In ihrer Stellungnahme wird sie u. a. auf die Finanzierung der Kindertagesstätten sowie auf die für die Personalausstattung der Schulen besonders wichtigen Haushaltspositionen eingehen.
Zur Personalausstattung der Schulen hat sich der Landesvorstand der GEW bereits am 24. August positioniert und folgende Stellungnahme zur Einbringung in die Haushaltsdebatte beschlossen:
Forderungen der GEW Sachsen zum Doppelhaushalt 2017-2018 bzgl. Personalausstattung der Schulen:
Mit der Verhandlungsaufforderung zu einem Eingruppierungsvertrag und dem Appell „Schulen in Not“ hat die GEW Sachsen bereits im Vorfeld der Beratungen des Doppelhaushaltes 2017-2018 der Staatsregierung Forderungen und Vorschläge unterbreitet, die Konsequenzen für den Doppelhaushalt haben. Auf dieser Grundlage hat der Landesvorstand der GEW Sachsen den vorliegenden Haushaltsentwurf der Staatsregierung bewertet.
- Die GEW lehnt eine Deckung des unabweisbaren Lehrerbedarfes aufgrund der steigenden Schülerzahlen allein durch eine temporäre Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Form von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ab. Sie fordert stattdessen eine dem Schülerzahlwachstum entsprechende Erhöhung der Lehrerstellenzahl im Plansoll A des SMK-Haushaltes unter Zugrundelegung der Schüler-Lehrer-Relation (S-L-R) des Schuljahres 2015/2016 (rd. 1:14) um mindestens 1.500 in den nächsten beiden Haushaltsjahren.
- Die jetzt bereitgestellten „zusätzlichen“ Mittel im Umfang von bis zu 960 VZÄ in 2017 und bis zu 1.455 VZÄ in 2018 sollten zur Deckung des höheren Personalbedarfes aufgrund der wachsenden Ausbildungs- und Integrationsverpflichtungen sowie zur Entlastung von Klassenleiter*innen/ Tutor*innen und älteren Lehrkräften eingesetzt werden. Die Ermächtigungen im § 7f des Haushaltsgesetzes sind entsprechend anzupassen.
- Zur Sicherung des Lehrernachwuchses und zur Bindung vorhandener Lehrkräfte sind in den Personalkosten der Lehrkräfte tarifliche Verbesserungen bei der Eingruppierung, die Einführung der Erfahrungsstufe 6 in der TV-L-Tabelle und eine stärkere Anwendung des §16 (5) TV-L (Vorweggewährung von Stufen) einzuplanen.
- Für die Grundschulen, die Ober-/Mittelschulen und für die Förderschulen fordert die GEW im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes (HBG) eine Änderung der Sächsischen Besoldungsordnung A, durch die für diese Schularten je ein Amt in A 13 (= E 13) als Eingangsamt ausgebracht wird.
- Für die Gymnasien fordert die GEW die Ausbringung von nicht funktionsgebundenen „Beförderungsstellen“ für Lehrkräfte in E 14 zunächst (als erste Schritte) im Umfang von mindestens 1.200 Stellen in 2017 und weiteren 1.400 in 2018, für die Berufsbildenden Schulen von mindestens 600 Stellen in 2017 und weiteren 800 in 2018. Mit den geforderten Stellenzahlen in E 14 wäre in 2018 dann rd. die Hälfte der jetzt ausgebrachten E-13-Lehrerstellen für diese beiden Schularten höher bewertet, so dass – in zwei ersten Schritten - in den nächsten zwei Schuljahren an beiden Schularten mehr als die Hälfte der „beförderungsfähigen“ Lehrkräfte auch tatsächlich „befördert“ (= höhergruppiert) werden könnte.
- Für die zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention im Schulbereich notwendigen Maßnahmen sind – neben der Erhöhung der Lehrerstellenzahl - im Haushalt deutlich mehr finanzielle Mittel einzuplanen. Die GEW fordert für die nächsten beiden Haushaltsjahre mindestens eine Verdoppelung der im Haushaltstitel 72 („Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention – Inklusion“) ausgebrachten Mittel in Höhe von 3,36 Mio. € in 2017 und 3,26 Mio. € in 2018. Es ist u. a. auch dafür Vorsorge zu treffen, dass das zunächst überwiegend aus ESF-Mitteln finanzierte Projekt „Inklusionsassistent“ evaluiert wird und bei Erfolg verstetigt werden kann.
- Mindestens eine Verdoppelung der veranschlagten Mittel fordert die GEW auch für den Haushaltstitel 70 („Berufliche Fort- und Weiterbildung von pädagogischem Personal“). Die geplanten 3,70 Mio. € in 2017 und 3,80 Mio. € in 2018 sind bereits völlig unzureichend, um die enorm wachsenden Qualifizierungsaufgaben im Zusammenhang mit Integration / Inklusion zu finanzieren. Ein qualifiziertes Seiteneinsteigerprogramm ist damit keinesfalls zu realisieren. Dafür und für die Qualifizierung schulart- und/oder fachfremd eingesetzter Lehrkräfte fordert die GEW einen eigenständigen zweckgebundenen Haushaltstitel, der mit mind. 10 Mio. € jährlich auszustatten ist. Die zusätzlichen Aufwendungen der lehrerbildenden Hochschulen sind darüber hinaus bei der Finanzierung der Hochschulen im Haushalt des SMWK zu veranschlagen.
- Für unzureichend erachtet die GEW auch die im Haushaltstitel 73 („Förderung von Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten“) geplanten Mittel im Umfang von (gegenüber 2016) unverändert 22,40 Mio. € in 2017 und die nur leichte Erhöhung auf 22,90 Mio. € in 2018. Damit kann angesichts der steigenden Schülerzahlen und der weiter wachsenden Integrationsaufgaben das bisherige Niveau von Ganztagsbildungsangeboten nicht aufrecht erhalten, geschweige denn erweitert werden. Deshalb hält die GEW eine Aufstockung dieser Mittel um mindestens 20 % in jedem Haushaltsjahr für unverzichtbar.
- Die GEW begrüßt die Bereitstellung von 15 Mio. € im Einzelplan 08 (Kap. 0804, TG 55) für ein Landesprogramm zur Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit), hält aber darüber hinaus die Bereitstellung eigenständiger ergänzender Mittel im Haushalt des SMK für erforderlich, um die notwendige enge Kooperation zwischen den Schulen und den Trägern der Jugendsozialarbeit zu ermöglichen.