"Vertrauen ist gut – Betriebsrat ist besser"
Im Zeitraum vom 01. März 2010 bis zum 31. Mai 2010 finden turnusmäßig
die Betriebsratswahlen statt.
Brauchen wir überhaupt einen Betriebsrat?
JA, unbedingt und zwingend, damit Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, z. B. im Rahmen von Beschäftigungssicherung, Arbeitszeitgestaltung, Entgelt/Eingruppierung, Qualifizierungsmöglichkeiten für alle, Kündigungs- sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgesetzt werden können. Meist ist nur ein Betriebsrat dem Arbeitgeber gegenüber in der Lage, von ihm geplante Maßnahmen im Interesse der Beschäftigten zu beeinflussen, zu verhindern (z. B. willkürliche Umsetzungen) bzw. Maßnahmen herbeizuführen, zu erzwingen.
Unbedingt zu beachten ist, dass eine Neuwahl von Betriebsräten spätestens am Tage des Ablaufes der regulären Amtszeit erfolgen muss, da sonst eine betriebsratslose Zeit eintritt. Das bedeutet: Der „alte“ Betriebsrat muss den Wahlvorstand spätestens an dem Tag bestellen, der um zehn Wochen zurückgerechnet dem Tag entspricht, an dem seine Amtszeit abläuft. Um diese Wahlen zeit- und kostengünstig zu planen bzw. durchzuführen, empfehlen wir auf der Grundlage des § 14a Abs. 5 zu prüfen, ob das vereinfachte Wahlverfahren anwendbar ist.
Selbstverständlich werden wir euch wie bisher jede uns mögliche Unterstützung und Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen geben, einschließlich der Bereitstellung von entsprechenden Materialien und bei Bedarf auch an Betriebsversammlungen teilnehmen.
Wendet euch bitte an die verantwortlichen Mitarbeiterinnen in den Bezirksbüros:
GEW-BV Leipzig:
Christine Birkner
Nonnenstr. 58, 04229 Leipzig
Tel.: (0341) 49 47 470,
Fax: (0341) 49 47 471
E-Mail: GEW-BV-Leipzig@t-online.de
GEW-BV Chemnitz:
Karin Matz
Jägerstr. 5 – 7, 09111 Chemnitz
Tel.: (0371) 4 02 25 11,
Fax: (0341) 4 02 25 14
E-Mail: GEW-BV-Chemnitz@t-online.de
GEW-BV Dresden
Wera Lindner
Cottaer Str. 4, 01159 Dresden
Tel.:(0351) 43 85 90,
Fax: (0351) 4 38 59 11
E-Mail: GEW-BV-Dresden@t-online.de |