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Anhörung im Sächsischen Landtag

Am Montag, dem 26. Februar 2018, findet ab 10:00 Uhr eine Sachverstädigenanhörung des Sozialausschusses statt.

„Menschenrechte achten und Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen beenden“ (Drucksache 6/9601)

Intersexuelle Menschen „entsprechen“ mit der Ausbildung ihrer „primären“ Geschlechtsmerkmale nicht den medizinisch „gängigen“ und „erwarteten“ ausschließlich männlich oder weiblich definierten Erscheinungen. In der Pathologisierung ihres Besonders-Seins wird ihnen oft „volles Menschsein“ verwehrt. Darin besteht die Diskriminierung.

Menschenrechte sind nicht teilbar.

Wer Zeit hat, sollte, könnte, dürfte... diese Anhörung von der Zuschauertribüne verfolgen. ACHTUNG: Der Zutritt zum Landtag ist nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich.