Recht
Beamt*innen müssen ihre Bezügemitteilung prüfen
Beamt*innen sind verpflichtet, ihre Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen ihrer dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Das ist allgemein bekannt und führt andernfalls zu Rückforderungen.