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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an sächsischen Hochschulen und Studienakademien

Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung an Hochschulen und Studienakademien in Sachsen erhebt die GEW Sachsen folgende Forderungen:

  • Der Freistaat und seine Einrichtungen werden aufgefordert, eine umfassende bauliche Barrierefreiheit herzustellen. Alle Gebäude, einschließlich der Zugänge zu Anlaufstellen der Verwaltung, müssen so gestaltet werden, dass der Zugang für alle Menschen ohne fremde Hilfe möglich ist.
  • Hörsäle und darüber hinaus alle weiteren Räume, in denen Vorlesungen stattfinden, müssen technisch so ausgestattet sein, dass auch Hörbehinderte dem Geschehen folgen können; dies muss für potentielle Nutzer kostenlos nutzbar sein.
  • Für das Studium fordert die GEW Sachsen:
    • die konsequente Durchsetzung des Nachteilsausgleichs für Studierende, auch bei Überschreitung der Regelstudienzeit als Folge von Behinderung oder chronischer Krankheit;
    • den Ausbau der Beratungsstellen für Studierende mit Behinderung;
    • ausreichend barrierefreie Wohnheimplätze und
    • die gesetzliche Festschreibung der/des Beauftragten für die Belange behinderter Studierender und die Ermöglichung der aktiven Arbeit der(s)selben in enger Zusammenarbeit mit den Studierendenräten.
  • Die Hochschulen richten Zentren ein, die den Studierenden mit Beeinträchtigung besondere individuelle Hilfsangebote unterbreiten. Hierzu zählen exemplarisch angepasste Prüfungsleistungen, barrierefreie Skripte und Vorlesungsmaterialien, aber auch der Zugang zu entsprechenden Ressourcen.
  • Für die Lehre ist die Vermittlung von Standards der barrierefreien Didaktik an alle Lehrenden erforderlich.
  • In die Forschung sollen, auch in Umsetzung des Artikels 4 der UN-Behindertenrechtskonvention, Themen einbezogen werden, die für die Inklusion förderlich sind (z.B. Architektur).
  • Für den Bereich Arbeit und Beschäftigung fordert die GEW Sachsen:
    • In die Integrationsvereinbarungen sollten, wie z.B. an der TU Dresden bereits praktiziert, Anreize für Bereiche aufgenommen werden, die die Beschäftigungsquote für Behinderte übererfüllen;
    • Nachteilsausgleich auf das gesamte Hochschulpersonal erweitern;
    • Beratungsstellen für alle Beschäftigten nutzbar machen.
  • Die Studentenwerke werden aufgefordert, ihr Angebot ebenfalls barrierefrei auszugestalten. Hierzu zählen insbesondere Verpflegungsangebote, die den Bedürfnissen aller gerecht werden. Die Einrichtungen müssen eng mit dem Deutschen Studentenwerk zusammenwirken, z.B. bei der Ausstattung der Mensen.

Unsere Forderungen müssen für den gesamten tertiären Bereich Gültigkeit haben.

Beschluss GT/2015/13 - 3. Bildungspolitik