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Richtlinien für den Rechtsschutz |
Wofür erhält man Rechtsschutz?
Rechtsschutz erhält man für alle berufs- und ausbildungsbezogene, sozial-, renten- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten.
Das sind beispielsweise:
- bei Angestellten: Auseinandersetzungen über Lohnzahlungen, Arbeitszeit und -bedingungen, Eingruppierung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Abmahnungen oder Zeugnisfragen, Beurteilung
- bei Arbeitslosen: Auseinandersetzungen wegen Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Umschulungen
- bei Rentnern oder Beamten im Ruhestand: Auseinandersetzungen über Renten- oder Versorgungsansprüche und Beihilfeangelegenheiten
- bei Auszubildenden, Studierenden und Referendaren: Auseinandersetzungen, die ihre Ausbildung betreffen, z. B. Prüfungen, Anerkennung von Ausbildungsleistungen oder Ausbildungsförderung
- bei Beamten: Auseinandersetzungen über Beförderung, Besoldung, Beihilfe, Beurteilung und Disziplinarmaßnahmen
Ferner wird Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen gewährt, wenn der Anlass im Berufsbereich liegt, wie z.B. beim Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht.
(Näheres siehe auch Rechtsschutzrichtlinien)
Richtlinien für den Rechtsschutz als pdf-Datei zum Download |
| letzte Aktualisierung: 8.02.2006 16:49 Uhr |
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