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Schulpolitische Positionen

Beschluss des Gewerkschaftstages 2004 der GEW Sachsen zur Schulpolitik

(Auszüge)



Die GEW Sachsen erkennt an, dass auch in Sachsen in den letzten Jahren erste kleine Schritte in Richtung der von ihr gestellten Forderungen gegangen wurden. Gleichwohl sieht sie keine ihrer Forderungen wirklich erfüllt, wohl aber deren Bedeutung durch die internationale Entwicklung nachdrücklich unterstrichen.

In ihrer Arbeit konzentriert sich die GEW Sachsen dabei bis zum nächsten Gewerkschaftstag auf folgende Schwerpunkte:

Weiterentwicklung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen bei gleichzeitig gesicherten Rahmenbedingungen:



  • Für die effiziente und ergebnisorientierte Gestaltung der Bildungsprozesse brauchen die Schulen auf Grund der Verschiedenartigkeit der Schülerinnen und Schüler und der konkreten Lernbedingungen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und somit Selbständigkeit.

  • Eigenverantwortung ist aber nur dann wirklich gegeben, wenn die Schulen auch verlässlich auf Ressourcen, insbesondere Personal, und Unterstützungssysteme zugreifen können. Der Behördenstatus der Schulen muss überwunden werden.

  • Die Übertragung der Verantwortung für die Bildungsprozesse auf die Schulen darf nicht dazu führen, dass Schulen mit ihren Problemen allein gelassen werden oder dass ein ökonomischer Wettbewerb zwischen den Schulen entbrennt. Vielmehr muss gesichert werden, dass Schulen die Unterstützung und zusätzlichen Ressourcen bekommen, die sie auf Grund besonderer Bedingungen benötigen.

Pädagogisch verantwortliche Einführung und Verwendung von Bildungsstandards:



  • Bildungsstandards sind ein entscheidendes Mittel, die Schulen von einengenden staatlichen Vorgaben zu befreien und ihnen die Verantwortung für die Bildungsprozesse in die Hände zu geben. Nur wenn die Schulen einen klaren Bildungsauftrag haben, der sich an den zu erwerbenden Kompetenzen und Qualifikationen der Schülerinnen und Schüler orientiert, können sie auch eigenverantwortlich und ergebnisorientiert arbeiten.
    [li] Bildungsstandards müssen deshalb für verschiedene Niveaustufen klar und deutlich beschreiben, welche Kompetenzen und Qualifikationen die jungen Menschen mit Verlassen der Schule mindestens und möglichst erreicht haben sollen. Lehrpläne müssen, solange sie staatlich vorgegeben werden, diese Orientierung umsetzen und dürfen nicht neben den Standards stehen.
    [li] Bildungsstandards nur als Voraussetzung zentraler Tests einzuführen, geht in die falsche Richtung und wird von uns abgelehnt. Damit wird weder die Qualität der Bildung verbessert noch die Eigenständigkeit der Schulen erhöht, sondern lediglich der selektive Charakter des Schulsystems auf Kosten vor allem leistungsschwächerer Kinder und Jugendlicher verstärkt.

Sicherung der staatlichen Unterstützung für Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten:



  • Die Einführung von Ganztagsschulen begründet sich aus deren Potenzen. Sie stellen einen Lebensraum für junge Leute dar, können herkunftsbedingte Anregungs- und Förderdefizite kompensieren, Anstöße für eine neue Schul- und Lernkultur geben und die Schule stärker in ihr gesellschaftliches Umfeld integrieren.

  • Ganztagsschulen oder –angebote sind nicht zum Nulltarif zu haben. Das investive Engagement des Bundes muss mit Landesinvestitionen in Personal verbunden werden. An Ganztagsschulen sind Lehrer und sozialpädagogische Fachkräfte gleichberechtigt tätig. Zur Unterstützung kann auch anderes kompetentes Personal (Übungsleiter, Handwerker, Künstler …) eingesetzt werden. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen hierfür sind zu klären.

  • Ganztagsangebote sind für uns der Einstieg in Entwicklungen, die am Ende zu einem flächendeckenden Netz vielfältiger gebundener Ganztagsschulen führen sollen. Denn nur in gebundener Form können die pädagogischen Potenzen einer Ganztagsschule wirklich ausgeschöpft werden.

Verbesserung der frühen Phasen des Lernens einschließlich der praktikablen Gestaltung der sogenannten „verbesserten Schuleingangsphase“:



  • Es steht außer Zweifel, dass eine Verbesserung der pädagogischen Begleitung der frühen Lernphasen notwendig ist. Die Ausbildung der Pädagogen für die Kindertageseinrichtungen muss auf Hochschulniveau neu organisiert werden. Bildungspläne für Kindertagesstätten dürfen keine Lehrpläne sein, sondern sollen - wie Bildungsstandards – Kompetenzen beschreiben.

  • Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Schule darf nicht von Konkurrenz in der Vorbereitung der Kinder auf die Schule geprägt sein. Die bestmögliche Entwicklung der Kinder und die spezifischen Beiträge der verschiedenen Einrichtungen entsprechend der „Gemeinsamen Vereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule“ müssen im Vordergrund stehen. Es gibt keine Schulfähigkeit, sondern verschiedene Entwicklungsstände, auf die die Schule differenziert reagieren muss.

  • Die Einführung der „verbesserten Schuleingangsphase“ ist im Prinzip richtig, aber sowohl von den Ressourcen als auch von der Unterstützung ungenügend untersetzt. Grundschulen brauchen eine bessere materielle und personelle Ausstattung, um die Schulanfänger mit differenzierten Bildungsangeboten in ihrer Entwicklung voranzubringen.

  • Um einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Schuleingangsphase zu leisten, fordert die GEW Sachsen, allen Kindern ein Jahr vor dem Schuleintritt einen unentgeltelichen, aber verpflichtenden Kindertagesstättenbesuch zu ermöglichen.

Schritte zu einem integrierten und integrierenden Schulsystem:


  • Die internationalen Vergleichsuntersuchungen haben den Beweis erbracht, dass integrierende Schulsysteme überlegen sind. Die GEW Sachsen tritt deshalb konsequent für eine Schule ein, in der alle Kinder bis zu einer höheren Altersstufe gemeinsam familien- und einkommensunabhängig und ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden.

  • Die im Landtag vertretenen demokratischen Parteien werden aufgefordert, das Schulgesetz so zu ändern, dass die Voraussetzungen für diese grundsätzliche Schulstrukturreform geschaffen werden.

  • Auch im scheinhomogenen Schulsystem besteht die Notwendigkeit, mit der Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen umzugehen. Sitzen bleiben und zurückschicken an den nächstniederen Bildungsgang demotivieren Schüler/innen. Gebraucht wird stattdessen mehr Unterstützung bei der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler.

  • Die Bildung von Förderschulzentren hat die Ausgrenzung und Benachteiligung von jungen Menschen mit Defiziten verstärkt. Auf dem Weg zur wohnortnahen Schule ist unsere Alternative die Angliederung von Förderklassen und –gruppen an die Regelschulen. Förderzentren (Förderschulen) und Förderschulzentren sollen vorrangig Beratungs- und Kompetenzzentren sein. Die Chancen für Einzel- oder Gruppenintegration sind durch bessere räumliche und personelle Voraussetzungen zu erhöhen.

Schellerhau, den 05. November 2004
letzte Aktualisierung: 1.02.2006 18:33 Uhr
 
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