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Pressemitteilung 03-2006

vom 09. Mai 2006


Bildungsgewerkschaft GEW ktitisiert Umgang mit religiöser Wertevermittlung im Sächsischen Kita-Bildungsplan

Unter dem Titel „Religiöse Grunderfahrung und Wertevermittlung“ wurde in den Sächsischen Kita-Bildungsplan völlig unerwartet und unabgestimmt ein leidenschaftliches Plädoyer für die stärkere Vermittlung christlicher Werte und das Recht auf religiöse Bildung in allen Kindertagesstätten Sachsens aufgenommen.

Dazu der stellv. Landesvorsitzende Lutz Stephan: “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind in unserem Land unverletzlich. Pluralität und Gleichbehandlung von Religionen und nicht religionsgebundenen Weltanschauungen sind somit zu gewährleisten. Wenn nach Artikel 7 unseres Grundgesetzes kein Lehrer gegen seinen Willen verpflichtet werden darf, Religionsunterricht zu erteilen, werden auch sächsische Erzieherinnen in unseren Kita-Bildungseinrichtungen nicht zu religiöser Wertevermittlung zu verpflichten sein.“

Rechte von Eltern, Kindern und auch Trägern der Kindertagesstätten können nach Auffassung der GEW-Sachsen nicht auf Aspekte religiöser Lebensdimensionen verkürzt werden. Kirchen haben kein Monopol auf Werteerziehung, sondern sollten sich wieder mehr als Mittler und Partner einbringen. Erfahrungen und Bildungsangebote konfessioneller Kindertageseinrichtungen bleiben für die soziale Bildung und Wertevermittlung bedeutsam und werden von jenen Eltern und Kindern nachgefragt, die dies wünschen. Werteverfall und unterstellter „religiöser Analphabetismus aus DDR-Zeiten“ sind keine Begründung für religiöse Bildung als integraler Bestandteil der Bildungsprozesse in Einrichtungen anderer freier oder öffentlicher Träger.

„Wir achten den Glauben und die Auffassung religiöser Menschen ebenso, wie die fachlichen Kompetenzen vieler konfessioneller Kindertageseinrichtungen. Werte wie Gerechtigkeit, Treue oder Hilfsbereitschaft sollten im Gegensatz zu DDR-Zeiten unter der Vielfalt pädagogischer und weltanschaulicher Ansätze betrachtet werden. Möglichkeiten für Meditation, Besinnung oder Stille gibt es nicht nur im Bereich religiöser Handlungskompetenz. Bildung in Geschichte, Architektur, Malerei, Theater, Literatur oder Umwelt ist kein Privileg christlich-kultureller Kompetenzen. Wenn Vertreter der Landeskirche ein „kulturell-religiöses ABC“ anbieten wollen, ist das hilfreich und vernünftig. Wenn über das Instrument Bildungsplan christlicher Glaube aufgezwungen werden soll, hat eine Ministerin nicht nur ihre eigenen Worte, sondern auch Grundrechte unserer Kinder und Bürger missachtet“ so Lutz Stephan.


Nachfragen möglich unter: 0151 12634115 (Herr Stephan)
letzte Aktualisierung: 12.05.2006 9:32 Uhr
 
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