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Forderungen der GEW Sachsen zum Landeshochschulgesetz

  1. Die GEW Sachsen fordert eine zügige Novellierung des "Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes". Insbesondere erhebt die GEW folgende Forderungen zur Änderung des geltenden Landeshochschulgesetzes:
    • stärkere Betonung der Verantwortung des Freistaats für seine Hochschulen
    • Begrenzung der Möglichkeiten zur unternehmerischen Tätigkeit der Hochschulen
    • Demokratisierung der Hochschulen durch
      • Einschränkung der Rechte des Hochschulrates und des Rektorates zugunsten der gewählten Gremien der akademischen Selbstverwaltung
      • Verankerung einer Interessenvertretung der Promovierenden im Gesetz
      • Zuerkennung des Status als Angehörige der Hochschule für Doktorandinnen und Doktoranden, die keine Mitglieder der Hochschule sind
      • einheitliche Wahlperiode für die Gleichstellungsbeauftragten unabhängig von der Statusgruppe (Abschaffung der Sonderregelung für Studierende)
      • Einführung eines Kuratoriums (als beratendes Gremium) anstelle des Hochschulrates (der Funktionen vergleichbar mit einem Aufsichtsrat hat)
      • Beschränkung der Stimmenmehrheit der Hochschullehrer/innen in den Gremien auf unmittelbar die Forschung und die Lehre betreffende Entscheidungen
    • Streichung des Rechts des SMWK, im Falle einer Nichteinigung mit einer Hochschule auf eine Zielvereinbarung einseitig Zielvorgaben zu machen
    • Abschaffung von Langzeitstudiengebühren und von Studiengebühren für Nicht–EU–Ausländer
    • Streichung der Möglichkeit zum Austritt aus der Verfassten Studierendenschaft
    • Streichung des Rigorosums im Rahmen des Promotionsverfahrens
    • Verankerung eines Beauftragten für Studentinnen und Studenten mit Behinderung oder chronischer Krankheit
    • Streichung der Möglichkeit zur Übertragung der Arbeitgebereigenschaft an Hochschulen
  2. Der Geschäftsführende Vorstand der GEW Sachsen wird beauftragt, über die in der Anlage 3 beigefügten konkreten Vorschläge zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes zu beraten.

Beschluss GT/2015/14 - 3. Bildungspolitik