„Menschenrechte achten und Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen beenden“ (Drucksache 6/9601)
Intersexuelle Menschen „entsprechen“ mit der Ausbildung ihrer „primären“ Geschlechtsmerkmale nicht den medizinisch „gängigen“ und „erwarteten“ ausschließlich männlich oder weiblich definierten Erscheinungen. In der Pathologisierung ihres Besonders-Seins wird ihnen oft „volles Menschsein“ verwehrt. Darin besteht die Diskriminierung.
Menschenrechte sind nicht teilbar.
Wer Zeit hat, sollte, könnte, dürfte... diese Anhörung von der Zuschauertribüne verfolgen. ACHTUNG: Der Zutritt zum Landtag ist nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich.