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Doppelhaushalt 2017 / 2018 – Eckpunkte des Kabinetts für den Bildungsbereich enttäuschend

Die frühen Sommerferien haben auch einen frühen Start in die Haushaltsverhandlungen im Landtag zur Folge. Schon am 11. August wird der Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 / 2018 im Landtag auf der Tagesordnung stehen. Mit dieser Einbringung beginnt das parlamentarische Verfahren, das dann im Dezember mit den Beschlüssen über den Doppelhaushalt und die dazugehörigen Gesetze endet.

Beamtinnen und Beamte werden bei gleicher Tätigkeit weiterhin unterschiedlich besoldet.

Kurz vor Drucklegung dieser E&W stellte das Kabinett in einer Pressekonferenz am 14. Juni die Ergebnisse seiner 2. Haushaltsklausur vor. Nachdem die Informationen nach der 1. Haushaltsklausur im März, in der die Eckwerte für den Haushaltsentwurf festgelegt wurden, äußerst spärlich und weitgehend nichtssagend ausfielen, waren die Erwartungen an die Verlautbarungen nach der Juniklausur doch relativ hoch.

Gerade für den Schulbereich waren im Vorfeld enorme Probleme deutlich geworden, die für den Freistaat auch finanziell große Herausforderungen darstellen. Deutlich höherer Schülerzuwachs als bisher prognostiziert, stark gewachsene Anforderungen bei der Integration von Flüchtlingskindern, die geplante Schulgesetznovelle mit Konsequenzen für die personelle und materielle Ausstattung der Schulen, riesige Probleme bei der Sicherung des Lehrernachwuchses … Die Aufzählung ließe sich weiter fortsetzen. Von vielen Seiten waren dem Kabinett Lösungsvorschläge unterbreitet worden – auch von der GEW. Sogar der kleine Koalitionspartner SPD hatte sich Ende Mai mit einem Positionspapier der Fraktion zum Thema Lehrermangel („Schulen in Not. Akuter Lehrermangel: Was jetzt zu prüfen, überlegen, entscheiden und tun ist.“) in die Öffentlichkeit gewagt. Tolle Vorschläge sind da zu lesen, um „die Alten halten“, „die Jungen locken“ und „die Neuen rüsten“ zu können. Sie lassen auch das Gewerkschaftsherz höher schlagen. Dass ihre Realisierung viel Geld kostet, lässt sich unschwer erkennen.

Und was ist vom Kabinett nach der Haushaltsklausur zu hören? Die Staatsregierung legt einen „Rekordhaushalt“ vor – erstmals übersteigt das Haushaltsvolumen 18 Mrd. € jährlich, die Kommunen bekommen so viel Geld wie nie zuvor, Sachsen bleibt bei den Investitionen führend, die Herausforderungen werden angenommen, der Koalitionsvertrag wird umgesetzt. So schön, so gut. Doch was heißt das nun konkret für die Lösung der Probleme im Schulbereich? „Bildung sichert Zukunftschancen“ heißt die Überschrift unter der dann die mit Spannung erwartete (Haushalts-)Antwort auf diese Frage zu finden ist:

„Um dem wachsenden Lehrerbedarf an den Schulen gerecht zu werden, stehen ab dem Schuljahr 2017/2018 insgesamt 29.466 Lehrerstellen* zur Verfügung. Das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Volumen von mindestens 6.100 unbefristeten Einstellungen bis 2019 ist damit abgesichert.

Um die schulische Infrastruktur weiter den qualitativen Erfordernissen anzupassen, verbleibt die Landesförderung für den Schulhausbau auf hohem Niveau von 114 Mill. € für beide Jahre des Doppelhaushaltes.“

Dann folgt noch ein Satz zur Erhöhung der Mittel für die Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der steigenden Schülerzahlen. Mehr teilt das Kabinett zum Thema Schule und Lehrerstellen im DHH 2017 / 2018 nach der Haushaltsklausur nicht mit. Erst zu Schuljahresbeginn werden wir wissen, was konkret im Haushalt geplant ist, denn erst dann wird der Haushaltsentwurf dem Landtag offiziell zugeleitet und damit auch öffentlich zugänglich. Unser Landesvorstand hat bereits am 09. Juni Kriterien zur Bewertung des Haushaltsentwurfes beschlossen – natürlich für den gesamten Bildungsbereich – von den Kitas bis zu den Hochschulen und der Weiterbildung. Danach werden wir die geplanten Bildungsausgaben bewerten und unsere Forderungen in die Haushaltsdiskussion einbringen.

Zum Vergleich: Im DHH 2015 / 2016 gab es auf der Grundlage einer damals deutlich moderateren Schülerprognose einen Ausblick auf die Lehrerstellenentwicklung bis 2020. Danach sollte die Personalausstattung der Schulen – bestehend aus Stellen und zusätzlichen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) von 28.500 in diesem Schuljahr auf 28.600 im Schuljahr 2016/17 und bis 2019/20 auf ca. 29.000 erhöht werden. Mit den beiden „Asylpaketen“ wurden bereits 2015 / 2016 Mittel für 460 zusätzliche Lehrerstellen bereitgestellt, so dass die für 2019 geplanten 29.000 Lehrerstellen de facto jetzt schon vorhanden sind.