Gespräch des LAK mit Vertreter*innen des Referats 45
Aus der Arbeit des Landesarbeitskreises (LAK) Gymnasien der GEW Sachsen
Im März fand das Gespräch des LAK mit Vertreter*innen des Referats 45/Abteilung Gymnasien im Kultusministerium statt.
Wie üblich wurden in Vorbereitung der Gesprächsrunde von Seiten des LAK Gymnasien Fragen und Schwerpunkte an das Referat 45 herangetragen, die im Mittelpunkt des Dialogs stehen sollten. Dies waren Fragen zur Personalabsicherung im Schuljahr 2023/24 und darüber hinaus; Fragen zum Abitur und den neuen Anforderungen in den Folgejahren; Fragen zur Umsetzung der Bildungsstandards der KMK in Sachsen; der Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen sowie zur Initiative „Sachsen-Bildungsland 2030“.
Im Folgenden ein paar wesentliche Informationen zum Gespräch bzw. den Aussagen der Vertreter*innen des Referats 45.
Zentrales Problem ist an Sachsens Gymnasien der Lehrer*innenmangel.
Nach wie vor ist die Personalabsicherung nicht befriedigend sowie regional sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Zahlenmäßig sind die größten Bedarfe in den Regionen Chemnitz und Dresden zu verzeichnen. Die Abdeckung des Grundbereichs ist in den Regionen Bautzen und Chemnitz am problematischsten.
Die Vertreter*innen des Referats 45 führten aus, dass die Ausreichung von Unterrichtsaufträgen im Grund- und Ergänzungsbereich vom Umfang des jeweils verfügbaren Lehrerarbeitsvermögens abhänge. Die Absicherung des Grundbereiches habe dabei Vorrang vor der des Ergänzungsbereiches.
Es sei ein zunehmender Bedarf an Lehrkräften, bedingt durch die Altersabgänge, an den Schulen festzustellen.
In den letzten Jahren blieb die Bewerberlage regelmäßig hinter den Erwartungen und Möglichkeiten von Einstellungen zurück. Aus diesem Grund wurde und wird auf eine Vorgabe von Einstellungskontingenten verzichtet und allen qualifizierten Bewerber*innen ein Angebot gemacht.
Als weitere Maßnahmen zur Abdeckung der Bedarfe wurden u. a. angeführt:
- verstärkte Bereitstellung von Ausbildungskapazitäten für Referendar*innen
- Öffnung von Zugangsbedingungen für den Lehrerberuf für qualifizierte Seiteneinsteiger*innen
- Entwicklung eines Programms für die Qualifizierung von Seiteneinsteiger*innen
- Angebot von Bindungszulagen zur freiwilligen Verlängerung der persönlichen Dienstzeit
- Zulassung von Gehaltszahlungen an Lehrkräfte im Ruhestand bei gleichzeitigem und uneingeschränktem Bezug einer Altersrente
- Schaffung von Assistenzsystemen an Schulen zur Entlastung der Lehrkräfte von Nebenaufgaben
- Lehrerarbeitsvermögen sichern durch das Halten möglichst vieler Lehrkräfte in Vollzeit
Die GEW verwies in diesem Zusammenhang wiederholt auf die Belastungslage der Lehrerinnen und Lehrer im System. Die Schaffung von Entlastungen sei daher ein Gebot der Stunde, um die Lehrerinnen und Lehrer zu motivieren. Demzufolge ist die Klassenleiterstunde längst überfällig. Ihre Gewährung wäre ein klares Zeichen an die Beschäftigten.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lagen leider noch keine konkreten Zahlen für vollzogene Einstellungen für das neue Schuljahr vor. Allerdings zeichnet sich in allen Schulamtsbezirken ab, dass Bewerberzahlen erneut weit hinter den Bedarfen zurückbleiben. Deshalb wurden Maßnahmen eingeleitet, um den Start im neuen Schuljahr zu organisieren.
Planmäßige Stundenkürzungen in Mangelfächern je nach Personalsituation sowie Klassenzusammenlegungen. Zudem werden Abordnungen von Kolleginnen und Kollegen an andere Gymnasien bzw. an Oberschulen in nicht unerheblichem Maße in Angriff genommen. Unser Infoblatt zu Abordnungen und Versetzungen ist auf der GEW-Website jederzeit abrufbar und wurde an unsere Mitglieder nochmals versendet.
Ein weiteres Thema unseres Gespräches war das Abitur. Hier stand zuerst das Thema der Korrekturzeiten im Mittelpunkt.
Zur Erinnerung das Zitat aus dem Schulleiterbrief vom 12.10.2023; Herr Belafi (Abteilungsleiter 2):
„Die Durchführung des Korrekturverfahrens ist deshalb in diesem Schuljahr besonders anspruchsvoll.
Ich möchte Sie schon heute auf diese Situation hinweisen und um Ihre Unterstützung werben. Bitte setzen Sie an Ihrer Schule auch auf pragmatische Lösungen, um eine gründliche Korrektur der Prüfungen zu ermöglichen. Alle geeigneten Wege werden durch das Landesamt für Schule und Bildung und das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) unterstützt…Dazu zählt auch die Gewährung von Korrekturtagen. Deren Ausreichung liegt in Ihrer Eigenverantwortung.“
Die Entlastung der Kolleginnen und Kollegen im Abiturzeitraum spielte demzufolge in unserem Gespräch eine wichtige Rolle. Die Vertreter*innen des Kultusministeriums verwiesen darauf, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter durch das oben zitierte Schreiben zum Sachverhalt bereits vorzeitig sensibilisiert wurden und dies geschah auch nochmals auf Bitten des Lehrerhauptpersonalrates. Es sei eine ausdrückliche Bitte des SMK an die Landesämter für Schule und Bildung ergangen, die Schulleiterinnen und Schulleiter sollen das Thema sensibel behandeln und eine angemessene Anzahl an Korrekturtagen ermöglichen. Eine verbindliche Regelung zu Korrekturtagen würde die Situation nicht verbessern, so das SMK, da die Schulen bessere individuelle Lösungen, sicherlich auch in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat, finden können.
Eine Umfrage (nicht repräsentativ) durch uns an den Gymnasien vorwiegend im Raum Dresden ergab eine Vielzahl von Varianten, wie das Problem der kurzen Korrekturzeiträume gelöst wurde. Mehr als die Hälfte der Befragten gaben an, dass sich die Korrekturzeiten gegenüber dem vergangenen Schuljahr erhöht, also verbessert hätten. Insgesamt konnten wir allerdings große Unterschiede im Umgang mit der Gewährung von Korrekturtagen und Entlastungen in der Prüfungszeit feststellen. Als GEW möchten wir nochmals alle örtlichen Personalräte auffordern, ihr Mitspracherecht wahrzunehmen und Überlastungen der Kollegen und Kolleginnen durch nicht ausreichende Korrekturzeiten zu registrieren und anzuzeigen. (BPR/ LaSuB/ LAK).
In der nächsten Ausgabe der E&W werden wir dieses Thema nochmals ausführlicher aufgreifen.
Anmerkung: Die Kürze der Korrekturzeit im Fach Deutsch ist der verpflichtenden Nutzung des länderübergreifenden Aufgabenpools geschuldet, so das SMK.
Die Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher ist an den Gymnasien in Sachsen eine besondere Herausforderung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
Es wurde uns versichert, dass das Ministerium sich der Problematik der Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen, und nicht nur dieser, bewusst ist. Es werden nun die Übergänge von ca. 10.000 Schülerinnen und Schülern (SuS), sog. Vorbereitungsklassen Ukraine (VKU), ins Regelsystem organisiert.
Folgende Maßnahmen sind zu erwarten. Diese werden/wurden in den anstehenden Schulleiterberatungen ab 11.3.2024 kommuniziert:
- Teil- und Vollintegrationen sind im laufenden Schuljahr bei bestehenden Voraussetzungen und Plätzen jederzeit und in bewährter Form möglich und sollen auch umgesetzt werden.
- Die SuS der 4. Klassen an GS erhalten regulär eine Bildungsempfehlung.
- Alle anderen SuS erhalten die vorgesehenen Niveaubeschreibungen DaZ zum Halbjahr/Schuljahresende und verbleiben zunächst bildungsgangunabhängig an ihren Schulen und in ihren Klassen.
- Im Schuljahr 2024/25 erfolgt bis zu den Winterferien für SuS am Übergang zur 3. Etappe/Vollintegration auf Grundlage der erteilten Niveaubeschreibungen und des gezeigten Lern- und Arbeitsverhaltens eine Bildungsberatung einschließlich der Entscheidung über den weiteren Bildungsweg. Danach beginnt die Aufnahme der Planungen zur Steuerung der SuS und damit verbundener eventueller Klassen(neu)bildungen durch die Landesämter für Schule und Bildung und Schulträger mit Umsetzung zum Schuljahr 2025/26.
- Das Wiederaufleben der auf Antrag möglichen Schulbesuchsausnahme für SuS der Klassen 9-11 (ukrainische Abschlussklassen) zur Teilnahme am staatlichen ukrainischen Online-Unterricht ist zum 01.02.2024 bereits erfolgt.
- Es soll so vielen wie möglich der bisher nach sog. „UkraineErlass“ befristet eingestellten pädagogischen Fachkräfte bei Eignung und Bewährung und entsprechenden Sprachkompetenzen Deutsch Angebote zur Weiterbeschäftigung als Lehrkraft oder Schulassistenz unterbreitet werden. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus befindet sich dazu in intensivem Austausch mit dem Lehrerhauptpersonalrat.
Ein weiteres Thema von allgemeinem Interesse war, wie die im Sommer 2023 gestartete Initiative „SachsenBildungsland 2030“ umgesetzt werden soll.
Wie kann die Schule der Zukunft unter diesen mangelhaften Rahmenbedingungen gestaltet werden?
Das Strategiepapier Bildungsland 2030 des Staatsministeriums für Kultus des Freistaates Sachsen ist nun seit Mitte Mai veröffentlicht worden.
Mit Interesse verfolgen wir als GEW diesen Prozess. Wichtig für uns ist vor allem, wie die Maßnahmen, die von unterschiedlicher Tragweite sein werden und bis 2030 kurz-/ mittel- oder langfristig umgesetzt werden sollen, vor Ort kommuniziert und entsprechend der Gegebenheiten umgesetzt werden – wie wird die Mitwirkung der Lehrervertretungen organisiert und eine Überlastung der Kollegien vermieden.
Im Infoblatt der GEW Sachsen „Bildungspaket ohne Finanzierung?“ sind nochmals wesentliche Aspekte unserer Bewertung zusammengefasst und es wird um eure Rückmeldung gebeten unter: www.gew-sachsen.de/bildungsland
Beteiligt euch an der Debatte. Wie wird über die Bildungslandproblematik an eurem Gymnasium diskutiert?
Gerne nehmen wir Fragen und Probleme bzw. Debattenbeiträge von euch auf!
Am 26. August 2024 trifft sich der LAK Gymnasien online. Die Anmeldung dafür ist unter www.gew-sachsen.de/lak-gymnasien möglich. Nach erfolgter Anmeldung senden wir euch dann den Zugangslink zu.
Es gibt viel zu tun. Wir wünschen euch erholsame Ferien und einen guten Start ins neue Schuljahr. Wir sind an eurer Seite!
Angelika Haase
Sprecherin LAK Gymnasien