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Rechtsschutz |
eine für Mitglieder der GEW wichtige Leistung
Wer erhält Rechtsschutz?
Alle GEW-Mitglieder,unabhängig davon, ob sie Auszubildende, StudentInnen, RentnerInnen, Angestellte oder Beamte, Lehrkräfte, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder bei Trägern der Weiterbildung oder im Auslandsdienst oder ob sie arbeitslos sind.
Ab wann erhalten GEW-Mitglieder Rechtsschutz
Rechtsschutz erhält man ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft,es besteht also keine Wartezeit, wie z. B. bei privaten Rechtsschutzversicherungen und anderen Gewerkschaften.
Wofür erhält man Rechtsschutz?
Rechtsschutz erhält man für alle berufs- und ausbildungsbezogene, sozial-, renten- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten.Das sind beispielsweise:- bei Angestellten: Auseinandersetzungen über Lohnzahlungen, Arbeitszeit und -bedingungen, Eingruppierung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Abmahnungen oder Zeugnisfragen, Beurteilung
- bei Arbeitslosen: Auseinandersetzungen wegen Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Umschulungen
- bei Rentnern oder Beamten im Ruhestand: Auseinandersetzungen über Renten- oder Versorgungsansprüche und Beihilfeangelegenheiten
- bei Auszubildenden, Studierenden und Referendaren: Auseinandersetzungen, die ihre Ausbildung betreffen, z. B. Prüfungen, Anerkennung von Ausbildungsleistungen oder Ausbildungsförderung
- bei Beamten: Auseinandersetzungen über Beförderung, Besoldung, Beihilfe, Beurteilung und Disziplinarmaßnahmen
Ferner wird Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen gewährt, wenn der Anlass im Berufsbereich liegt, wie z.B. beim Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht. (Näheres siehe auch Rechtsschutzrichtlinien)
Was beinhaltet der GEW-Rechtsschutz?
- kostenlose Rechtsberatung
- kostenlose außergerichtliche Vertretung
- kostenlose Prozessvertretung vor Gericht
- Erstattung aller Gerichtskosten
Wie erhält man Rechtsschutz?
Der erste Weg sollte immer zum zuständigen regionalen Rechtsschutzzentrum oder in die Geschäftsstelle des jeweiligen Kreis- oder Bezirksverbandes zum Kreis- bzw. Bezirksrechtsschützer, die es in jedem Kreis- und Bezirksverband gibt, sein. Hier erhält jedes Mitglied Antwort auf seine Fragen bzw. mit ihm werden alle weiteren notwendigen Schritte besprochen. Für den Fall, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen, ist nach vorheriger Beratung im regionalen Rechtsschutzzentrum, Kreis- oder Bezirksverband ein Rechtsschutzantrag bei der Landesrechtsschutzstelle zu stellen. Diesem müssen eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts und Kopien von den Sachverhalt betreffenden Unterlagen und Kopien aller Arbeitsverträge beigefügt werden.
Richtlinien für den Rechtsschutz
Die nachfolgenden Links können nur geöffnet werden, wenn Sie als Mitglied angemeldet sind.
Team Rechtsschutz
Zu den Rechtsschutzzentren der Bezirke
Veröffentlichungen der Landesrechtsschutzstelle in der Mitgliederzeitung E & W Sachsen
Gesetze und Verordnungen |
| letzte Aktualisierung: 28.09.2007 10:49 Uhr |
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