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Lehrer-Hauptpersonalrat (LHPR)

Berichterstattung BEM Schuljahr 2018/19

Der LHPR hatte am 29. Januar 2020 Vertreter des SMK und der Stabsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim LaSuB (SAG) zur Berichterstattung BEM zu Gast. Die Auswertung der Daten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) übernahm Frau Mühlpfordt, Psychologin am Zentrum Arbeit und Gesundheit Sachsen (ZAGS). ZAGS koordiniert den Einsatz der Betriebsärzte an öffentlichen Schulen für ganz Sachsen.

Der Arbeitgeber ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen im Jahr ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, die Einleitung eines BEM anzubieten. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorschrift hat der LHPR im Jahr 2007 unter Federführung der GEW-Mitglieder die seither geltende Dienstvereinbarung mit dem SMK abgeschlossen.[1]
In der Dienstvereinbarung wird genau beschrieben, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) umgesetzt werden soll. Außerdem gibt es einen Leitfaden von der TU Dresden (2015) und Hinweise und Tipps für die Umsetzung – alles für Schulleitungen auch sichtbar im Schulportal unter dem Button „Arbeits- und Gesundheitsschutz“. Diese Hilfen sollten ausreichen, um BEM umsetzen zu können.

Seit einigen Jahren müssen die Schulleiter die BEM-Berechtigten nicht mehr selbst ermitteln, sondern bekommen diese elektronisch mitgeteilt. Niemand kann übersehen werden.

Auch von der notwendigen statistischen Erfassung sind die Schulleitungen seit einigen Jahren befreit. Sie können sich also ganz auf die Kolleginnen und Kollegen konzentrieren, die die Unterstützung benötigen. Also sollte es keine Einstiegsschwierigkeiten in das Verfahren geben.
Das Gesetz  (SGB IX, § 167, Abs.2) beschreibt die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements genau:

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung …, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person …  ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.“

Verantwortlich: Arbeitgeber (in öfftl. Schulen auf Schulleiter übertragen)

Berechtigte: alle Beschäftigte nach sechs Wochen Erkrankung, auch mit Unterbrechungen

Verfahrensbeteiligte: Schulleiter, Personalrat, ggfs. Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt

Ziele: Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, Verhinderung erneuter Arbeitsunfähigkeit (Prävention)

Maßnahmen: konkrete Leistungen und Hilfen (s. Anlage zur Dienstvereinbarung)

Es besteht objektiv großer Bedarf am BEM. Die Statistik zeigt, dass etwa 10 % der Beschäftigten für das BEM-Verfahren in Betracht kommen (Tabelle 1).

Schuljahr

2018/19

2017/18

2016/17

Beschäftigte

35931

35214

34051

BEM-Berechtigte

3396

3628

3855

BEM-Berechtigte in %

9,45 %

10,30 %

11,32 %

Tabelle 1

Allerdings entstehen die ersten Fragen, wenn die folgenden Zahlen betrachtet werden (Tabelle 2):

Schuljahr

2018/19

2017/18

2016/17

BEM-Berechtigte

3396

3628

3855

Angebotene BEM-Verfahren

2384

2517

2252

Angebotene BEM-Verfahren  in %

70,20 %

69,38 %

58,42 %

 Tabelle 2

Obwohl für die Arbeitgeber die Pflicht besteht, jeder/m Berechtigten das Verfahren anzubieten, sagt die Statistik aus, dass im letzten Schuljahr nur in 70 % der Fälle ein Gesprächsangebot unterbreitet wurde. Die Diskussion im LHPR zeigte, dass es dafür verschiedene – auch technische – Ursachen geben kann.

Schuljahr

2018/19

2017/18

2016/17

Angebotene BEM-Verfahren

2384

2517

2252

Eingeleitete BEM-Verfahren

574

568

526

 Tabelle 3

Mitglieder des LHPR wiesen auf diverse Einzelfälle hin, wonach das Angebot nicht oder nicht sachgerecht erfolgt ist. Eine Frage im Treppenhaus/auf dem Schulflur, ob Beschäftigte BEM in Anspruch nehmen wollen, entspricht nicht der Intension der Dienstvereinbarung.

Schuljahr

2018/19

2017/18

2016/17

Eingeleitete Verfahren nach
BEM-Berechtigten

16,90 %

15,66 %

13,64 %

Tabelle 4

Die Dienstvereinbarung verlangt ein sensibles, verständnisvolles Vorgehen. Viele erfolgreiche BEM-Verfahren zeigen, dass das auch in vielen Schulen umgesetzt wird, aber offenbar leider nicht überall.

Es bedarf jetzt zunächst einer genauen Überprüfung, wieso die Statistik für 30 % der Berechtigten kein BEM-Angebot registriert hat. Das Problem ist seit mindestens drei Jahren bekannt. Die Vertreter der SAG sagten auf unsere Bitte zu, dass es dabei eine Mitarbeit von LHPR-Mitgliedern geben wird. Wir regten an, auch Schulleiter einzubeziehen. Es muss gewährleistet sein, dass allen Beschäftigten spätestens nach ihrer Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit ein BEM angeboten wird. Dort, wo es sinnvoll ist, soll das BEM schon vor Beendigung der Arbeitsunfähigkeit einsetzen.

Das Hauptproblem liegt aber bei der Ausnutzung von BEM. Die nachfolgenden Zahlen zeigen deutlich, dass nur etwa ein Fünftel derer, denen BEM angeboten wurde, dieses auch nutzen. (siehe Tabelle 3)

Der Vergleich der Zahl der Berechtigten mit der Zahl der eingeleiteten Verfahren, zeigt, dass nur bei jedem/r siebenten Berechtigten ein BEM-Verfahren auch eingeleitet wurde. (siehe Tabelle 4 und Diagramm 1 unten)

Ausführlich wurde mit den Vertretern von SAG und SMK die Frage der Ursachen diskutiert. Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Aber ganz sicher stellen die fehlenden Ressourcen an den Schulen eine wesentliche Ursache dar.
Eine vorübergehende Entlastung der BEM-Berechtigten findet dann wenig oder keine Akzeptanz, wenn andere Kolleginnen und Kollegen auf den vollen Rucksack, den sie schon zu schleppen haben, noch ein Paket aufgeschnallt bekommen sollen.
Das SMK hatte den Schulen auch im  Schuljahr 2018/19 den so genannten Ergänzungsbereich, der am gesamten Arbeitsvermögen nur etwa 3 % ausmacht, wieder massiv gekürzt. Dieser könnte aber etwas Arbeitsvermögen in einem BEM-Verfahren bereitstellen.
Das SMK verwies darauf, dass es nicht ausreichend Bewerber für die vorhandenen Lehrerstellen gibt. Aus unserer Sicht kann das aber kein Hinderungsgrund für BEM sein. Schließlich haben Lehrerinnen und Lehrer diesen Zustand nicht verursacht.
Die vielen erfolgreichen Maßnahmen zeigen vor allem: irgendetwas geht immer.
Die meisten Maßnahmen erfolgten im Bereich Arbeitsorganisation (>3000). Auch in den Bereichen Arbeitszeit (571) und Arbeitsräume (226) fanden viele erfolgreiche Unterstützungen statt. Aber auch Abordnungen/Versetzungen oder Stimmschulung, Supervision u. a. kamen erfolgreich zur Anwendung.

Die Statistik zeigt Unterschiede zwischen den Schularten, die aber nicht gravierend sind. (siehe Diagramm 2 unten)

Fazit der Veranstaltung: Frau Mühlpfordt hat das vorhandene Datenmaterial anschaulich aufbereitet, dargestellt und Vorschläge für die weitere Arbeit unterbreitet.

SMK und SAG sind gehalten, mit Nachdruck an Verbesserungen zu arbeiten. Wir werden das kritisch begleiten und natürlich weiterhin tatkräftig unterstützen.


Ingolf Matz
Mitglied im LHPR , FG Oberschulen

[1] https://www.gew-sachsen.de/gesundheit/bem
Quelle Tabellen und Diagramme: Schulportal 01.02.2020
Kontakt
Ingolf Matz
Vorstand LHPR, Fachgruppe Oberschulen
Adresse (Diplomlehrer)
Mobil:  0172 7990113