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GEW-Stellungnahme zum Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Landesverband Sachsen
Leipzig, den 25.01.2006

Stellungnahme der GEW Sachsen



zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen (Stand: 20.12.2005)



- Abgestimmt im Landesausschuss am 25.01.2006 -

Einige grundsätzliche Anmerkungen:



Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zu einem Zeitpunkt zu reformieren, zu dem die Debatte um die Dichte des öffentlichen Schulnetzes erneut einen Höhepunkt erreicht, führt geradezu zwingend zu den grundsätzlichen Schwächen dieses Referentenentwurfes.

Die GEW Sachsen bewertet den vorliegenden Referentenentwurf aus der Perspektive folgender grundsätzlicher Auffassungen zur Verantwortung des Staates für das Schulwesen und zur Organisation und Gestaltung eines Schulwesens in öffentlicher Verantwortung:
  • Oberstes Ziel aller Bildungspolitik muss es sein, für alle Menschen das Recht auf Bildung zu verwirklichen. Dieses Menschenrecht und nicht die aktuelle beschäftigungspolitische Nachfrage muss auch maßgeblich für die Ausgestaltung des Schulwesens sein. Es sollte grundsätzlich so organisiert werden, dass ein flexibler Umgang mit demografischen Schwankungen möglich ist.

  • Ziel muss es sein, allen Kindern und Jugendlichen möglichst wohnortnahe Schulen zu sichern, den Schulen eine kontinuierliche Entwicklung und den Schulträgern eine kostenbewusste Versorgung mit Schulen zu ermöglichen.

  • Die Verantwortung des Staates für das Bildungswesen beinhaltet vor allem auch die Verantwortung für ein qualitativ hochwertiges, für alle Kinder und Jugendlichen frei zugängliches und gut erreichbares schulisches Angebot. Dieses Angebot muss Chancengleichheit gewährleisten. Deshalb müssen Schulen grundsätzlich öffentlich finanziert und planungssicher, bedarfsgerecht und unbürokratisch organisiert und verwaltet werden. Ihnen ist im Rahmen verbindlicher Bildungsziele und Kompetenzstandards möglichst viel Spielraum für pädagogische und organisatorische Vielfalt und Innovation zu geben.

  • Gerade auch unter den Bedingungen der Europäisierung und Globalisierung der Märkte muss schulische Bildung allgemeines Gut und Element der sozialstaatlichen Daseinsvorsorge bleiben. Unter diesem Aspekt ist jede Gesetzesinitiative vor allem auch hinsichtlich ihrer möglichen Konsequenzen im fortschreitenden europäischen Prozess gründlich zu prüfen (Stichwort: EU-Dienstleistungsrichtlinie und ihre Wirkung auf nichtstaatliche Bildungseinrichtungen).

  • Die GEW lehnt eine vom Konkurrenzprinzip beherrschte marktförmige Organisation des Schulwesens und alle Entwicklungsansätze, die in diese Richtung weisen, ab. Wir sind davon überzeugt, dass die Gesetze des Marktes – auch wenn der Begriff „Konkurrenz“ durch „Wettbewerb“ ersetzt wird - für die Qualitätsentwicklung des Schulwesens kontraproduktiv sind, weil sie im Widerspruch zu den auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegten Bildungsprozessen stehen und Chancengleichheit verhindern. Wir wollen kein Schulwesen, in dem umfassende Bildung einer kleinen Minderheit in einem wohl ausgestatteten teuren Privatschulwesen vorbehalten ist, während der großen Masse ein ausgedünntes, vernachlässigtes, verarmtes und überfordertes öffentliches Schulwesen zur Verfügung steht.

  • Die GEW wendet sich deshalb gegen jegliche Tendenzen, die darauf abzielen, Schulen nicht in die pädagogische Freiheit zu entlassen, sondern in die „Freiheit“ eines (teil-)privatisierten und kommerzialisierten Bildungsmarktes. Zwischen Schulen – egal welcher Trägerschaft – kann es keinen fairen Wettbewerb geben, da es grundsätzlich keine gleichartige Schülerschaft gibt, die auch bei gleichen Rahmenbedingungen zu gleichen Bildungsergebnissen geführt werden kann.


Aus diesen Bewertungsmaßstäben ergeben sich einige grundsätzliche Bewertungen des vorliegenden Referentenentwurfes:
  • Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf begünstigt die Entstehung und Entwicklung von reinen Privatschulen in den Händen großer, finanziell sehr potenter Träger und benachteiligt kleine Träger, wie z. B. Eltern-/Bürgerinitiativen. Damit werden schon von vornherein keine gleichen Chancen in einem ohnehin sehr zweifelhaften „Wettbewerb“ von Trägern gewährleistet.

  • In die gleiche Richtung wirken die veränderten Finanzierungsregelungen, die zwangsläufig zu höheren Schulgeldern führen werden. Bei gleichzeitigem Wegfall des Schulgeldersatzes aus sozialen Gründen werden somit Kinder aus sozial schwachen Familien von vornherein benachteiligt. Auch das stützt die Vermutung, dass mit diesem Gesetzentwurf die Entwicklung von Privatschulen für eine sozial privilegierte Klientel bewusst befördert werden soll.

  • Die im Gesetzentwurf formulierten hohen und z. T. auch überzogenen Anforderungen an die Qualifikation des Lehrpersonals – die noch dazu auf die aktuelle, wenig zukunftsweisende Qualifikationsstruktur abstellen - stehen in auffälligem Widerspruch zu den Finanzierungsregelungen. Auch hier wird deutlich, dass sich nur finanziell starke Träger und/oder Schulen mit hohen Schulgeldeinnahmen auch hoch qualifiziertes Personal leisten können, denn bei zukünftig auftretendem Fachlehrermangel werden die Arbeitsbedingungen, einschl. der Bezahlung, ein entscheidendes Kriterium für die Gewinnung von Lehrkräften sein.

  • Mit der Modifizierung des Begriffs „Ersatzschule“ und ihrer weitgehenden Festlegung auf die Struktur des staatlichen Schulwesens wird eine entsprechende Schule in freier Trägerschaft im wahrsten Sinne des Wortes zur ersetzenden Schule für eine Regelschule und damit de facto in das staatliche Schulsystem mit allen seinen Reglementierungen integriert. Damit wird nicht mehr gewährleistet, dass allen Kindern ein kostenfreies staatliches Schulangebot zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung steht. Die Chancengleichheit wird damit schon beim Zugang zur schulischen Bildung nicht mehr gewährleistet.

  • Den Referentenentwurf durchzieht fast durchgängig die „Philosophie“ des SMK zur Entwicklung des sächsischen Schulwesens: Es geht nach wie vor von einer vermeintlich möglichen optimalen Sortierung von Kindern in für sie vermeintlich optimale Bildungsgänge oder gar Schularten aus. Deshalb wird so hartnäckig an der Gliederung des Schulsystems – wenn auch einer etwas gemäßigteren als in vielen anderen Bundesländern – festgehalten, wie nun auch der Versuch unternommen, diese Gliederung den „freien“ Schulen zumindest mittelbar aufzuzwingen. Mit diesem Ansatz wird die eigentliche Legitimation von Schulen in einer nicht öffentlichen Trägerschaft neben dem öffentlichen Schulwesen grundsätzlich in Frage gestellt.

  • Sehr vordergründig wird der Versuch unternommen, die umstrittene Schulstandortpolitik des Freistaates bzw. des SMK auch mit diesem Gesetzentwurf zu sanktionieren, indem jegliche Bestrebungen zum Erhalt eines dichteren Schulnetzes durch Schulen in freier Trägerschaft gesetzlich unterbunden werden.



Fazit:

Der vorliegende Gesetzentwurf wird in der gegenwärtigen Diskussion nicht zufällig sehr oft als „Privatschulgesetzentwurf“ bezeichnet. Damit wird seine Grundrichtung durchaus richtig beschrieben.

Er befördert in keiner Weise die Gründung und erfolgreiche Entwicklung „freier“ Schulen, die auf alternativen pädagogischen Konzepten basieren und eine sinnvolle Ergänzung zum staatlichen Schulangebot sein können, sofern sie auch beim Zugang die Chancengleichheit für alle Kinder gewährleisten.

Vielmehr wird mit diesem Gesetzentwurf die Entstehung eines Privatschulwesens neben und sogar anstelle des staatlichen Schulwesens befördert, bei dem von Chancengleichheit keine Rede mehr sein kann.

Die GEW Sachsen hält deshalb diesen Entwurf nicht für eine geeignete Grundlage zur Diskussion und Entscheidung über eine „Neuordnung des Rechtes der Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen“.

Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt auch keine zwingenden Gründe, die bisherigen gesetzlichen Regelungen für Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich zu verändern.

Dringend reformdürftig ist jedoch das öffentliche Schulwesen. Wer den öffentlichen Schulen
  • ausreichende pädagogische und organisatorische Freiheiten gewährt, die ihnen die Entwicklung eines attraktiven und vielfältigen Bildungsangebotes im Rahmen klar bestimmter und gesellschaftlich akzeptierter Bildungsziele und Kompetenzstandards ermöglicht,

  • den Schulen auch die materiellen und personellen Ressourcen garantiert, die für ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot unverzichtbar sind und

  • die öffentlichen Schulträger auch in die Lage versetzt, ein wohnortnahes breites Schulangebot zu sichern,

der muss sich nicht per restriktivem Gesetz einer wachsenden Nachfrage nach Schulgründungen neben oder anstelle des öffentlichen Schulwesens erwehren.

In den Defiziten des sächsischen Schulgesetzes liegen die eigentlichen Wurzeln für die gegenwärtig sich zuspitzenden Konflikte innerhalb des öffentlichen Schulsystems, die das Bedürfnis vieler Eltern nach einem alternativen Schulangebot wachsen lassen. Die Trägerschaft von Schulen ist dabei nur ein sekundäres Problem. Von einem Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft, das aus dem gleichen Ministerium kommt, das auch die Defizite im öffentlichen Schulwesen zu verantworten hat, ist sicher keine andere Lösung der Probleme zu erwarten.


Leipzig, den 25. Januar 2006

Der Landesausschuss der GEW Sachsen
letzte Aktualisierung: 31.01.2006 10:53 Uhr
 
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