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Ganztagsschulen

 

- Schulen, in die wir gerne gehen



Ein Diskussionsangebot des Referates Schulische Bildung in Zusammenarbeit mit den Referaten Jugendhilfe / Sozialarbeit und Angestellten -und Beamtenpolitik

Argumente für Ganztagsschulen im Freistaat Sachsen



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Referat Schulische Bildung der GEW Sachsen hat sich vor dem Hintergrund von TIMMS, PISA, IGLU und des Nationalen Bildungsberichtes intensiv mit der Ganztagsschulproblematik befasst. Wie notwendig diese Beschäftigung ist, zeigen die unterschiedlichen Definitionsversuche in den einzelnen Bundesländern. Deshalb möchten wir mit diesem Diskussionspapier den Versuch wagen, Licht in das Dunkel zu bringen, indem wir klären, was Ganztagsschulen sind, welche Varianten es gibt und welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen.

Zur Zeit haben sich insgesamt zehn Mittelschulen und Gymnasien in Sachsen auf den Weg begeben, ihre Schule zur Schule mit Ganztagsangeboten auszugestalten.

Auf Grundlage der Förderrichtlinie des SMK zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" vom 2. September 2003 ist es nun auch möglich, dass Grundschulen gemeinsam mit dem Hort der Einrichtung sich um den Ausbau zu einer Ganztagsschule bewerben können. Die Rahmenbedingungen in Sachsen gestatten zur Zeit nur eine eingeschränkte Möglichkeit - die Schule mit Ganztagsangeboten - hinzu kommen noch die Teilzeitverträge vor allem im Grundschul- und Erzieherbereich. Trotzdem sollten sich Interessierte mit den Möglichkeiten von Ganztagsschulen beschäftigen.



1. Ganztagsschulen sind weder Halbtagsschulen mit Suppenausgabe und nachmittäglichen Freizeitangeboten noch haben sie etwas mit Ganztagsbetreuung, wie sie das Sächsische Schulgesetz enthält oder mit der weit verbreiteten Auffassung, dass dort der Pflichtunterricht auf den ganzen Tag ausgedehnt würde, zu tun.
Die ganztägige Öffnung von Schule bedeutet nicht die Ausdehnung des Vormittagsunterrichtes auf den Nachmittag. Gute Ganztagsschulen sind Lern- und Lebensorte, die den starren Vormittagsunterricht im 45-Minuten-Takt überwinden, Lernprozesse rhythmisieren, außerschulische Lernorte und Freizeitaktivitäten einbeziehen, alternative Lernformen wie Projektlernen und altersgemischte Lern- und Freizeitgruppen ermöglichen, selbstständige und eigenverantwortliche Lernprozesse fördern, zusätzliche Interessengebiete erschließen sowie Stütz- und Fördermaßnahmen einbeziehen. Durch die Kooperation zwischen Lehrern und sozialpädagogischen Fachkräften können neue pädagogische Konzepte und veränderte Bedingungen für den Schulalltag geschaffen werden.

Es kommt also darauf an, den Tagesrhythmus unter pädagogischen Gesichtspunkten "umzustellen" und nicht, den Vormittag einfach zu verlängern.

In diesem Sinne ist die Grundschule mit angeschlossenem Hort keine Ganztagsschule. Eine Umgestaltung wäre bei entsprechendem guten Willen seitens des SMK sowie des SMS unter Einbeziehung der dort tätigen Lehrer/innen und sozialpädagogischen Fachkräfte mit wenig Aufwand möglich. Die Eltern der Grundschulkinder könnten von dieser Einrichtung profitieren, denn eine "echte" Ganztagsschule ist - mit Ausnahme des Mittagessens - frei von Gebühren.



2. Für die Ganztagsschulen sprechen acht gute Gründe:
  1. Ganztagsschulen sind pädagogisch ein Fortschritt

    Von Ganztagsschulen profitieren vor allem die Schüler, da sie die Chance bieten, den Lernprozess interessant und lebensnah zu gestalten. Das Ganztagskonzept verbindet das Lernen im Unterricht mit der optimalen Entwicklung des einzelnen Schülers. Die sich ergänzenden professionellen Kompetenzen von Lehrern und sozialpädagogischen Fachkräften ermöglichen eine differenziertere ganztägige Förderung. Neben der Wissens- und Kompetenzaneignung erleben die Kinder und Jugendlichen eine Schule, in die sie gern gehen und in der sie sich wohl fühlen, weil sie Einfluss auf die Gestaltung eines anregungsreichen Schullebens nehmen und die Kompetenzen aller Lehrer und sozialpädagogoischen Fachkräfte nutzen können.

  2. Ganztagsschulen helfen den Familien

    Ganztagsschulen geben den Eltern und Alleinerziehenden die Sicherheit einer guten pädagogischen Betreuung ihres Kindes. Einzelkinder haben in Ganztagsschulen die Möglichkeit ihre Kontaktfähigkeit und ihren Umgang mit Gleichaltrigern zu entwickeln. Außerdem geben Ganztagsschulen den Schülern die Möglichkeit, die Hausaufgaben unter fachgerechter Betreuung in Phasen hoher Konzentration anzufertigen.

  3. Ganztagsschulen sind sozialer Lebensraum

    Ganztagsschulen bieten ihren Schüler/innen die Möglichkeit, Freundschaften auch in der Freizeit unkompliziert fortzusetzen, Interessen und Neigungen zu entdecken und ihnen nachzugehen. Außerdem ergeben sich vielfache Gelegenheiten des sozialen Lernens in Gruppen, die sich ansonsten der pädagogischen Partnerschaft weitgehend entziehen.

  4. Ganztagsschulen mildern soziale Ungleichheiten

    Ganztagsschulen haben gute Möglichkeiten, soziale Chancenungleichheit durch ein gutes Lernklima, differenzierte Förderangebote und ein stabiles soziales Umfeld auszugleichen. Sie bieten vielfältige Anregungen und professionelle Hilfe. Sport- und Freizeitangebote stehen kostenfrei und ohne Probleme der Erreichbarkeit zur Verfügung.

  5. Ganztagsschulen fördern und fordern alle Lerntypen

    Ganztagsschulen bieten die Möglichkeit für ein intensiveres Lernen und Leben in der Schule für die unterschiedlichen Lerntypen. Es wird mehr Rücksicht auf praktisches Lernen, Lernrhythmen und Motivation sowie die Bedürfnisse und Interessen der Schüler genommen. Der Vormittagsunterricht wird zeitlich gestreckt. Ganztagsschulen bieten vielfältige Möglichkeiten für ganz unterschiedliche junge Menschen, Leistung zu zeigen und über Anerkennung Selbstwert aufzubauen. Verhaltensauffälligkeiten und Disziplinprobleme können in der Ganztagsschule mit größtmöglicher Einflussnahme gemeinsam mit den Schülern gelöst werden, da sie mit entscheiden und mit gestalten.

  6. Ganztagsschulen tragen zur Chancengleichheit von Jungen und Mädchen bei

    Ganztagsschulen sind sehr gut geeignet, die Unterschiede in der Lebensrealität und in den Erfahrungen als Potenziale zur Schaffung von Chancengerechtigkeit zu nutzen. Die Schüler erhalten die Möglichkeit, situationsbezogen geschlechtsspezifische wie auch übergreifende Angebote zu nutzen, die zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen.

  7. Ganztagsschulen sind eine struktur- und arbeitsmarktpolitische Chance

    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur ein privates Problem. Unternehmen haben ein großes Interesse, die Präsenz ihrer Beschäftigten im Betrieb zu sichern. An Schulen der Sek II können sich die Betriebe der Umgebung in die nachmittägliche Gestaltung der Ganztagsschulen einbringen. Die deutsche Wirtschaft wirbt für ein flächendeckendes Netz an Ganztagsschulen.

  8. Ganztagsschulen schaffen auch für Lehrer/innen und sozialpädagogische
    Fachkräfte mehr Lebensqualität


    Ganztagschulen bringen für Pädagogen weniger Stress und mehr Berufszufriedenheit, da sie die meisten Arbeitsaufgaben (Stunden bzw. Gesprächsvor- und Nachbereitung, Korrekturen, Selbststudium, schulinterne Fortbildung usw.) in der Schule erledigen können und nach Verlassen der Schule wirklich Feierabend haben. Darüber hinaus helfen Ganztagsschulen, Einzelkämpfertum zu überwinden und viele Probleme im Team zu klären.

Ganztagsschulen sind also gut für Schüler/innen, Eltern und Pädagog/innen!





3. Die GEW favorisiert grundsätzlich und langfristig die Gründung bzw. den Ausbau von gebundenen Ganztagsschulen.

Ganztagsschulen in gebundener Form verteilen den verpflichtenden Unterricht sowie die außerunterrichtlichen und außerschulischen Angebote auf den ganzen Tag.

Merkmale gebundener Ganztagschulen sind außerdem:


  • Aufhebung des 45-Minuten-Taktes zugunsten längerer Phasen (z. B. Doppelstunden), wodurch auch fächerübergreifender Unterricht möglich wird;

  • Gestaltung des Tagesablaufs nach dem biologischen Rhythmus, unter Berücksichtigung der Elternwünsche und der unterrichtsorganisatorischen Prioritäten;

  • Weitgehend gemeinsamer Mittagstisch, da die Schüler/innen nachmittags Regelunterricht oder andere Präsenzzeiten haben;

  • konzeptionelle Einbindung der Hausaufgaben in den Tagesablauf.
  • Hilfestellungen durch Lehrer/innen und sozialpädagogischen Fachkräften sind jederzeit möglich;[/li]
  • "gebundene" und "ungebundene" Freizeit, z. T. auch jahrgangs- oder klassenintegriert;

  • Integration der Fördermaßnahmen in den Tagesablauf;

  • umfangreiches Angebot an Projektunterricht;

  • obligatorisches und/oder teilobligatorisches Angebot von Neigungskursen, Hobbygruppen und Arbeitsgemeinschaften überwiegend am Nachmittag;

  • Einbeziehung von außerschulischen Fachkräften;

  • hoher Stellenwert reformpädagogisch orientierter Unterrichtsmethoden;

  • Entwicklung neuer und modifizierter Unterrichtsfächer (z. B. Umweltkunde, Stadtteilkunde, Familienunterricht, Museumsunterricht).

Da sich (gebundene) Ganztagschulen jedoch nicht von heute auf morgen einführen lassen, muss es für eine Übergangsphase flexible Zwischenlösungen geben. Das ist besonders für die ostdeutschen Bundesländer von Bedeutung, die sich in ihrer Sozialisation, in ihrer Entwicklung und in ihren Bedingungen zum Teil noch wesentlich von denen der alten Bundesrepublik unterscheiden. Hier sind "offene" Ganztagsschulen verschiedener Ausprägung ein möglicher Einstieg.

Bei Ganztagsschulen in offener Konzeption wird der verpflichtende Vormittagsunterricht sinnvoll mit den Nachmittagsaktivitäten verbunden. Das kann in ganz unterschiedlicher Weise geschehen.

Merkmale offener Ganztagsschulen sind:


  • modifizierter Vormittagsunterricht (im Vergleich zur Halbtagsschule). In Ausnahmefällen kann der Unterricht jedoch auch einmal am Nachmittag stattfinden;

  • Angebot eines freiwilligen Mittagstisches nach dem Vormittagsunterricht (häusliche Essensteilnahme mit anschließender Rückkehr ist also möglich);

  • tägliches Angebot einer freiwilligen Hausaufgabenbetreuung unter professioneller pädagogischer Aufsicht und Anleitung;

  • Angebot gebundener (z. B. zeitlich festgelegte Arbeitsgemeinschaften und Kursveranstaltungen mit verbindlicher Anmeldung) und ungebundener Freizeit (z. B. Spielecke, Leseraum, Billardkeller, Schülerdisco) am Nachmittag. Gebundene Freizeitformen berücksichtigen den gegenüber der Halbtagsschule erweiterten Bildungsauftrag;

  • nachmittägliche Angebote unterschiedlichster Fördermaßnahmen für Leistungsschwächere und Leistungsstarke;

  • nachmittägliche Angebote von Projektunterricht, Exkursionen, Neigungs- und Hobbykursen unter Einbeziehung von Eltern und Experten;

  • Erweiterung der Angebotspalette durch neu entwickelte Unterrichtsfächer je nach Stundentafelauslastung (vor- und nachmittags).

Offene und geschlossene Ganztagsschulen unterscheiden sich damit grundlegend von herkömmlichen (Grund)-Schulen, in denen Vormittagsunterricht und stundenweise Betreuungsmaßnahmen durch andere Träger lediglich addiert werden. Hiermit ist die konzeptionelle und organisatorische Zusammenarbeit der Schulen mit selbstständigen Einrichtungen der Jugendhilfe gemeint, die für die Entwicklung von Ganztagsschulen selbstverständlich von zentraler Bedeutung sind und entsprechend ausgeprägt werden müssen.

Grundsätzlich haben alle Schularten das Recht, sich zu Ganztagsschulen zu entwickeln. Ganztagsschulen müssen darüber hinaus gut erreichbar sein und allen Schülern offen stehen, deren Eltern das wünschen.



4. Schulen, die sich zu Ganztagsschulen entwickeln wollen, müssen gute Startbedingungen erhalten. Sie sind nicht zum Null-Tarif zu haben!

Dazu gehören u. a.:
  • Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsschule für jedes Kind, dessen Eltern dies wollen;

  • gebührenfreier Besuch;

  • ausreichend Stellen für Lehrer/innen und sozialpädagogische Fachkräfte;

  • eine anregungsreiche bauliche und räumliche Gestaltung mit Lern-, Ruhe-, Kommunikations- und Produktionsräumen (Stammräume für Lerngruppen, Fachräume, Werkstätten, Studios, Schulgarten usw.);

  • eine angemessene Infrastruktur (Mensa, Schulbibliothek, Saal mit Bühne, Sitzecken im Flurbereich, Sporthalle, Sportanlagen im Freien, Fitnessraum, Spielothek, Schulklub, Nischen zum Alleinsein, Ruhezonen usw.);

  • Einzelarbeitsplätze mit Telefon- und Internetanschluss, die sich für Beratung und Kommunikation, aber auch zur konzentrierten persönlichen Arbeit der Lehrer/innen und der sozialpädagogischen Fachkräfte eignen;

  • Konferenzräume, Beratungszimmer, Elternsprechzimmer;

  • Vorbereitung der Lehrer/innen und sozialpädagogische Fachkräfte auf die spezifischen pädagogischen Anforderungen einer Ganztagsschule durch entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung



5. Ganztagsschulen, in denen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und sozialpädagogische Fachkräfte gern lernen, lehren, beraten, betreuen und leben sind damit ein entscheidender Impuls für Schulreform. Ganztagsschulen sind Orte der Kommunikation und Kooperation, wo Kinder und Jugendliche Lernanreize erhalten, zur Leistung motiviert werden, sich wohl und geborgen fühlen, wo sie Demokratie lernen und erleben können. Aber nicht, weil keine Anforderungen gestellt werden, sondern weil Kinder und Jugendliche lernen, Probleme zu lösen, Zusammenhänge herzustellen, Leistung zu erbringen, Frustrationen auszuhalten, Anforderungen zu erfüllen sowie Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Im Mittelpunkt stehen die jungen Menschen und deren individuelle Persönlichkeits-, Lern- und Leistungsentwicklung, nicht Konkurrenz und das Recht des Stärkeren.



6. Ganztagsschulen lassen sich nicht gegen den Willen von Kommunen, Schulgemeinden, Eltern, Schüler/innen, Lehrer/innen und sozialpädagogischen Fachkräften einrichten bzw. ausbauen. Deshalb brauchen sie einen breiten Rückenhalt in der Öffentlichkeit. Aus diesem Grunde sollte vor jeder Entscheidung das Für und Wider diskutiert werden und das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Daher ist es erforderlich, vor allem durch gelungene Vorbilder zu überzeugen. Sie finden sich in allen Regionen Sachsens und in allen Schularten. Freiwilligkeit darf jedoch nicht mit Beliebigkeit verwechselt werden. Ist die Entscheidung für die verbindliche Ganztagsschule einmal gefallen, so ist ihr Besuch obligatorisch. Das heißt: Die Schulpflicht besteht dann grundsätzlich auch am Nachmittag.



7. Im Rahmen einer Ganztagsschule haben die sozialpädagogischen Fachkräfte (Erzieher/innen, Diplomsozialpädagog/innen, Diplomsozialarbeiter) einen zentralen Platz. Deren Rolle nur auf Betreuungsaufgaben im Rahmen verlängerter Schulöffnungszeiten zu beschränken, ist eine Verschleuderung von Ressourcen und eine Abwertung von Professionalität. Es ist zu sichern, dass Lehr- und sozialpädagogische Fachkräfte in der Arbeit einander ergänzen und gemeinsam für die als richtig erkannten Ziele streiten. Hierzu sind gemeinsame Fort- und Weiterbildungen notwendig, auch, um das jeweils andere System besser kennen und akzeptieren zu lernen, um sich im Prozess der Kooperation zu verändern und der jeweils anderen Seite zu öffnen.

Deshalb sind langfristig folgende Ziele anzustreben:
  • Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte mindestens auf Fachhochschulniveau;

  • Vernetzung der Ausbildung von Lehrer/innen und Erzieher/innen (gemeinsames Grundstudium mit anschließender professioneller Spezialisierung);

  • die Zusammenführung von Kultus-, Sozial- und Wissenschaftsministerium in einem "Bildungsministerium";

  • Verbesserung der Eingruppierung der sozialpädagogischen Fachkräfte.



8. In Sachsen begann mit dem Schuljahr 03/ 04 an zehn Mittelschulen bzw. Gymnasien die Ausgestaltung der Schulen zu Schulen mit Ganztagsangeboten. Es handelt sich hierbei um außerunterrichtliche und außerschulische Angebote, die überwiegend am Nachmittag stattfinden.

Diese Schulprogramme haben eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren und sind jeweils an drei bis fünf Wochentagen als durchgehend strukturierter, ganztägiger und nach pädagogischen Gesichtspunkten rhythmisierter Schultag gestaltet. Im Gegensatz zu der bisher strikt ablehnenden Haltung der SstR dieser Schulform gegenüber handelt es sich bei dieser Ausschreibung um einen begrüßenswerten Schritt in die richtige Richtung. Sie lässt die Entwicklung zu einer echten Ganztagsschule zu.

Allerdings ergeben sich bei näherem Hinsehen eine Reihe von Fragen. Diese betreffen vor allem folgende Punkte:
  • Wie wird die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Lehrer/innen und sozialpädagogischen Fachkräften trotz unterschiedlicher Dienstherren gewährleistet?

  • Gibt es einen Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen allen Partnern und die Bildung eines entsprechenden Ausschusses als Grundlage für die Zusammenarbeit?

  • Gibt es eine Neuregelung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der speziellen Strukturen und Aufgaben?

  • Wie steht es um die Sicherung der finanziellen und materiellen Voraussetzungen?

  • Welche Formen für die Gewinnung der Eltern und Schüler/innen für das Konzept der Schule gibt es?

  • Wie erfolgt die Einbeziehung regionaler Partner aus unterschiedlichen Bereichen (z. B. Vereine, Musikschule, Organisationen)?

Bei nicht wenigen Lehrerinnen und Lehrern sowie den sozialpädagogischen Fachkräften gibt es auch Vorbehalte gegen die Ganztagsschulen, weil sie eine erhebliche Veränderung der Arbeitszeiten, der Arbeitsorte und der zeitlichen Dispositionsmöglichkeiten für Pädagoginnen und Pädagogen mit sich bringen. Auf Grund dieser Veränderungen befürchten viele Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Jahren eine enorme Arbeitszeitverdichtung infolge der Kürzungen von Bildungsausgaben der Länder erfahren haben, eine weitere Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen. Um destruktive Konflikte bei der Einführung bzw. dem Ausbau von Ganztagsschulen zu verhindern, müssen diese unterschiedlichen Interessen genau analysiert werden.

Hierbei geht es insbesondere
  • um ein einheitliches Dienstrecht an der Ganztagsschule (Schaffung eines "Bildungsministeriums");

  • um die Bewertung aller Tätigkeiten (Unterricht/ Betreuung/Vor- und Nachbereitung) in einem neuen Arbeitszeitmodell, das Zwangsteilzeit ausschließt;

  • um die Klärung versicherungsrechtlicher Fragen und einen eigenständigen Etat für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien.

Es gilt, akzeptable Lösungen zu entwickeln, die eine sinnvolle Verbindung von bildungspolitischen Zielen, verbesserten Arbeitsbedingungen und Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.

Deshalb gilt es, gerade engagierte Kolleginnen und Kollegen für die Ganztagsidee zu gewinnen, denn nichts wäre schlimmer als eine konzeptlos und widerwillig in den Nachmittag verlängerte Halbtagsschule.

Im Interesse ihrer Akzeptanz ist es deshalb geboten, das ganze Spektrum von verlässlichen Öffnungszeiten über Ganztagsangebote bis hin zu echten Ganztagsschulen entsprechend der konkreten Bedürfnisse vor Ort zu ermöglichen.

Die GEW Sachsen fordert die Kolleginnen und Kollegen aller Schulformen auf, sich an der Diskussion über die Ganztagsschule aktiv zu beteiligen. Uns ist bewusst, dass in Sachsen die Voraussetzungen für die Einrichtung von Ganztagsschulen nicht optimal sind. Andererseits bietet das sächsische Schulgesetz schon heute Möglichkeiten für eine ganztägige Bildung und Erziehung, die genutzt werden können, wenn die Eltern und das Kollegium einer Schule dies wollen.

Soweit unser Diskussionsangebot.



Nun ist eure Meinung zu diesem Thema gefragt. Aus diesem Grunde bitten wir euch, uns eure Auffassungen und Erfahrungen, positive bzw. negative, an folgende Adressen zu schicken:

per Post
Referat Schulische Bildung
Nonnenstr. 58
04229 Leipzig

per Fax 0341 - 49 47 406
bzw. 0351 - 43 85 911
oder per E-Mail: Landesverband bzw. Referat


Wir sind jedoch auch gern bereit, mit euch vor Ort über das Für und Wider von Ganztagsschulen zu diskutieren. Anruf genügt. Hier unsere Telefonnummern: 0341/ 49 47 404 bzw. 0351/ 43 85 90 Für euer Mittun möchten wir uns heute bereits bei euch bedanken.
letzte Aktualisierung: 31.01.2006 12:43 Uhr
 
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