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Richtlinien für den Rechtsschutz

Wofür erhält man Rechtsschutz?
Rechtsschutz erhält man für alle berufs- und ausbildungsbezogene, sozial-, renten- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten.
Das sind beispielsweise:
  • bei Angestellten: Auseinandersetzungen über Lohnzahlungen, Arbeitszeit und -bedingungen, Eingruppierung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Abmahnungen oder Zeugnisfragen, Beurteilung

  • bei Arbeitslosen: Auseinandersetzungen wegen Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Umschulungen

  • bei Rentnern oder Beamten im Ruhestand: Auseinandersetzungen über Renten- oder Versorgungsansprüche und Beihilfeangelegenheiten

  • bei Auszubildenden, Studierenden und Referendaren: Auseinandersetzungen, die ihre Ausbildung betreffen, z. B. Prüfungen, Anerkennung von Ausbildungsleistungen oder Ausbildungsförderung

  • bei Beamten: Auseinandersetzungen über Beförderung, Besoldung, Beihilfe, Beurteilung und Disziplinarmaßnahmen
Ferner wird Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen gewährt, wenn der Anlass im Berufsbereich liegt, wie z.B. beim Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht.
(Näheres siehe auch Rechtsschutzrichtlinien)

Richtlinien für den Rechtsschutz als pdf-Datei zum Download
letzte Aktualisierung: 8.02.2006 16:49 Uhr
 
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