Daniels Beamten 1x1
A wie Alimentation
Ja, die Beamtinnen und Beamten arbeiten nicht für Geld. Sie werden alimentiert. Wo bei Tarifbeschäftigten der arbeitsrechtliche Grundsatz „Ohne Arbeit, kein Lohn“ greift, und damit die Auszahlung des sauer verdienten Gelds erst am Ende des Monats, werden Beamtinnen und Beamte rein formal am Leben erhalten: Sie bekommen das Geld bereits am Monatsanfang.
Hier gibt es zwar nicht der Höhe nach, sondern den leitenden Prinzipien nach betrachtet, eine Ähnlichkeit zum Sozialrecht. Das Geld kommt zum Monatsbeginn. Warum ist das so? Weil im Beamtenrecht der hergebrachte – Achtung! nicht „althergebrachte“, daran würde man sofort den juristischen Laien entlarven! – Grundsatz des Berufsbeamtentums namens Alimentationsprinzip gilt.
Diese hergebrachten Grundsätze hat uns kein Scherzkeks vor die Treppen und Türen der Schulen und Polizeireviere gelegt, sondern das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht. In Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes heißt es: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“ Und da passt das Bundesverfassungsgericht schon richtig auf, wenn es um die Einhaltung dieser hergebrachten Grundsätze geht.
Da gibt es nämlich eine Menge und eines davon ist das Alimentationsprinzip. Es verpflichtet den Dienstherrn, die Beamtinnen und Beamten und deren Familien lebenslang amtsangemessen zu alimentieren und damit zu besolden. Die Besoldung ist quasi das „Gehalt“ der Beamtinnen und Beamten. Die Höhe richtet sich nach Art der Tätigkeit und der Dauer der Beschäftigung und ist in der Besoldungstabelle abgedruckt. Dazu kommen noch die Familienzuschläge für Verheiratete oder Verpartnerte und Kinder. Für besondere Funktionen gibt es auch noch Zulagen. (Versprochen, ich schreibe auch mal was zu „Z wie Zulagen“.)
Geneigtes Publikum meines ABCs, da müsst ihr jetzt durch und mit mir gemeinsam lesen, denn das Bundesverfassungsgericht formuliert immer so schön (fast zu schön, um wahr zu sein):
„Dieses Zusammenspiel von Hauptberuflichkeitsgrundsatz und Alimentationsprinzip ist vor dem Hintergrund der engen historischen Verknüpfung der Entwicklung des Berufsbeamtentums mit derjenigen des Rechtsstaats zu sehen: War der Beamte ursprünglich allein dem Regenten verpflichtet, wandelte er sich mit dem veränderten Staatsverständnis vom Fürsten- zum Staatsdiener. Seine Aufgabe war und ist es, Verfassung und Gesetz im Interesse der Bürger auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten. Die Übernahme der funktionswesentlichen tradierten Grundstrukturen des Berufsbeamtentums in das Grundgesetz beruht auf einer Funktionsbestimmung des Berufsbeamtentums als Institution, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden soll.
Die institutionelle Einrichtungsgarantie des Art. 33 Abs. 5 GG trägt gleichzeitig der Tatsache Rechnung, dass im demokratischen Staatswesen Herrschaft stets nur auf Zeit vergeben wird und die Verwaltung schon im Hinblick auf die wechselnde politische Ausrichtung der jeweiligen Staatsführung neutral sein muss. Insoweit kann die strikte Bindung an Recht und Gemeinwohl, auf die die historische Ausformung des deutschen Berufsbeamtentums ausgerichtet ist, auch als Funktionsbedingung der Demokratie begriffen werden. Seine Aufgabe kann das Berufsbeamtentum nur erfüllen, wenn es rechtlich und wirtschaftlich gesichert ist. Nur wenn die innere und äußere Unabhängigkeit gewährleistet ist und die Bereitschaft zu Kritik und nötigenfalls Widerspruch nicht das Risiko einer Bedrohung der Lebensgrundlagen des Amtsträgers und seiner Familie in sich birgt, kann realistischerweise erwartet werden, dass ein Beamter auch dann auf rechtsstaatlicher Amtsführung beharrt, wenn sie (partei-) politisch unerwünscht sein sollte.“
Insgesamt eine schwierige Materie. Wie hoch muss die Besoldung sein, damit sie dem Alimentationsprinzip entspricht? Sind alle Gesetze und Verordnungen richtig angewandt worden? Gut, wenn man als Beamtin oder Beamter Mitglied in der GEW ist: Hier gibt es Rechtsberatung und Rechtsschutz auch in den komplizierten Fragen des Besoldungsrechts.
04229 Leipzig