anheben. Angaben inklusive Drittmittelstellen oder inklusive des nebenberuflichen wissenschaftlichen Personals (bspw. studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte) sind auf Grund der steten Varianz nicht möglich, zumal die Möglichkeiten zur direkten Steuerung über die Zielvereinbarungen im Bereich der Hausstellen liegen.

 

BSW: 

k.A.

Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) im sprach-, sport- und laborpraktischen Bereich klagen über das zu hohe Lehrdeputat von bis zu 24 SWS. Wie hoch soll aus Ihrer Sicht das Lehrdeputat für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) maximal sein?

 

CDU:

Dies sollte die Hochschule im Zuge der Eigenverantwortung regeln.

 

Die Linke:

Wir setzen uns für eine Lehrverpflichtung von maximal 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche ein. Das sichert Lehrkräften für besondere Aufgaben mehr Zeit-Ressourcen.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Das Lehrdeputat sollte grundsätzlich aufgabengerecht und zur Sicherung guter Lehrleistungen und Arbeitsbedingungen geeignet sein, unter diesen Voraussetzungen ist insbesondere das Deputat der LfBA deutlich abzusenken.

 

SPD: 

Eine Absenkung auf 20 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) sollte für die LfbA im sprach-, sport- und laborpraktischen Bereich angestrebt werde; sofern weitere Dienstaufgaben hinzukommen, sollten 14 LVS vorgesehen werden.

 

BSW: 

k.A.

An den Hochschulen wird grundständige Lehre oft über Lehraufträge erbracht, was im Widerspruch zum SächsHSG steht. Die GEW Sachsen kritisiert hierbei, dass neben der beruflichen Unsicherheit auch die Einzahlung in die Rentenkasse schwierig ist. Werden Sie dafür sorgen, dass den betroffenen Beschäftigten reguläre TVL-Arbeitsverträge angeboten werden?

 

CDU: 

Nein

 

Die Linke: 

Ja. Unsere Fraktion hat beispielsweise einen Antrag zur Lage der Lehrbeauftragten an den Kunst- und Musikhochschulen eingebracht, mit dem wir uns den Forderungen der Initiative „Faire Lehre“ anschließen und fordern, dass grundständige Lehre nicht durch Lehraufträge, sondern durch die Begründung von Arbeitsverhältnissen wahrgenommen werden muss.

(https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11252&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined )

 

Bündnis 90/Die Grünen: 

Daueraufgaben sollen von dauerhaft Beschäftigten ausgeübt werden, Lehraufträge sollten nicht zur Absicherung der grundständigen Lehre erteilt werden, sondern zur Gewinnung von anderweitig beschäftigten Praktiker*innen oder im Nebenerwerb sowie faire und rechtssichere Beschäftigungsbedingungen garantieren.

 

SPD: 

Daueraufgaben wie Studium und Lehre sind durch Dauerstellen abzusichern, auch deshalb möchte die SPD weitere 450 Dauerstellen schaffen. Gleichwohl muss betrachtet werden, dass der nebenberufliche Lehrauftrag zur sinnvollen und praxisorientierten Ergänzung des Lehrangebotes beiträgt. Derzeit sind 2.422 Lehrbeauftragte an den sächsischen Hochschulen tätig. Das sind 8,6 Prozent des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in Höhe von 28.070. Mit Blick auf die Regularien der Hochschulkapazitätsverordnung und der Dienstaufgabenverordnung kann grundständige Lehre nicht oft, sondern nur im Ausnahmefall, über Lehraufträge erbracht werden.

 

BSW: 

k.A.

Studentisch Beschäftigte arbeiten in Hochschulen im Niedriglohnsektor. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass SHK/WHK entsprechend der Rechtsprechung tatsächlich nur noch dort eingesetzt werden, wo sie Forschung und Lehre direkt unterstützen?

 

CDU: 

Dies sollte die Hochschule im Zuge der Eigenverantwortung regeln.

 

Die Linke: 

Ja. Studentische, künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte tragen im Wesentlichen zur Aufrechterhaltung des wissenschaftlichen Betriebes an den sächsischen Hochschulen bei – sie haben das Recht auf gute Lohnund Arbeitsbedingungen und tarifliche Absicherung.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir stehen für gute und planbare Beschäftigungsbedingungen für alle Beschäftigten des Freistaates, dazu gehört die strikte Anwendung geltenden Rechts, insbesondere für besonders schutzwürdige Beschäftigte wie SHK und WHK.

 

SPD: 

Ja.

 

BSW:

k.A.

Die GEW Sachsen tritt für ein Landeslehrkräftebildungsgesetz ein, um die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für eine nachhaltige Aus- und Fortbildung von Lehrkräften festzuschreiben. Unterstützen Sie dieses Anliegen?

 

CDU: 

Nein. Gleichwohl sehen wir Veränderungsbedarf im Bereich der Lehramtsausbildung, die wir in der kommenden Legislaturperiode besprechen und strukturell angehen wollen, um den Studienerfolg im Hinblick auf den bestehenden Bedarf zu verbessern.

 

Die Linke: 

Ja. Eine Reform der Lehrkräfteausbildung ist dringend notwendig und kann anhand der Erarbeitung eines Landeslehrkräftegesetzes angegangen werden.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Ja. Wir BÜNDNISGRÜNE sind die einzigen, die im Landtag je ein Lehrkräftebildungsgesetz vorgelegt haben – auch wenn wir dies zuletzt nicht im Koalitionsvertrag 2019-2024 verankern konnten.

 

SPD: 

Ja, mit einem Lehrkräftebildungsgesetz wollen wir als SPD Sachsen den rechtlichen und strukturellen Rahmen setzen.

 

BSW: 

k.A.

Angesichts der seit langem bestehenden Probleme in der Unterrichtsversorgung fordert die GEW Sachsen einen Wechsel von einer schulartspezifischen Lehrkräfteausbildung (wie derzeit Lehramt Grundschule 1 -4, Oberschule 5 -10, Gymnasium 5-12) hin zu einer Schulstufenausbildung (Primarstufe für 1 -4/6 und eine Sekundarstufenausbildung für SEK I und II von 5 - 12) als einer Möglichkeit für den breiteren und flexiblen Einsatz der ausgebildeten Lehrkräfte. Würden Sie dies für alle Lehrer*innenbildungsstätten umsetzen?

 

CDU:

Nein. Zunächst sollten die Ergebnisse der Modellstudiengänge bewertet werden, um Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung ziehen zu können.

 

Die Linke:

Ja. Grundsätzlich wollen wir vieles in der Lehrkräfteausbildung ändern – die Ausbildung nach Schulstufen gehört für uns dazu wie ein höherer Praxisanteil, damit Lehrkräfte flexibel für die jeweiligen Altersstufen einsetzbar sind.

 

Bündnis 90/Die Grünen: 

Ja. In unserem Gesetzentwurf sehen wir Lehrämter für die Grundstufe (1-6), die Sekundarstufe (5-12) sowie für inklusive Pädagogik vor (neben inklusionspädagogischen Pflichtmodulen in allen Lehrämtern), sind aber auch offen für Modellstudiengänge, etwa die Kombination eines Fachs in der Sekundarstufe mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt, wie er in Zusammenarbeit der Hochschule Zittau/Görlitz und der Universität Leipzig ab dem Wintersemester 2025/26 erprobt werden soll.

 

SPD: 

Ja, die SPD Sachsen setzt sich für einen Wechsel zur Stufenausbildung im Lehramt ein, genau deshalb haben wir in dieser Legislatur für die Einführung der Modellstudiengänge Stufenlehramt in Leipzig und Primarstufe plus in Chemnitz gesorgt.

 

BSW:

k.A.

Setzen Sie sich für die Abschaffung aller Studiengebühren (z. B. Langzeit- und Zweitstudiengebühren) ein?

 

CDU:

Nein

 

Die Linke:

Ja, Bildung ist Menschenrecht und darf nicht vom eigenen Geldbeutel oder dem der Eltern abhängen.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Ja, denn Studiengebühren sind sozial ungerecht und fördern nicht den Studienerfolg.

 

SPD: 

Ja, wir streben ein gebührenfreies Studium an und wollen die Langzeitstudiengebühren sowie Studiengebühren für Nicht-EU-Staatsbürger:innen abschaffen.

 

BSW: 

k.A.

Damit die Studierendenwerke auch in Zukunft die soziale Infrastruktur der Hochschulen bereitstellen und damit Chancengerechtigkeit herstellen können, fordert die GEW Sachsen eine verlässliche Finanzierung der Studierendenwerke für die Erhaltung und Modernisierung der sozialen Infrastruktur, d.h. für die Wohnheime und Verpflegungseinrichtungen sowie für die sozialen Dienste.  Im Jahr 2023 hatten die sächsischen Studierendenwerke (SSW). ein Defizit von 12 Mio Euro. In welcher Höhe sollen aus Ihrer Sicht die Landeszuschüsse angehoben werden?

 

CDU:

Die Finanzierung der sächsischen Studentenwerke unterstützen wir als Freistaat Sachsen bereits in hohem Maße. Wir sehen, auch mit Blick auf die Gesamtverantwortung für den sächsischen Landeshaushalt derzeit keine strukturellen Defizite. Wir haben die Studentenwerke auch in schwierigen Situation, wie der Corona-Pandemie, mit erheblichen Mitteln unterstützt und werden uns auch weiterhin für deren Bestand und Fortentwicklung einsetzen.

 

Die Linke: 

Die Landeszuschüsse müssen sich am Bedarf der Studierendenwerke ausrichten und flexibilisiert werden, denn Preissteigerungen und Tarifentwicklungen betreffen auch die Studierendenwerke. Wir wollen verhindern, dass dies auf die Studierenden umgelegt wird.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Die notwendigen Bedarfe müssen im Dialog mit den Studierendenwerken ermittelt werden, um dann eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung der Studierendenwerke entsprechend ihrer Aufgaben umzusetzen.

 

SPD: 

Mit einer sechsjährigen Zuschussvereinbarung für die Studierendenwerke wollen wir Planungssicherheit schaffen. Dabei ist es unser Ziel, die Zuschüsse weiter anzuheben, um für stabile Semesterbeiträge zu sorgen. Zudem setzen wir auf weitere Investitionen in Wohnheime, um sozialen Wohnraum zu sanieren und neu zu schaffen. Zu den konkreten Zahlen und Mehrbedarfen kann im Detail für den Moment keine Aussage getroffen werden, da einerseits die Entwicklungen und erforderlichen Mehrbedarfe aus dem Prozess der Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule abgewartet werden müssen und andererseits die künftige Preis- und Inflationsentwicklung von Bedeutung ist. Die SPD-Fraktion hat in den vergangenen Doppelhaushalten stets für deutliche Aufwüchse im konsumtiven und investiven Bereich gesorgt, um die Studierendenwerke gut auszustatten und zu deren positiver Entwicklung beizutragen. Hieran wollen wir anknüpfen.

 

BSW: 

k.A.

Die GEW ist eine feministische Gewerkschaft, welche die angemessene Beteiligung von Frauen in der Gesellschaft und im universitären Leben fordert. Setzen Sie sich für eine Frauenquote in allen gewählten Gremien, dem Rektorat und dem Hochschulrat ein?

 

CDU: 

Nein

 

Die Linke: 

Ja, in den Gremien der Hochschulen soll eine Quote von nicht-männlichen Mitgliedern eingehalten werden. Wir wollen eine geschlechtergerechte und inklusive Hochschule, das heißt auch: die Gleichstellungsbeauftragten und Inklusionsbeauftragten müssen angemessen ausgestattet werden. Für ihre Tätigkeit sind sie zu entlasten, indem ihr Lehrdeputat verkleinert, ihre Qualifizierungszeit verlängert und eine Beurlaubung ermöglicht wird. Studentische Beauftragte sind angemessen für ihre Arbeit zu vergüten.

 

Bündnis 90/Die Grünen: 

Wir arbeiten für eine Erhöhung des Frauenanteils in allen Leitungspositionen der Hochschulen, deswegen können Quoten ein Mittel zur Zielerreichung sein.

 

SPD: 

Ja, Quoten – auch bei der Besetzung von Gremien – sind aus unserer Sicht ein geeignetes Instrument, um Frauen in Führungsverantwortung zu stärken. Deshalb hat die SPD mit der letzten Hochschulgesetznovelle durchgesetzt, dass mindestens drei der stimmberechtigten Mitglieder einer Berufungskommission Frauen sein sollen.

 

BSW: 

k.A.

Die Arbeit in hochschulischen Gremien, etwa im Senat oder im Fakultätsrat, ist sehr zeitintensiv. Viele Studierende und Lehrende müssen abwägen, ob sie sich eine Beteiligung in diesen Gremien leisten können. Die GEW sieht hierin ein ernsthaftes Beteiligungshindernis, welches zu einer mangelnden Repräsentanz führt. Werden Sie eine Aufwandsentschädigung für Studierende und eine verpflichtende Lehrdeputatssenkung für Lehrende in arbeitsintensiven Hochschulgremien anstreben?

 

CDU: 

Nein

 

Die Linke: 

Ja. Studierende müssen für die Arbeit in den Gremien der Hochschulen ein angemessenes Sitzungsgeld bekommen und Lehrenden steht für ihr Engagement eine Lehrdeputatsenkung zu.

 

Bündnis 90/Die Grünen: 

Wir streben ein angemessenes Sitzungsgeld für studentische Vertreter*innen in hochschulgesetzlichen Gremien, Organen und Beauftragtenstellen an und werden geeignete Maßnahmen zur Anrechnung und stärkeren Wertschätzung von hochschulischem Engagement von Lehrenden identifizieren und implementieren.

 

SPD: 

Die Regelung zur Entlastung bei ehrenamtlicher Gremientätigkeit, bspw. Aufwandsentschädigungen für Gremiensitzungen, soll auch in Zukunft den Hochschulen überlassen bleiben. Als SPD Sachsen werden wir darauf achten, dass die Regelungen zu Gremiensemestern eingehalten werden und diese bei Bedarf im Hochschulgesetz anpassen.

 

BSW: 

k.A.

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