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Studiengebühren

Allgemeine Studiengebühren sind in Sachsen durch das Hochschulfreiheitsgesetz ausgeschlossen.

Studiengebühren sind für die GEW eine Form der Privatisierung von Ausbildungskosten. Bildung muß aber ein öffentliches Gut bleiben, zu dem alle Menschen Zugang haben, und darf nicht zur Ware werden. Deshalb wenden wir uns gegen den Versuch, das BAföG abzuschaffen und durch ein System der Studienfinanzierung zu ersetzen, das stillschweigend Studiengebühren für normal erklärt und zwar den Söhnen und Töchtern wohlhabender Eltern weitere Vorteile bringt, allen anderen jedoch zusätzliche finanzielle Belastungen aufbürdet. Die GEW unterstützt daher bundesweit die Aktionen der Studierenden gegen Studiengebühren.

Die Sächsische Hochschulgebührenordnung sieht seit dem Wintersemester 1997/98 Gebühren für weiterbildendes Studium, Fernstudium sowie Zweitstudium nach Überschreiten der Regelstudienzeit vor.

Die GEW Sachsen bekräftigte mehrmals die Ablehnung von Studiengebühren, so z.B. bereits in einem Beschluß des Gewerkschaftstages der GEW Sachsen 2004 und wiederholt im Kontext der Diskussionen rund um das Landeshochschulgesetz.