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Jugendhilfe / Sozialarbeit

 
 

Unsere Forderungen für den Bereich Kindertagesstätten




Alle Kinder haben einen uneinschränkbaren gesetzlichen Anspruch auf ganztägige, kostenfreie Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Zur Gewährleistung einer qualifizierten, professionellen Bildungs- und Erziehungsarbeit auch für Kinder unter drei Jahren ist der Ausbau von Krippenplätzen entsprechend des KiföG zu fördern.

Aufgrund der gestiegenen Aufgaben und Anforderungen muss die leistungsgerechte Eingruppierung der Pädagogen mit den Tarifparteien vereinbart werden. Mittels gesetzlicher Vorgaben ist sicher zu stellen, dass auch im Bereich freier und privater Träger die Fachkrafteingruppierungen den mit öffentlichen Trägern vereinbarten Tarifgrundsätzen entsprechen.

Für den Doppelhaushalt 2011/12 ist eine Betreuungsrelation gemäß § 12 SächsKitaG von 1: 5 in Krippen,
1: 10 in Kindergärten und 1:16 in Horten sicherzustellen. Für die weitere Entwicklung des Personalschlüssels in den sächsischen Kindertageseinrichtungen sind perspektivisch die europäischen Qualitätsmaßstäbe zur Absicherung gelingender Bindungs- und Bildungsprozesse von Kindern in den Blick zu nehmen. Die GEW fordert, dazu den Personalschlüssel unter Berücksichtigung der Fehlzeiten von pädagogischen Fachkräften und der außerhalb der Arbeit in den Gruppen zu erbringenden Tätigkeiten in der Krippe auf 1:4, im Kindergarten auf 1:8 und im Hort auf 1:10 abzusenken.

Für die pädagogischen Fachkräfte sind 5 Wochenstunden gruppenfreie Verfügungszeit pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) gesetzlich festzuschreiben.

Den Leiter/innen ist zur Bewältigung der stetig steigenden Anforderungen ausreichende Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Für Leiter/innen kleiner Einrichtungen sind mindestens 50 %, für Leiter/innen größerer Einrichtungen 100 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit als Freistellung für Leitungstätigkeit zu gewährleisten. Dabei sind Fehlzeiten durch Urlaub, Krankheit, Weiterbildung und ganztägige Dienstbefreiungen zu berücksichtigen.

Die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte ist durch bindende Regelungen zur Freistellung und Finanzierung gesetzlich zu regeln. Die von den Arbeitgebern geforderte Fort- und Weiterbildung ist für die pädagogischen Fachkräfte kostenfrei auszurichten.

Die Fachberatung ist qualifiziert auszubauen und entsprechend der Empfehlung des Landesjugendamtes mit einem Schlüssel von einem/einer Fachberater/in für 25 Einrichtungen gesetzlich festzulegen.

Die Deckung des in den nächsten Jahren nachweislichen Bedarfs an pädagogischen Fachkräften ist durch eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten zu sichern. Perspektivisch ist die Ausbildung auf Hochschulniveau anzustreben. Für langjährig tätige Fachkräfte sind Anpassungs- und Gleichstellungsregelungen analog zu den an Hochschulen Ausgebildeten zu vereinbaren.

Zur Sicherung verbindlicher Ausstattungskriterien in den Einrichtungen ist die Wiedereinführung verbindlicher Richtlinien für die räumliche Ausstattung erforderlich. Für langfristige Verbesserungen im Gesundheitsschutz für die pädagogischen Fachkräfte sind Maßnahmen und Regelungen verbindlich festzulegen.

Die Landespauschale für die Kindertageseinrichtungen ist regelmäßig zu dynamisieren. Dabei ist zu beachten, dass die Dynamisierung nicht zu Lasten von Haushaltstiteln erfolgt, die für die Qualitätsentwicklung und für Investitionen in Bildungsarbeit vorgesehen sind.

Im Interesse der sozialen Veränderungen ist bei den pädagogischen Fachkräften der Anteil männlicher Fachkräfte und von Fachkräften mit Migrationshintergrund zu fördern.

Wir unterstützen die Forderungen der Tagespflegepersonen nach Verbesserung ihrer materiellen und versicherungsrechtlichen Arbeitsbedingungen und nach Sicherung einer landesweit einheitlichen leistungsgerechten Bezahlung.

Referat Jugendhilfe/Sozialarbeit




Unsere Forderungen für den Bereich Jugendhilfe - Hilfen zur Erziehung




Die GEW fordert die Landesregierung unter dem Aspekt zunehmender Fälle von Verwahrlosung und Misshandlung von sächsischen Kindern und Jugendlichen nachdrücklich auf, eine unverkürzte Fortsetzung lebensweltorientierter Konzepte im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu gewährleisten .

Die jeweils eigenständigen Hilfeformen einschließlich ihrer differenzierten pädagogischen Profile sind gegen sachfremde Einsparungswünsche stärker zu schützen, der Gestaltungsauftrag der Jugendhilfe ist hervorzuheben. Projekte zur Ausgestaltung von Frühwarnsystemen sind konsequent auf interdisziplinär vernetzte, nachhaltige und geeignete Hilfen zu richten. Eine Verringerung der Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie zugunsten ambulanter Hilfen aus Kostengründen sowie die damit verbundenen Gefahren gesetzwidriger Verweigerungen von notwendigen und geeigneten Hilfen sind auszuschließen.

In der Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sind anerkannte Modelle effektiver und partnerschaftlicher Kommunikation zu fördern und öffentlich stärker darzustellen. Die teilweise abhängige Stellung von Einrichtungsträgern gegenüber dem öffentlichen Träger Jugendhilfe, der zugleich Entgelte verhandelt und die Belegung steuert, ist mit dem Ziel zu verändern, vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit gleich-berechtigt zu ermöglichen.

Sowohl für freie als auch für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe wird eine erhöhte Fachlichkeit gefordert. Der Bedarf an zeitlicher Entlastung, Fortbildung, Teamberatung und Supervision ist den gewachsenen Ansprüchen an professionelle Tätigkeit anzugleichen. Leistungsdokumentationen und Berichterstattungen sind unter konsequenter Beachtung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der zu betreuenden Kinder, Jugendlichen und Familien auf ein fachlich erforderliches Maß zu beschränken und im Rahmen von Kostensatzverhandlungen zu vereinbaren.

Beratungs- und Erziehungsaufträge anderer Institutionen sollten noch deutlicher auf die Zusammenarbeit und sinnvolle Arbeitsteilung mit der Jugendhilfe ausgerichtet werden.

Der Einsatz und die Qualifikation von Fachkräften erfordern eine Modifizierung der staatlichen Richtlinien sowie eine stärkere landesrechtliche Kontrolle von Vereinbarungen, die in der örtlichen Zuständigkeit von Trägern der Jugendhilfe gemäß
§ 78 e SGB VIII abgeschlossen werden. Wir fordern eine Gewährleistung stabiler Tarif- und Rahmenbedingungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung durch Leistungs- und Entgeltvereinbarungen auf dem Niveau des TvÖD, eine dementsprechende Ausgestaltung von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und eine angemessene Novellierung der Verfahrensweisen zur Erteilung/Versagung einer Erlaubnis zum Betrieb von Einrichtungen der Erziehungshilfe.

Die GEW Sachsen fordert eine Angleichung der unterschiedlichen Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung in den Stadt- und Landkreisen Sachsens. Zusätzliche, nicht mit den Kostensätzen abgegoltene Leistungen (z. B. Mittel für persönliche Bekleidung, medizinische Hilfen, besondere Lernmittel und -hilfen, Ausstattung zu Anlässen, Unterstützung von Ferienfahrten, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke u. ä.) sind mit dem Ziel anzugleichen, niveauvolle Standards zu fördern und ungerechtfertigte Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen auszuschließen.

Städte und Landkreise, die Einsparungen in diesem Bereich bereits beschlossen haben, sind durch die Landesregierung nachdrücklich zur Korrektur dieser Entscheidungen aufzufordern.

Referat Jugendhilfe/Sozialarbeit




"Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber durch einen Trägerschaftswechsel für eine sozialpädagogische Einrichtung"




In der Juni-Ausgabe unserer Mitgliederzeitung wurde eine ausführliche Information zu diesem Thema von der Juristin unserer Landesrechtsschutzstelle veröffentlicht.
Dieses Material  stellen wir hier als Download zur Verfügung.  (80 KB)




Kita-Weiterentwicklungsgesetz



Anhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages 2007
GEW-Sachsen fordert vor dem Sozialausschuss des Sächsischen Landtages am 23.05.2007 den uneingeschränkten Rechtsanspruch auf den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie deutlich verbesserte Rahmen- und Arbeitsbedingungen für alle pädagogischen Fachkräfte





"Heim ins Nichts" (?)


.... das war wohl eine der traurigsten Schlagzeilen der „DIE ZEIT“ im Jahr 2007. Autor Christoph Seils beschäftigte sich mit einer internen Dienstanweisung des Jugendamtes der Stadt Halle, die „die Rück-führung aller Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus der Heimerziehung zum 30.09.2007“ verfügte. Im Klartext: Die Stadt Halle wollte ihre Kinder- und Jugendheime schließen und 314 Heimkin-der in ihre Familien zurückschicken. Jugendamtschef Lothar Rochau rechnete in einer Tabelle seinen Mitarbeitern die Auswirkungen vor: Würden neunzig Prozent der Kinder in ihre Familien zurückge-schickt, könnte die Stadt in zweieinhalb Monaten 2,2 Millionen Euro sparen. Für diese Rückführung gab es auch einen Zeitplan: eine Frist von 4 Wochen! Sparziel dieses Beitrages zur „sozialräumlichen Um-gestaltung der Jugendhilfe“: 4 Millionen Euro.
„Skandalös“, „eine völlig absurde Anweisung“, „Missachtung von Sorgerechtsentscheidungen“, „Verstoß gegen Schutzauftrag des Staates gem. Artikel 6 des Grundgesetzes“ – eine nur kleine Auswahl von Meinungen zu dieser Richtlinie aus dem Kreise renommierter Familienrechtler. Interne Meinungen von ASD-Mitarbeitern gehen noch weiter: die Öffentlichkeit verlange nach Fällen wie dem Tod des zweijäh-rigen Kevin schnelle Entscheidungen der Ämter, um gefährdete Kinder zu schützen – die Umsetzung der Richtlinie gefährde das Kindeswohl zumindest in jenen Fällen, die unter fachkompetenter Mitwirkung des ASD zur Entscheidung für stationäre Erziehungshilfe, einer der Pflichtaufgaben des SGB VIII, ge-führt haben.....
Eine ganz andere Auffassung hat Herr Klaus Roth von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft START: Halle sei mit einer solchen Entscheidung ein „Trendsetter“ und er verspräche sich „20 Prozent Einsparung ohne Qualitätsverlust“. Herr Roth weiß wovon er spricht: als Geschäftsführer der Jugend-werkstatt „Frohe Zukunft“ ist er überwiegend in der Präventionsarbeit von Halle tätig - eigene Interessen und Interessenkonflikte bestreitet er natürlich.
Da werden wohl auch Stadtkämmerer in Sachsen hellhörig, denn ein Heimplatz kostet auch hierzulande bis zu 40.000 Euro im Jahr. Nicht nur in Sachsen-Anhalt versuchen Kommunen derzeit Kosten zu drü-cken, Dumping - Tarife durchzusetzen, Heimplätze abzubauen und die Jugendhilfe „neu“ zu organisie-ren – „Initiativen“ dieser Art sind auch in sächsischen Städten und Gemeinden zu verzeichnen, ge-schlossene Kinderheime und Tagesgruppen zeugen von diesem traurigen Weg.
Kein Kind und kein Jugendlicher möchte normalerweise in einem (auch noch so schönem) Heim auf-wachsen und auch Gewerkschaften wären glücklich, wenn ein Staat Hilfen dieser Art gar nicht erst be-nötigen würde.
Die Realität sieht jedoch anders aus: ca. 2,6 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland auf Sozialhilfe- bzw. Hartz-IV-Niveau (in Leipzig jedes 3. Kind!), weitere 2,5 Millionen sind davon unmittelbar bedroht. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit reichen bekanntlich nicht einmal für eine gesunde Ernährung aus. Tausende von Kindern werden jährlich misshandelt, missbraucht, vernachlässigt – fast jeden 2. Tag stirbt ein Kind in Deutschland an den Folgen diesbezüglicher Straftaten, jeden Tag müssen im Schnitt 70 Kinder und Jugendliche in Deutschland in Obhut der Jugendämter genommen werden - zudem sind die vielfach fehlenden Bildungschancen ein Problem, das „Armutskarrieren“ für die Zukunft vorprogrammiert. Die verantwortlichen Politiker müssten sich für diese Zustände in unserem Land in Grund und Boden schämen – doch statt einer von der GEW geforderten Anhebung der Regelsätze für Kinder auf mindestens 500 Euro erfolgte 2007 lediglich eine Anhebung der eigenen Diäten im Bundes-tag.

Die Installierung von geeigneten Hilfen für das Familiensystem und die Sicherung des Kindeswohles ist dringlicher denn je und im beschriebenen Rahmen des SGB VIII mit höchstmöglicher Kompetenz und Verantwortlichkeit umzusetzen. Viele Träger bieten ein Netzwerk von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen an und haben zur Gewährleistung ihrer Gemeinnützigkeit nachzuweisen, dass jede Einnahme auch für soziale Aufgaben vollständig aufgewendet wird. Eine Gegenüberstellung von Hilfen aus Kostengründen ist dabei ebenso unprofessionell wie perspektivisch unwirtschaftlich. Der Begriff „Ambulantisierung“ in der Pseudosprache der Jugendhilfe kennzeichnet ein Problem des öffentlichen Trägers, das dem Gestaltungsauftrag gemeinütziger Träger entgegensteht, das stationäre Angebote auf „Feuerwehrleistungen“ degradieren und hochwertige ambulante Angebote erheblich überfordern kann.

Die von manchen Politikern vorgetragene Argumentation „es sei menschlicher, wenn Kinder in ihren Familien aufwachsen“ zeigt am Beispiel Halle, wie unmenschlich und zynisch Argumente dieser Art für Betroffene wirken können. Die Oberbürgermeisterin von Halle, Frau Szabados meinte -Heimbetreuung sei nun mal ein „knallhartes Geschäft“- die Frage sei, wo das Kindeswohl bleibt...
Wer jemals in einer Nacht am Bett eines missbrauchten oder misshandelten Kindes gesessen hat, weiß im Gegensatz zu solchen Auffassungen wovon die Rede ist – was für wen wirklich „knallhart“ ist – ein Geschäft gibt es in diesen Nächten nicht, höchstens den durch Einsparungswünsche verordneten Weg vom letzen Heim in ein Nichts....

Die GEW Sachsen nimmt nicht hin, dass Staatsaufgaben diesen Ranges allein den Zuständigkeiten der Kommunen überlassen werden, die in der Regel das finanziell schwächste Glied in der föderalen Struk-tur des Staates sind. Und wir lassen auch nicht zu, dass Landtagsabgeordnete jenseits von Modellpro-jekten stereotyp auf kommunale Verantwortlichkeiten verweisen – Kinder ohne Lobby sind nicht das neue Sparpotenzial für kommunale Haushaltskonsolidierungen, sondern nach unserer Auffassung „Chefsache“ im Rahmen der Ausgestaltung von Frühwarnsystemen auf Landesebene.
Auf der Webseite der GEW Sachsen haben wir unser Konzept zu den Forderungen der GEW Sachsen an die Landesregierung für die Sicherung der notwendigen Rahmenbedingungen im Leistungsspektrum Hilfen zur Erziehung veröffentlicht (www.gew-sachsen.de).


Lutz Stephan, stellv. Landesvorsitzender,
Bereich Jugendhilfe/Sozialarbeit
letzte Aktualisierung: 15.01.2010 13:05 Uhr
 
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