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Beamt*innen

Amtsangemessene Alimentation: Jetzt Widerspruch einlegen

Nach zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts muss auch in Sachsen die Besoldung angepasst werden. Aktuell laufen dazu noch die Gespräche, weshalb Beamt*innen noch in diesem Jahr einen Widerspruch einlegen sollten.

Bereits im letzten Jahr haben wir unseren verbeamteten Mitgliedern empfohlen, zur Wahrung ihrer möglichen Ansprüche bei einer Änderung der Besoldung aufgrund der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation einen Widerspruch einzulegen. Dies muss immer im aktuell laufenden Kalenderjahr erfolgen. Da die Gespräche zwischen Landesregierung und unserer Spitzengewerkschaft DGB noch andauern und in diesem Jahr auch nicht mehr abgeschlossen werden, muss nun auch für dieses Jahr ein Widerspruch erfolgen.

Der Widerspruch hat zur Folge, dass bei Änderung der Besoldung auch ein Rechtsanspruch auf höhere Besoldung in der Vergangenheit (2020/2021) entstehen kann und dann ggfs. nachgezahlt wird – je nachdem, welche Änderungen vorgenommen werden. Verbeamtete GEW-Mitglieder, die bereits im letzten Jahr einen Widerspruch eingereicht haben, sollten dies erneut für das Jahr 2021 tun. Mitglieder, die bisher nicht widersprochen haben, können dies nun ebenfalls tun. Bitte eins der Kästchen auf dem Formblatt auswählen (das 2. Kästchen ankreuzen, wenn in der Vergangenheit bereits ein Widerspruch eingelegt wurde, sonst das 1. Kästchen).

Formblatt für Widerspruch (PDF)

Weitere Informationen zur amtsangemessenen Alimentation sind auf der Seite des DGB Sachsen zu finden.

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-404
Fax:  0341 4947-406