Info der Landesrechtsschutzstelle
BAG-Urteil: Überstundenzuschlägen auch für Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung geändert – jetzt Anspruch auf Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte – Geltendmachung durch Teilzeitbeschäftigte erforderlich