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Info der Landesrechtsschutzstelle

BAG-Urteil: Überstundenzuschlägen auch für Teilzeitbeschäftigte

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung geändert – jetzt Anspruch auf Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte – Geltendmachung durch Teilzeitbeschäftigte erforderlich