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Entwicklung des tertiären Sektors in Sachsen

Gemeinsame und spezifische Aufgaben von Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Studienakademien im Freistaat Sachsen

  • Wissenschaft muss einen entscheidenden Beitrag zum Abbau von Ungleichheit und zur sozialen, kulturellen und demokratischen Integration einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers in unsere Gesellschaft leisten.
  • Hochschulen sind Orte des gesellschaftlichen Wissenserwerbs und Wissensaustausches; regional haben die Hochschulen als Multiplikatoren von wissenschaftlichen Ergebnissen, aber auch für die Heranbildung von Fachkräften eine hohe Bedeutung. Sie dürfen sich nicht dem Primat der Ökonomie unterordnen.
  • Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stehen in keinem hierarchischen Verhältnis: sie sind andersartig, aber gleichwertig. Eine Promotion mit Fachhochschulabschluss muss ohne Auflagen ermöglicht werden.
  • Die GEW Sachsen setzt sich dafür ein, dass Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Bereiche von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften  beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Promotionsrecht erhalten. Die Gleichberechtigung dieser Promotion mit der an einer Universität ist dabei sicherzustellen.
  • Zur möglichen Weiterentwicklung der Berufsakademie zu einer "dualen Hochschule" regt die GEW Sachsen einen Diskussionsprozess an.

Finanzierung des tertiären Sektors

  • Die Ausstattung der Hochschulen und Studienakademien muss ebenso wie die der Studentenwerke aufgabengerecht erfolgen.
  • Der Anteil der Grundfinanzierung an der Hochschulfinanzierung muss wieder steigen. Die durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund frei gewordenen Mittel können hierzu einen Beitrag leisten.

Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Studienakademien

  • Eine Übertragung der Arbeitgebereigenschaft auf die Hochschulen lehnt die GEW ab.
  • Die GEW fordert eine Ausdehnung des Geltungsbereichs des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes auf alle Beschäftigtengruppen.
  • Die Vereinbarkeit von Wissenschaftskarriere und Familie (Work-Life-Balance) ist zu gewährleisten, z.B. durch Betreuungsangebote für Kinder und flexible Arbeitszeitregelungen für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen
  • Die GEW tritt für die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Berücksichtigung pluraler Lebensentwürfe ein.
  • Die GEW Sachsen fordert die Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Stellen, auf denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit unbefristeten Verträgen Wissenschaft als Beruf ausüben können. Kürzest- und Kurzbefristungen sowie unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen müssen deutlich zurückgedrängt werden. Kettenverträge sind zu vermeiden. Bei durch Drittmittel finanzierten Projekten soll die Dauer des Arbeitsvertrages mindestens der Zeit­dauer des Projekts entsprechen, bei zum Zwecke der Qualifizierung abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträgen mindestens drei Jahre.
  • Um das wissenschaftliche Personal von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, sollen Strukturen und Abläufe optimiert und ausreichend Res­sourcen bereitgestellt werden.
  • Die GEW unterstützt einige der in den Wissenschaftsratsempfehlungen zur Berufsakademie vom Januar 2014 enthaltenen Forderungen. So soll "die Anzahl der Stellen für hauptberufliche Dozentinnen und Dozenten so weit erhöht werden, dass eine mindestens 50-prozentige Abdeckung der Lehre durch hauptberufliches Lehrpersonal erreicht wird"; die Vergütung für hauptberufliche professorale Lehrkräfte sollte angehoben werden.
  • Prekäre Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte, die dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen, sind in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu überführen. Der Freistaat Sachsen muss sich dafür einsetzen, dass die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte und Lehrbeauftragte in den Geltungsbereich des TV-L aufzunehmen sind.
  • Der Anteil von Lehrbeauftragten - also ohne soziale Absicherung arbeitenden Lehrenden - an der Lehre muss auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Hierzu ist das SächsHSFG durchzusetzen - Lehraufträge dürfen nur zur Ergänzung der Lehre vergeben werden, nicht für grundständige Lehre.
  • Der Gesetzgeber muss die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern respektieren. Wir fordern daher den Freistaat Sachsen auf, eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ergreifen.
  • Die Lehrverpflichtung muss sowohl an den Hochschulen (DAVOHS, speziell an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften) als auch an den Studienakademien reduziert werden.
  • Den Belangen behinderter Beschäftigter muss stärker Rechnung getragen werden.

Entwicklung des Studienplatzangebots und Studienbedingungen an Hochschulen und Studienakademien

  • Die GEW Sachsen fordert eine Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium und unterstützt Studienformen, die sich auf die entsprechenden Grundlagen für die Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolventen orientieren, die Durchlässigkeit des Studiums fördern und der Mobilität im europäischen Hochschulraum Rechnung tragen.
  • Die Hochschulen müssen durch eine ausreichende Finanzausstattung in die Lage versetzt werden, allen Studierenden den Abschluss ihres Studiums in der Regelstudienzeit zu ermöglichen.
  • Die Hochschulen müssen für Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung geöffnet werden.
  • Sachsen muss seine Hochschulen attraktiv für ausländische Studierende gestalten.
  • Die Vereinbarkeit von Studium und Familie (Work-Life-Balance) ist zu gewährleisten, z.B. durch die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums, Betreuungsangebote für Kinder und pflegebedürftige Angehörige.
  • Den Belangen behinderter Studierender muss stärker Rechnung getragen werden.
  • Alle Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs haben das Recht auf ein Masterstudium.
  • Die Empfehlung des Wissenschaftsrates, eine verbindliche Mindestvergütung für die dual Studierenden an der Berufsakademie Sachsen zu etablieren, findet die volle Unterstützung der GEW.
  • Die GEW Sachsen lehnt Studiengebühren jeglicher Art ab.
  • Sie fordert die Abschaffung der sogenannten Langzeitstudiengebühren sowie der Möglichkeit zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer.
  • Der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens, insbesondere der Weiterbildung, muss auch im tertiären Sektor Rechnung getragen werden. Hierzu müssen für akademische Weiterbildungsangebote an den Hochschulen und Studienakademien zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt werden, um kostenfreie Angebote zu schaffen.
  • Die Angebote zur psychosozialen Beratung der Studierenden müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen demokratisiert und die Rechte aller Lehrenden, Forschenden sowie Studierenden im Rahmen der Selbstverwaltung gestärkt werden.

Beschluss GT/2015/15 - 3. Bildungspolitik