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Pressemitteilung 14/2005 |
vom 22. Juni 2005
Bildungsgewerkschaft GEW fordert Nachbesserungen am sächsischen Kita-Gesetzentwurf
Der am 22. 06.05 von der Regierungskoalition in den Landtag eingebrachte Entwurf für ein novelliertes Kita–Gesetz wird nach Auffassung der GEW-Sachsen den erhöhten Anforderungen an die Bildungs- und Erziehungsarbeit von Erzieher/innen nicht gerecht.
Dazu der stellv. Landesvorsitzende Lutz Stephan: “Wir begrüßen die Festschreibung des künftigen Sächsischen Bildungsplanes als verbindliche Arbeitsgrundlage für alle Krippen und Kindergärten in Sachsen. Viele Erzieher/innen äußerten ihre Bereitschaft, sich diesen hohen Ansprüchen zu stellen, aber sie erwarten auch zu Recht, dass der Gesetzgeber dazu die notwendigen Rahmenbedingungen spürbar verbessert.“
Mit großer Enttäuschung musste die GEW feststellen, dass insbesondere eine verbindliche Regelung zur gruppenfreien Verfügungszeit im Gesetzentwurf fehlt. Dabei setzt die Umsetzung des Bildungsplans nicht nur ein hohes Maß an Vor- und Nachbereitungszeit für differenzierte Bildungsangebote der Erzieher/innen voraus, auch Teamgespräche, Bildungsdokumentationen, Elternarbeit und die Kooperation mit der Grundschule erfordern ausreichende betreuungsfreie Arbeitszeiten. Die Ausstattung der Einrichtungen mit mehr Personal, bereits angekündigte Verbesserungen der Erzieherinnenausbildung oder Ausführungen zur Ausgestaltung des Schulvorbereitungsjahres werden im vorliegenden Gesetzentwurf nicht erwähnt.
Als großen Mangel kritisiert die GEW die fehlenden Standards für Fachberatung sowie Fort- und Weiterbildung der Erzieher/innen. Die Implementierung des Bildungsplans macht nicht nur zusätzliche Fortbildungsangebote und den Ausbau qualifizierter Fachberatung für Erzieher/innen erforderlich, es sind auch Freistellungsansprüche und Kostenübernahmen durch freie und öffentliche Träger verbindlich zu regeln.
Die GEW-Sachsen fordert die Erweiterung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kita ohne Einschränkung der Betreuungszeiten nach kommunaler Kassenlage. „Kindertagesstätten sind Bildungsstätten. Deshalb müssen sie allen Kindern ohne zeitliche Einschränkungen offen stehen. Zugangsbeschränkungen, wie sie noch immer in zahlreichen Kommunen und Landkreisen Sachsens gegenüber Kindern arbeitsloser Eltern praktiziert werden, sind völlig unvereinbar mit Bildungsauftrag und Bildungsplan“, so Lutz Stephan.
Mit aller Entschiedenheit lehnt die GEW den weiteren Ausbau der Tagespflege zu Lasten von Krippenplätzen ab und fordert durch eine differenzierte Landespauschale einem „Wettbewerb der billigsten Anbieter“ entgegen zu wirken.
Die GEW warnt außerdem vor der geplanten Streichung der Ausstattungsstandards und verknüpft damit die Forderung nach einer jährlichen Landespauschale für Modernisierung und Neubau von Kindertagesstätten. |
| letzte Aktualisierung: 27.01.2006 12:07 Uhr |
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