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Pressemitteilung 01-2007 |
vom 26. Januar 2007
GEW Sachsen kritisiert Reformpläne der Staatsregierung im Bereich Jugendhilfe
Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (SächsVwNG) schreibt eine künftige Integration des Landesjugendamtes im Kommunalen Sozialverband (KSV) fest. Damit würde der Kommunale Sozialverband auch Aufgaben erhalten, die keine Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung sind.
Dazu Lutz Stephan, stv. Landesvorsitzender der GEW Sachsen:
„Die Bewältigung kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben befindet sich seit längerer Zeit im Widerspruch zur Umsetzung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Bedenklich erscheint dabei, dass mancherorts selbst die Umsetzung von Pflichtaufgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach kommunaler Haushaltslage definiert wird. Mit der vorgesehenen Neuordnung der Sächsischen Verwaltung, wie auch mit der neuen Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses, wird dieser Zustand wohl eher sanktioniert als verändert werden.“
Eine dringend erforderliche Verbesserung von Rahmenbedingungen für die Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten und die Abschaffung jeglicher Zugangskriterien, so wie sie von der GEW Sachsen und auch vom Landesjugendamt gefordert wurden, scheiterte bisher immer wieder am Veto von Vertreten der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Bedenken hat die GEW Sachsen auch hinsichtlich einer erfolgreichen Installation sozialer Frühwarnsysteme. Völlig unverständlich sei aus Sicht der GEW Sachsen, dass zahlreiche stationäre und teilstationäre Angebote der Erziehungshilfe in letzter Zeit unterbelegt oder geschlossen wurden, während Überforderungen im Bereich ambulanter Hilfen oder auch Pflegefamilien immer deutlicher würden. Jedem müsse klar werden, um was es in manchen Kommunen eigentlich geht – um die Einsparung von Geldern in kommunalen Haushalten auf Kosten jener Kinder, die keine Lobby haben.
„Projekte zur Ausgestaltung von Frühwarnsystemen sind dann sinnvoll, wenn interdisziplinäre Definitionen zur Risikoabschätzung von Vernachlässigung und Misshandlung nicht nur zu einer vernetzten gemeinsamen Sprache führen, sondern vor allem eine vernetzte, nachhaltige und geeignete Hilfe bewirken. Die sächsische Verwaltung hat hierbei auf Landesebene eine Verantwortung zur Mitgestaltung, zur Kontrolle und zur Fachaufsicht, die der Gesetzesentwurf völlig unzureichend beschreibt. Frühwarnsysteme nützen keinem Kind, wenn die „Rettung“ mangels finanzieller Mittel unzureichend stattfindet, „Rettungsboote“ schon vor dem Einsatz „versenkt“ wurden und sächsische Landesbehörden dieses wohl künftig nicht einmal mehr bemerken werden.“, so Lutz Stephan.
Nachfragen möglich unter: 0151 12634115 (Herr Stephan) |
| letzte Aktualisierung: 29.01.2007 10:34 Uhr |
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